Zeugnis übersetzen lassen – beglaubigte Übersetzung von Zeugnissen und Diplomen durch Übersetzer für Deutsch, Englisch und 75 weitere Sprachen

Fachübersetzung › Zeugnis übersetzen

Zeugnis übersetzen lassen – beglaubigt.

Zeugnis übersetzen lassen kostet ab 59 € – Arbeits-, Schul-, Reife- oder Bachelorzeugnis beglaubigt durch einen allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Übersetzer (§14 SDG). Für Bewerbung, Studienplatz oder die Bewertung durch ENIC NARIC Austria gilt die Übersetzung mit Bestätigungsvermerk. Noten, Fächer und Titel werden originalgetreu und ohne Umrechnung übertragen. Festpreis inklusive Versand.

  • Arbeits- & SchulzeugnisMatura, Bachelor
  • Gerichtlich beeidet§ 14 SDG
  • Noten korrekt übertragenSystem erklärt
  • 4,7 · Trustpilot

Gerichtlich beeidete und zertifizierte Übersetzer · Bestätigungsvermerk, österreichweit gültig · Notensysteme korrekt eingeordnet · Preis inkl. Versand

DIN EN ISO 17100zertifiziert · Reg.-Nr. 7U517
über 70 Sprachenmuttersprachliche Fachübersetzer
Preis vorabtransparent kalkuliert
VertraulichDSGVO-konform · NDA möglich

Kurz & klar

Zeugnisse richtig übersetzt und eingeordnet.

Ob für die Bewerbung im Ausland, ein Studium oder die berufliche Anerkennung – Zeugnisse werden fast immer als beglaubigte Übersetzung verlangt. Diese fertigt ein gerichtlich beeideter und zertifizierter Übersetzer an, sodass die Fassung als beglaubigte Übersetzung österreichweit und international anerkannt wird. Weitere Unterlagen? Dokumente übersetzen lassen zeigt jede Dokumentart mit Preis.

Heikel sind Zeugnisse wegen ihrer Noten- und Bildungssysteme: Wir übertragen Noten, Abschlüsse und Fächer korrekt und nachvollziehbar, ohne fremde Systeme zu verfälschen – bei Bedarf mit erläuterndem Hinweis. Zur beruflichen Anerkennung im Ausland passt die Zeugnisübersetzung zu Urkunden und Diplomen aus einer Hand.

Zeugnisarten

Welche Zeugnisse wir beglaubigt übersetzen.

Schule

  • Abiturzeugnis
  • Schulzeugnisse
  • Abschlusszeugnisse

Hochschule

  • Bachelor- & Masterzeugnis
  • Diploma Supplement
  • Notenübersichten

Beruf

  • Arbeitszeugnisse
  • Ausbildungszeugnisse
  • Fortbildungsnachweise

Wofür

  • Bewerbung im Ausland
  • Studium & Zulassung
  • Berufsanerkennung

Zeugnis & Anerkennung

Welches Zeugnis wofür – und was die Stelle verlangt.

Für die Verwendung bei Behörde, Hochschule oder Arbeitgeber im Ausland zählt die beglaubigte Übersetzung – und die korrekte Einordnung von Noten und Abschlüssen.

ZeugnisZweckWorauf es ankommt
Schul-/AbiturzeugnisStudium/Anerkennung im Auslandbeglaubigte Übersetzung, Notensystem korrekt eingeordnet
Hochschulzeugnis / DiplomBerufsanerkennung, ENIC-NARIC-BewertungFachterminologie; Bewertung ggf. über Nostrifizierung/ENIC NARIC
ArbeitszeugnisBewerbung im AuslandZeugnissprache und Bewertungscodes sinngemäß übertragen
Ausbildungs-/Berufszeugnisreglementierte Berufebeglaubigt durch gerichtlich gerichtlich beeideten und zertifizierten Übersetzer
Prozess & AnerkennungDIN EN ISO 17100 (Reg. 7U517)Fachübersetzer + Revision; über die Anerkennung entscheidet die Stelle

Worauf es wirklich ankommt

Die acht Fallstricke bei der Zeugnisübersetzung.

Ein Zeugnis ist kein Fließtext, sondern ein verdichtetes Bewertungsdokument. Die meisten abgelehnten Übersetzungen scheitern nicht an Vokabeln, sondern an diesen acht Punkten – jeder davon kann eine Bewerbung oder ein Anerkennungsverfahren verzögern.

