Übersetzung für die Heirat im Ausland – Ledigkeits- und Personenstandsurkunden übersetzen durch Übersetzer für Deutsch, Englisch und 75 weitere Sprachen

Beglaubigte Übersetzung › Heirat im Ausland

Beglaubigte Übersetzung für die Heirat im Ausland.

Ob Sie im Ausland heiraten oder eine ausländische Ehe in Österreich eintragen lassen: Ehefähigkeitszeugnis, Ledigkeitsbescheinigung, Geburts- und Heiratsurkunde übersetzt ein gerichtlich beeideter und zertifizierter Übersetzer beglaubigt – mit Bestätigungsvermerk, abgestimmt auf Apostille und Zielstelle. Zum Festpreis inklusive Versand.

  • Für Trauung & Ehe-EintragungStandesamt bzw. Amt
  • Ehefähigkeitszeugnis, Geburtsurkundevollständig
  • Namen wie im PassICAO-Transliteration
  • 4,6 · Trustpilot

Ehefähigkeitszeugnis der Personenstandsbehörde · Eintragung im ZPR (PStG 2013) · Namen nach ISO 9 transliteriert · Apostille-Bedarf vorab geprüft · Preis inkl. Versand

DIN EN ISO 17100zertifiziert · Reg.-Nr. 7U517
über 70 Sprachenmuttersprachliche Fachübersetzer
Preis vorabFestpreis inkl. Versand
Gerichtlich beeidete und zertifizierte ÜbersetzerBestätigungsvermerk, österreichweit gültig

Kurz & klar

Welche beglaubigten Übersetzungen die Heirat im Ausland verlangt.

In einem Satz: Für eine Trauung im Ausland brauchen Sie meist ein beglaubigt übersetztes Ehefähigkeitszeugnis bzw. eine Ledigkeitsbescheinigung und Ihre Geburtsurkunde in der Amtssprache des Ziellandes – nach der Rückkehr die ausländische Heiratsurkunde beglaubigt ins Deutsche. Alle Übersetzungen fertigt ein gerichtlich beeideter und zertifizierter Übersetzer mit Bestätigungsvermerk an; nach § 14 SDG werden sie österreichweit gültig.

Zwei Richtungen, ein Grundsatz: Vor der Hochzeit übersetzen wir aus dem Deutschen in die Zielsprache, für die Eintragung in Österreich ins Deutsche. Ob zusätzlich eine Apostille nötig ist, hängt vom Zielland ab – wir prüfen das vorab, damit nichts doppelt oder überflüssig beauftragt wird.

Ablauf & Fristen

Heiraten im Ausland: Ablauf, Fristen & Behörden.

Jedes Land setzt eigene Formalitäten – dieser Ablauf gilt aber fast überall. Frage-basiert erklärt, damit Sie wissen, welche Urkunde wann übersetzt sein muss.

Schritt 1

Anforderungen der Zielbehörde klären

Fragen Sie beim Standesamt oder Notar des Ziellandes bzw. der österreichischen Vertretungsbehörde, welche Urkunden verlangt werden und ob Apostille oder Legalisation nötig ist. Diese Liste steuert alles Weitere.

Schritt 2

Ehefähigkeitszeugnis beschaffen

Die österreichische Personenstandsbehörde (Standesamt) stellt das Ehefähigkeitszeugnis aus (i.d.R. 6 Monate gültig). Wer nicht österreichischem Eherecht unterliegt, legt das Zeugnis seines Heimatstaats vor.

Schritt 3

Apostille & beglaubigte Übersetzung

Österreichische Urkunden werden – falls verlangt – apostilliert und danach beglaubigt in die Amtssprache des Ziellandes übersetzt, damit die Apostille mitübersetzt ist.

Schritt 4

Nach der Trauung: Eintragung im ZPR

Zurück in Österreich lassen Sie die ausländische Heiratsurkunde beglaubigt ins Deutsche übersetzen und die Ehe im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) eintragen (PStG 2013) – Grundlage für Namensführung und Meldedaten.

Ist die im Ausland geschlossene Ehe in Österreich gültig?

