| Zwei Nachnamen (apellidos) | Spanischsprachige Namen führen den väterlichen und den mütterlichen Nachnamen: Ana García Ruiz. Wird daraus in der Übersetzung „Ana Garcia-Ruiz“, wird „García“ als zweiter Vorname geführt oder fällt ein Namensteil weg, weichen Urkunde, Reisepass und Antrag voneinander ab – das Standesamt schickt die Unterlagen zurück. | Beide Nachnamen bleiben unverändert und in Originalreihenfolge stehen, ohne Bindestrich und ohne Umsortierung; abweichende Schreibweisen zwischen Reisepass und Urkunde werden benannt statt stillschweigend geglättet. |
| Varietät España vs. Latinoamérica | Spanien nutzt vosotros, Lateinamerika nur ustedes; in Argentinien und Uruguay gilt das voseo. Dazu Wortschatz wie ordenador gegen computadora oder coche gegen carro. Ein für Madrid getexteter Vertrag wirkt in Bogotá fremd. | Die Zielvarietät wird vorab festgelegt; Anrede (usted / tú / vos), Wortschatz und Konventionen werden je Land konsequent durchgehalten. |
| Notenskala läuft gegenläufig | In Spanien und Mexiko ist 10 die beste Note, in Kolumbien 5,0 – in Österreich dagegen die 1 (Sehr gut), während 5 „Nicht genügend“ bedeutet. Wer eine spanische 9 unkommentiert stehen lässt, liest sich wie ein Durchfaller; wer sie eigenmächtig in ein „Sehr gut“ übersetzt, behauptet eine Bewertung, die im Zeugnis nicht steht. | Note, Skala und Bestehensgrenze werden im Original mit Erläuterung übertragen (z. B. „9 von 10, Sobresaliente“). Die Bewertung bleibt der zuständigen Stelle vorbehalten – das ist genau die Fassung, die dort erwartet wird. |
| Falsche Freunde | „firma“ ist die Unterschrift, nicht die Firma (→ empresa) – im Vertrag ein folgenreicher Unterschied; „actualmente“ heißt derzeit, nicht aktuell (→ actualizado); „carta“ ist der Brief (→ tarjeta); „término“ der Begriff, nicht der Termin (→ cita); „gimnasio“ das Fitnessstudio, nicht das Gymnasium. | Muttersprachler mit Fachgebiet übersetzen die Bedeutung, nicht die Wortähnlichkeit; kritische Termini liegen in der geprüften Terminologie fest und werden über alle Folgeaufträge gehalten. |
| eventual = befristet (Arbeitsrecht) | Ein contrato eventual oder trabajador eventual ist ein befristetes, vorübergehendes Arbeitsverhältnis – kein „eventuelles“. In Arbeitsverträgen, Dienstzeugnissen und Versicherungsnachweisen entscheidet dieses eine Wort über die Aussage. | Arbeits- und Rechtstermini werden nach ihrer Bedeutung im jeweiligen Rechtssystem übersetzt, nicht nach der Wortähnlichkeit; im Zweifel mit erläuternder Anmerkung. |
| Rechtsform & Kennungen (S.L., DNI/NIE, RFC) | Eine österreichische GmbH ist keine S.L., eine AG keine S.A., und die mexikanische S.A. de C.V. folgt wieder eigenem Recht. DNI und NIE (Spanien), RFC und CURP (Mexiko) oder die cédula (Kolumbien) haben keine Entsprechung zur österreichischen Steuernummer, UID oder Firmenbuchnummer. | Rechtsformen, Register und Kennungen bleiben im Original mit erklärender Entsprechung stehen – kein fremdes Institut wird untergeschoben, keine Nummer wird „gleichgesetzt“. |
| Zahl- & Datumsformat je Land | Spanien schreibt Dezimalkomma und Tausenderpunkt (1.000,50), Mexiko meist Dezimalpunkt (1,000.50). Wird das Format ungeprüft übernommen, steht in Vertrag oder Rechnung der falsche Betrag – um den Faktor tausend daneben. Dazu heißt das österreichische „Jänner“ auf Spanisch enero, kleingeschrieben. | Zahlen, Beträge und Daten werden auf die Konvention des Ziellandes gesetzt und bei Verträgen, Rechnungen und Jahresabschlüssen gegengeprüft. |
| Orthografie: ¿ ¡, Tilde und ñ | Spanisch verlangt das umgekehrte Zeichen am Satzanfang (¿Está firmado?). Und eine fehlende Tilde kippt den Sinn: año (Jahr) wird zu ano, él (er) zu el (der), sí (ja) zu si (wenn). In Namen verändert ein fehlendes ñ die Identität. | Satzzeichen, Tilden, ñ und Trema werden nach der Norm der Real Academia Española gesetzt und geprüft – kein Zeichen wird dem deutschen Tastaturstandard geopfert. |
| Extracto statt certificación literal | Das spanische Registro Civil stellt einen Kurzauszug (extracto) und die vollständige Registerabschrift (certificación literal) aus. Österreichische Standesämter brauchen die vollständige Fassung mit allen Randvermerken. Wer den Kurzauszug übersetzen lässt, zahlt zweimal und verliert Wochen. | Wir sichten das Dokument vor der Beauftragung und sagen Ihnen, ob die vorliegende Fassung für Ihre Vorlagestelle reicht – bevor übersetzt und abgerechnet wird. |