Häufige Fallstricke bei der Zeugnisübersetzung und ihre Handhabung beim FÜD
FallstrickWas dabei schiefgehtWie der FÜD damit umgeht
Noten „umrechnen“ wollenAus einer 1,3 wird eigenmächtig ein „A“. Das erzeugt Scheingenauigkeit und kann die Anerkennung gefährden.Die Note bleibt im Original stehen, dazu ein neutraler Hinweis zum Notensystem. Die Einstufung überlässt der FÜD der zuständigen Stelle.
Abschluss-Äquivalenz unterstellenDiplom als „Master“, Bachelor oder A-Level mit dem Zielland-Abschluss gleichgesetzt – suggeriert eine Gleichwertigkeit, die nur die Bewertungsstelle feststellt.Die Originalbezeichnung bleibt erhalten, bei Bedarf mit erläuterndem Zusatz – ohne Gleichsetzung.
Fächer- und Modulnamen„Leistungskurs“, „Staatsexamen“, „Vordiplom“ oder Modulbezeichnungen wörtlich oder zu frei übersetzt – dann unklar oder irreführend.Etablierte Zielsprachen-Entsprechung, sonst Beibehaltung plus Erläuterung – konsistent über alle Dokumente.
Zeugnissprache im ArbeitszeugnisVerklausulierte Bewertungen werden wörtlich übersetzt – die eigentliche (positive wie negative) Wertung geht verloren oder kippt ins Gegenteil.Ein Fachübersetzer erkennt die codierte Wertung und überträgt sie sinngemäß in die Zielkultur.
Gegenläufige Notenskalen je LandIn Österreich ist 1 die beste Note, in vielen Ländern umgekehrt (GPA, ECTS). Ohne Kontext liest die Stelle eine gute Note als schlechte.Der Notenschlüssel bzw. die Skala wird als Anmerkung mitgegeben – erklärend, nicht umrechnend.
Beglaubigung fehlt oder falsche FormHochschule, die Universität oder Anerkennungsstelle verlangt eine beglaubigte Übersetzung; die einfache Fassung wird zurückgewiesen.Gerichtlich beeideter und zertifizierter Übersetzer mit Bestätigungsvermerk; die verlangte Vorlageform (Original, beglaubigte Kopie, Scan) klären wir vorab.
Uneinheitliche Namens- und InstitutsschreibungName oder Hochschule stehen in Zeugnis, Urkunde und Lebenslauf unterschiedlich transliteriert – das führt bei Behörden zu Rückfragen.Einheitliche Schreibweise über das gesamte Dokumentenset, wenn alles aus einer Hand übersetzt wird.
Apostille mit Übersetzung verwechselnErwartung, der Übersetzer erledige „alles inklusive Apostille“ – die aber kein Übersetzungsbüro ausstellt.Die Apostille erteilt der Präsident des zuständigen Landesgerichts bzw. das Außenministerium (BMEIA), nicht der FÜD. Wir beraten, ob sie nötig ist, und liefern die Übersetzung anerkennungsfähig.

Die eine Regel dahinter

Der Übersetzer überträgt, er bewertet nicht. Alles, was nach Umrechnung oder Gleichsetzung aussieht, gehört nicht in die Übersetzung, sondern in das Anerkennungsverfahren – dort entscheidet die zuständige Stelle. Diese Trennung sauber zu halten, ist der eigentliche Fachjob.

Eine Note falsch eingeordnet – und die Bewerbung stimmt nicht mehr.

Deshalb: gerichtlich beeideter und zertifizierter Übersetzer, korrekt übertragene Notensysteme und Bestätigungsvermerk.

Verbreiteter Irrtum

Übersetzung ist nicht Notenumrechnung.

Viele erwarten, dass aus einer österreichischen 1 in der Übersetzung ein „A" wird. Das wäre falsch – und würde die Anerkennung eher gefährden. So verläuft die Grenze zwischen Übersetzung und Bewertung.

Was der gerichtlich beeidete und zertifizierte Übersetzer tut

Er überträgt Noten, Fächer und Abschlüsse originalgetreu und fügt bei Bedarf einen erläuternden Hinweis an – er rechnet Noten aber nicht in ein fremdes System um. Die Note bleibt die Note, korrekt und nachvollziehbar in der Zielsprache.