Ja – eine im Ausland formgültig geschlossene Ehe ist in Österreich grundsätzlich anerkannt, ohne gesondertes Anerkennungsverfahren. Die Eintragung im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) ist keine Voraussetzung der Gültigkeit, aber der praktische Weg, damit Meldebehörde, Passbehörde und Pensionsversicherung die Ehe zweifelsfrei nachvollziehen; österreichische Staatsangehörige sind zur Meldung der Ehe verpflichtet. Grundlage der Eintragung ist die beglaubigt übersetzte ausländische Heiratsurkunde.

Der Hub

Welche Dokumente Sie für die Heirat im Ausland übersetzen lassen müssen.

Die genaue Liste nennt Ihre Zielbehörde. Diese Urkunden werden am häufigsten verlangt – jede führt zum passenden Ratgeber mit Details zu Form, Apostille und Preis. Ein Klick auf das Dokument öffnet die Anleitung.

Dokumente für die Heirat im Ausland und ihre beglaubigte Übersetzung
DokumentWann nötigSprachrichtungWorauf es ankommt
Ehefähigkeitszeugnis / Ledigkeitsbescheinigungvor der Trauung fast immerDeutsch → ZielspracheKurze Gültigkeit (oft 6 Monate) – Übersetzung erst nah am Termin bestellen.
Geburtsurkundefast immerDeutsch → ZielspracheInternationale mehrsprachige Urkunde spart im EU-Raum oft die Übersetzung.
Meldebescheinigung / Aufenthaltsnachweishäufig (Wohnsitznachweis)Deutsch → ZielspracheAktuelles Ausstellungsdatum beachten – viele Stellen akzeptieren nur wenige Wochen alte Nachweise.
Scheidungsurteil / Scheidungsurkundebei geschiedener VoreheDeutsch → ZielspracheRechtskraftvermerk muss mitübersetzt werden; sonst gilt die Vorehe als offen.
Reisepass / Personalausweisje nach LandDeutsch → ZielspracheNamensschreibweise im Pass ist der Maßstab für alle übrigen Urkunden.
Ausländische Heiratsurkundenach der Trauung, für ATZielsprache → DeutschGrundlage der Eintragung im ZPR (PStG 2013) und der Namensführung in Österreich.

Sie sind unsicher, welche dieser Urkunden Ihr Zielland verlangt? Laden Sie die vorhandenen Dokumente hoch – wir sichten sie und sagen Ihnen, was übersetzt werden muss und was nicht. Übersicht aller Urkunden: Urkunde übersetzen.

Apostille & Behörde

Wann Sie eine Apostille brauchen – und wer sie erteilt.

Viele Staaten verlangen auf österreichischen Personenstandsurkunden eine Apostille (Haager Übereinkommen 1961) oder – außerhalb des Abkommens – eine Legalisation durch die Vertretungsbehörde. Sie bestätigt die Echtheit von Unterschrift und Siegel, nicht den Inhalt.

Wichtig: Der FÜD stellt keine Apostille aus. Zuständig ist in Österreich eine Stelle je nach Urkundentyp – für behördliche Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehefähigkeits-, Heiratsurkunde) das Amt der Landesregierung (der Landeshauptmann); für gerichtliche und notarielle Urkunden der Präsident des Landesgerichts; für bestimmte Bundesurkunden das BMEIA (Büro für Konsularbeglaubigungen). Innerhalb der EU entfällt die Apostille für zahlreiche Personenstandsurkunden nach der Verordnung (EU) 2016/1191, oft ersetzt durch ein mehrsprachiges Formular. Wir übersetzen Urkunde und Apostille in einem Zug, sobald die Apostille vorliegt.

Zuerst die Zielbehörde fragen, dann übersetzen.

So vermeiden Sie abgelaufene Ehefähigkeitszeugnisse, doppelte Apostillen und eine Trauung, die verschoben werden muss.

Praxisfälle

Sprachen & typische Wege einer Heirat im Ausland.

Wofür und wohin geheiratet wird, entscheidet über Sprachrichtung, Apostille und Reihenfolge.