Was die anerkennende Stelle entscheidet

Die eigentliche Bewertung und Einstufung nimmt die zuständige Stelle vor. Für Hochschulabschlüsse ist das in Österreich ENIC NARIC AUSTRIA (OeAD); die Nostrifizierung (Nostrifikation) durch die zuständige Universität ordnet ausländische Studien und Abschlüsse ein.

Warum das die Anerkennung beschleunigt

Der FÜD liefert eine beglaubigte Übersetzung, die zur Bewertung passt – auf Wunsch samt Diploma Supplement und Notenübersicht, damit der Stelle für die Anerkennung alles Nötige vorliegt.

Anerkennung im Detail

Bewertung, Nostrifizierung, Zulassung – wer welche Rolle hat.

„Anerkennung" ist kein einheitliches Verfahren: Je nach Abschluss und Zweck prüft eine andere Stelle. Die Übersetzung bleibt in jedem Fall nur der erste, formgerechte Schritt.

Zuständigkeiten bei Bewertung, Nostrifizierung und beruflicher Anerkennung von Zeugnissen und Diplomen
VerfahrenZuständigWas dabei entsteht
Bewertung (gutachterlich)ENIC NARIC AUSTRIA (OeAD)gutachterliche Einstufung einer ausländischen Hochschulqualifikation für berufliche Zwecke – als Orientierung, keine rechtliche Gleichstellung
Nostrifizierung (akademisch)Universität / Fachhochschule (§ 90 UG 2002)förmliche Gleichstellung eines ausländischen akademischen Grades mit einem österreichischen – meist nur für Drittstaaten-Abschlüsse nötig
Nostrifikation (Schulzeugnis)BildungsdirektionGleichstellung eines ausländischen Schulabschlusses, etwa für ein weiterführendes Studium oder einen reglementierten Beruf
Berufliche Anerkennungzuständige Stelle nach AuBG (z. B. Kammer)Feststellung der Gleichwertigkeit für einen reglementierten Beruf – die eigentliche Zulassungsentscheidung

Was der FÜD liefert – und was nicht

Der gerichtlich beeidete und zertifizierte Übersetzer überträgt Zeugnis und Diplom formgerecht und originalgetreu – er bewertet nicht. Die Einstufung, Gleichstellung oder Zulassung trifft ausschließlich die zuständige Stelle aus der Tabelle oben.

Wie das Verfahren je nach Abschluss und Beruf im Detail läuft, zeigen diese vertiefenden Ratgeber:

Zeugnis- & Diplom-Anerkennung

Schul-, Hochschul- und Diplomzeugnisse für die ENIC-NARIC-Bewertung und Nostrifizierung – mit Diploma Supplement und Notenübersicht als stimmiges Set.

Berufsanerkennung & ärztliche Berufsberechtigung

Für reglementierte Berufe – Ärztinnen, Pflege, Ingenieurwesen: beglaubigte Übersetzungen für die ärztliche Berufsberechtigung (ius practicandi) und die Anerkennung durch die zuständige Stelle.

Aus der Übersetzerpraxis

Der Geheimcode im Arbeitszeugnis – warum wörtlich hier falsch ist.

Deutsche Arbeitszeugnisse müssen wohlwollend formuliert sein – bewertet wird trotzdem. Diesen Widerspruch löst die sogenannte Zeugnissprache: freundlich klingende Standardformeln, deren Abstufung die eigentliche Note transportiert. Wer solche Sätze wörtlich in eine andere Sprache überträgt, rettet die Worte und verliert die Wertung.

Ein Fachübersetzer liest deshalb zuerst die Note hinter der Formulierung und überträgt dann diese Wertung – im Ton, den die Zielkultur erwartet. Im englischsprachigen Raum ist das ohnehin oft kein „Zeugnis“, sondern ein reference letter in ganz anderer Konvention.

  • „…stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“Wertung: sehr gut
  • „…zu unserer vollen Zufriedenheit“Wertung: befriedigend
  • „…bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden“Wertung: mangelhaft

Der FÜD erfindet dabei nichts hinzu: Die Übersetzung bleibt der im Original angelegten Wertung treu – sie macht sie nur in der Zielsprache lesbar, statt sie im Formel-Deutsch zu vergraben.

Anwendungsfälle

Drei typische Wege – und der jeweils heikle Punkt.

Welches Zeugnis, welcher Zweck, welche Stolperstelle: Die drei häufigsten Anlässe für eine beglaubigte Zeugnisübersetzung im Überblick.

Schule · Abitur

Abiturzeugnis fürs Auslandsstudium

Ausgangslage

Bewerbung an einer Hochschule im Ausland – Abitur- oder Abschlusszeugnis samt Notenübersicht, oft für die Universität oder direkt bei der Uni.

Der heikle Punkt

Das österreichische Notensystem (1,0–4,0) und Begriffe wie „Leistungskurs“ haben keine 1:1-Entsprechung im GPA- oder Punktesystem des Ziellandes.

Was der FÜD liefert

Beglaubigte Übersetzung mit Notenskala als erläuternde Anmerkung, ohne umzurechnen – abgestimmt auf Ihre Urkunden.

Studium & Zulassung →
Hochschule · Beruf

Hochschulzeugnis für die Anerkennung

Ausgangslage

Ein im Ausland erworbener Abschluss soll in Österreich anerkannt werden – über die ENIC-NARIC-Bewertung oder die zuständige Kammer.

Der heikle Punkt

Diplom- und Bachelor-Bezeichnungen, Diploma Supplement und Modulnamen dürfen keine Gleichwertigkeit suggerieren – das entscheidet die Stelle.

Was der FÜD liefert

Fachübersetzung mit konsistenter Terminologie als vollständiges Set fürs Verfahren; die Bewertung nehmen ENIC NARIC AUSTRIA und die Nostrifizierung vor.

Zeugnis & Diplom anerkennen lassen →
Beruf · Bewerbung

Arbeitszeugnis für die Bewerbung im Ausland

Ausgangslage

Internationale Bewerbung mit einem qualifizierten österreichischen Arbeitszeugnis, das die bisherige Leistung belegen soll.

Der heikle Punkt

Die verklausulierte Zeugnissprache: wörtlich übersetzt geht die Wertung verloren – zudem kennen viele Länder das Format nicht.

Was der FÜD liefert

Ein Fachübersetzer überträgt die Wertung sinngemäß und im richtigen Ton – auf Wunsch abgestimmt mit Lebenslauf/CV.

Lebenslauf übersetzen →

Auch für reglementierte Berufe: Für Ärztinnen, Pflegekräfte oder Ingenieure entscheidet die zuständige Stelle über die Berufsanerkennung und ärztliche Berufsberechtigung – wir liefern die dafür verlangten beglaubigten Übersetzungen in der geforderten Form.

Angebot & Preis

Was eine Zeugnisübersetzung kostet.

Zwei Abrechnungswege, je nach Dokument: Ein einzelnes Zeugnis (ein bis zwei Seiten) läuft meist über einen Pauschal-Festpreis. Umfangreiche Unterlagen – Diploma Supplement, mehrjährige Notenübersichten – rechnen wir nach Normzeile ab 0,89 € (europäische Kernsprachen, Standardtext; Fachtext ab 0,99 €, fernere Sprachen etwas höher). Nach kurzer Sichtung steht der verbindliche Preis.

Verbindlicher Festpreis
ab 0,89 €je Normzeile · Fachübersetzung
alles inklusive
Beglaubigte Fachübersetzungenthalten
Bestätigungsvermerkenthalten
PDF-Vorabversandenthalten
Postversand des Originalsenthalten
Qualitätssicherung & Endkontrolleenthalten

Ein Eilzuschlag fällt nur beim 24-Stunden-Express an; sonst keine unangekündigten Mehrkosten. Zur vollständigen Preistafel → · Wie sich der Preis zusammensetzt →

Zeugnis hochladen & Festpreis erhalten

Sprachen

Übersetzung von Zeugnissen auf Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch – und über 70 Sprachen.

Am häufigsten übersetzen wir Zeugnisse Deutsch–Englisch – Arbeits-, Abschluss- und Schulzeugnisse. Namen und Noten normgerecht übertragen, auf Wunsch beglaubigt für Anerkennung.

Englisch

Arbeits-, Abschluss- und Schulzeugnisse – Deutsch ⇄ Englisch, am häufigsten.

Französisch

Zeugnisse und Notenspiegel – Deutsch ⇄ Französisch.

Spanisch

Zeugnisse für Spanien und Lateinamerika.

Italienisch

Abschluss- und Arbeitszeugnisse – Deutsch ⇄ Italienisch.

Russisch

Zeugnisse und Diplome – normgerecht transliteriert.

Polnisch

Schul- und Hochschulzeugnisse – Deutsch ⇄ Polnisch.

Türkisch

Diplome und Notenspiegel für die Anerkennung.