Österreich → Ausland

Trauung in Dänemark oder Italien

Ausgangslage
Ein Paar heiratet im Ausland und braucht dort Ehefähigkeitszeugnis und Geburtsurkunde in Landessprache.
Ablauf
Die Personenstandsbehörde stellt das Ehefähigkeitszeugnis aus; wir weisen auf die Apostille-Stelle hin, dann beglaubigte Übersetzung ins Italienische/Dänische.
Ergebnis
Trauungsreife Unterlagen – termingenau, weil die kurze Gültigkeit eingeplant ist.

Ausland → Österreich

Türkische Heiratsurkunde eintragen

Ausgangslage
Ein Paar hat in der Türkei geheiratet und will die Ehe in Österreich eintragen lassen.
Ablauf
Beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde ins Deutsche, Namen nach ISO 9 mit Passabgleich; Vorlage bei der Personenstandsbehörde zur Eintragung im ZPR (PStG 2013).
Ergebnis
Eintrag im Zentralen Personenstandsregister – Grundlage für Namensführung und Meldedaten.

Binationale Ehe

Ledigkeitsnachweis für die Botschaft

Ausgangslage
Für die Anmeldung bei einer ausländischen Botschaft wird eine Ledigkeitsbescheinigung verlangt.
Ablauf
Wir übersetzen die Bescheinigung beglaubigt in die geforderte Sprache und stimmen Form und Apostille auf die Botschaft ab.
Ergebnis
Reibungslose Anmeldung – ohne Rückläufer wegen Formfehlern.

Fachmehrwert

Häufige Fehler bei Heirats-Übersetzungen.

An diesen Punkten scheitern Trauungen und Registereintragungen – und so vermeidet ein gerichtlich beeideter und zertifizierter Übersetzer sie.

Fallstricke bei Heirats-Übersetzungen und ihre Lösung
FallstrickWarum das kritisch istWie der FÜD es löst
Ehefähigkeitszeugnis zu früh übersetztLäuft die 6-Monats-Frist vor der Trauung ab, ist die Übersetzung wertlos und muss neu bestellt werden.Wir stimmen den Übersetzungstermin auf das Trauungsdatum ab, statt zu früh zu produzieren.
Namen abweichend vom ReisepassWeicht die Umschrift vom Pass ab, gilt die Person als jemand anderes – Standesamt oder Botschaft weisen ab.Transliteration nach ISO 9, Passschreibweise (ICAO) vermerkt, Abweichungen im Bestätigungsvermerk erklärt.
Apostille nicht mitübersetztFehlt die Übersetzung der Apostille, erkennt die Zielstelle die Beglaubigungskette nicht an.Wir übersetzen Urkunde und Apostille gemeinsam, sobald die Apostille erteilt ist.
Rechtskraftvermerk der Scheidung fehltOhne Rechtskraftvermerk gilt eine Vorehe als offen – die neue Ehe wird nicht geschlossen.Scheidungsurteil samt Rechtskraft- und Beurkundungsvermerken vollständig übersetzt.
Reihenfolge Apostille/Übersetzung vertauschtWird zuerst übersetzt und danach apostilliert, deckt die Beglaubigung die Apostille nicht ab.Wir klären die Reihenfolge je Zielland vorab und produzieren in der richtigen Abfolge.

So läuft es ab

Von der Anfrage zur beglaubigten Übersetzung.

Sie laden gut lesbare Scans hoch – Ehefähigkeitszeugnis, Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde – und nennen Zielland und Passschreibweise. Wir sichten Umfang und Sprachrichtung, weisen auf den Apostille-Bedarf hin und nennen einen verbindlichen Festpreis. Nach Freigabe übersetzt ein gerichtlich beeideter und zertifizierter Übersetzer form- und layoutgetreu inklusive Stempeln und Vermerken.

Sie erhalten die Übersetzung vorab als PDF und anschließend als beglaubigtes Original per Post. Auf Wunsch stimmen wir Reihenfolge und Form so ab, dass Trauung oder Eintragung im ZPR beim ersten Anlauf gelingt.

Angebot & Preis

Individuell kalkuliert, verbindlich zugesagt.

Standard-Personenstandsurkunden rechnen wir meist als Pauschale je Urkunde ab, umfangreichere Dokumente nach Normzeile. Nach kurzer Sichtung nennen wir einen verbindlichen Festpreis – Beglaubigung, PDF-Vorab und Postversand inklusive.