Arabisch

Zeugnisse und Diplome für Behörden und Hochschulen.

Weitere Sprachen – jede mit eigener Seite:

Häufige Fragen

Zeugnis übersetzen – häufige Fragen.

Muss ein Zeugnis beglaubigt übersetzt werden?

Für Bewerbungen, Studienzulassungen und die berufliche Anerkennung wird meist eine beglaubigte Übersetzung durch einen gerichtlich beeideten und zertifizierten Übersetzer verlangt. Für den privaten Gebrauch genügt oft die einfache Übersetzung.

Rechnen Sie meine Noten in das Notensystem des Ziellandes um?

Nein. Der gerichtlich beeidete und zertifizierte Übersetzer überträgt die Note originalgetreu und ergänzt bei Bedarf einen neutralen Hinweis zum Notensystem. Die Umrechnung und Einstufung nimmt die zuständige Stelle vor – für Hochschulabschlüsse ENIC NARIC AUSTRIA; die Nostrifizierung (Nostrifikation) nimmt die zuständige Universität vor.

Übersetzen Sie die verklausulierten Bewertungen im Arbeitszeugnis?

Ja. Die deutsche Zeugnissprache verschlüsselt Bewertungen in scheinbar wohlwollenden Formulierungen. Ein Fachübersetzer erkennt die tatsächliche Wertung und überträgt sie sinngemäß in Zielsprache und -kultur, statt sie wörtlich und damit missverständlich zu übersetzen.

Wird die Übersetzung im Ausland anerkannt?

Eine in Österreich gerichtlich beeidete Beglaubigung ist österreichweit gültig; für das Ausland verlangen manche Stellen zusätzlich eine Apostille. Diese erteilt der Präsident des zuständigen Landesgerichts bzw. das Außenministerium (BMEIA), nicht der FÜD – wir beraten, ob sie nötig ist.

Übernehmen Sie die Anerkennung meiner Abschlüsse?

Nein. Die eigentliche Anerkennung entscheidet die zuständige Stelle: die gutachterliche Bewertung von Hochschulqualifikationen ENIC NARIC AUSTRIA (OeAD), die akademische Nostrifizierung die jeweilige Universität oder Fachhochschule (§ 90 UG 2002), die Nostrifikation von Schulzeugnissen die Bildungsdirektion. Wir liefern ausschließlich die dafür nötige beglaubigte Übersetzung, formgerecht und termingerecht.

Was ist der Unterschied zwischen Bewertung und Nostrifizierung?

Die Bewertung von ENIC NARIC AUSTRIA ist eine gutachterliche Einstufung einer ausländischen Hochschulqualifikation für berufliche Zwecke – sie ist keine rechtliche Gleichstellung. Die Nostrifizierung nach § 90 UG 2002 stellt einen ausländischen akademischen Grad einem österreichischen förmlich gleich; sie erfolgt an der Universität oder Fachhochschule und ist meist nur für Drittstaaten-Abschlüsse nötig, etwa für einen reglementierten Beruf oder ein weiterführendes Studium.

Was kostet eine beglaubigte Zeugnisübersetzung?

Einzelne Zeugnisse werden meist zum Pauschal-Festpreis übersetzt; umfangreiche Unterlagen nach Normzeile ab 0,89 €. Beglaubigung, Bestätigungsvermerk und Versand sind enthalten – den genauen Preis nennen wir nach kurzer Sichtung.

Wie schnell ist mein Zeugnis übersetzt?

Einzelne Zeugnisse sind oft in wenigen Werktagen fertig, per 24-Stunden-Express nach Machbarkeit schneller. Das PDF erhalten Sie vorab, das Original per Post.

Bewerbungs- & Anerkennungspaket

Ein stimmiges Paket: Zeugnis, Urkunden und Lebenslauf aus einer Hand.

Wer sich im Ausland bewirbt oder einen Abschluss anerkennen lässt, reicht selten nur ein Zeugnis ein – dazu kommen Geburts- oder Heiratsurkunde, Lebenslauf und Diploma Supplement. Werden diese von einer Hand übersetzt, bleiben Namensschreibung, Instituts- und Abschlussbezeichnungen über alle Dokumente identisch; abweichende Schreibweisen führen bei Behörden und Hochschulen sonst zu Rückfragen. So liegt Ihre beglaubigte Übersetzung als konsistentes Set vor – bereit für Einreichung und Fristen.

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