Verbindlicher Festpreis
Pauschale je UrkundeStandard-Urkunde · umfangreiche Dokumente ab 0,89 € / Normzeile
alles inklusive · Versand enthalten
Beglaubigte Übersetzung durch gerichtlich beeideten und zertifizierten Übersetzerenthalten
Bestätigungsvermerk, Stempel & Unterschriftenthalten
PDF-Vorabversand zur Kontrolleenthalten
Postversand des beglaubigten Originalsenthalten
Apostille-/Formbedarf vorab geprüftenthalten

Standard-Urkunden meist zum Pauschal-Festpreis; umfangreiche Dokumente ab 0,89 €/Normzeile. Den genauen Betrag nennen wir nach kurzer Sichtung – Wie sich der Preis zusammensetzt →

Angebot anfordern

Häufige Fragen

Heirat im Ausland – häufige Fragen.

Welche beglaubigten Übersetzungen brauche ich für eine Heirat im Ausland?

Fast jede ausländische Behörde verlangt vor der Trauung ein Ehefähigkeitszeugnis bzw. eine Ledigkeitsbescheinigung sowie die Geburtsurkunde – jeweils beglaubigt in die Amtssprache des Ziellandes und oft mit Apostille. Nach der Rückkehr wird für die Eintragung der Ehe in Österreich die ausländische Heiratsurkunde beglaubigt ins Deutsche übersetzt.

Wozu dient das Ehefähigkeitszeugnis?

Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt, dass der geplanten Eheschließung nach österreichischem Recht kein Ehehindernis entgegensteht. Für eine Trauung im Ausland verlangt es die dortige Behörde häufig von österreichischen Staatsangehörigen. Ausgestellt wird es von der zuständigen österreichischen Personenstandsbehörde (Standesamt); es ist in der Regel sechs Monate gültig. Aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen (etwa mit Deutschland, Italien und der Schweiz) kann die ausländische Behörde es teils direkt bei der österreichischen Personenstandsbehörde anfordern.

Wird meine im Ausland geschlossene Ehe in Österreich automatisch anerkannt?

Eine formgültig im Ausland geschlossene Ehe ist in Österreich grundsätzlich gültig, ohne gesondertes Anerkennungsverfahren. Österreichische Staatsangehörige sind allerdings verpflichtet, die Ehe der österreichischen Personenstandsbehörde zu melden; sie wird dann im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) eingetragen (PStG 2013). Dafür wird die ausländische Heiratsurkunde beglaubigt ins Deutsche übersetzt.

Brauchen die Urkunden zusätzlich eine Apostille?

Für die Verwendung im Ausland verlangen viele Staaten eine Apostille oder Legalisation; für ausländische Urkunden in Österreich gilt das teils ebenso. Erteilt wird sie von der zuständigen österreichischen Stelle: für behördliche Personenstandsurkunden das Amt der Landesregierung (Landeshauptmann), für gerichtliche und notarielle Urkunden der Präsident des Landesgerichts. Innerhalb der EU entfällt sie für viele Personenstandsurkunden nach der Verordnung (EU) 2016/1191.

In welcher Reihenfolge sollten Übersetzung und Apostille erfolgen?

Meist wird zuerst die Urkunde ausgestellt, dann apostilliert und erst danach übersetzt – damit die Apostille mitübersetzt wird. Weil die Reihenfolge je Zielland abweicht, klären wir sie vor dem Auftrag anhand der Anforderungen Ihrer Zielstelle.

Was kostet die beglaubigte Übersetzung der Heiratsunterlagen?

Standard-Personenstandsurkunden rechnen wir meist als Pauschale je Urkunde ab, umfangreichere Dokumente nach Normzeile ab 0,89 €. Beglaubigung, PDF-Vorab und Postversand sind enthalten; den genauen Preis nennen wir nach kurzer Sichtung. Mehr unter Kosten.
Wir haben in Dänemark geheiratet und die Ehe danach in Österreich eintragen lassen. FÜD hat Ehefähigkeitszeugnis und Heiratsurkunde termingenau übersetzt – kein einziger Rückläufer von der Personenstandsbehörde.
★★★★★

N. & L. Petrova · Eintragung im ZPR, Salzburg

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