Spanisch Übersetzer – Übersetzungsbüro für spanische Fachübersetzungen und beglaubigte Übersetzung Spanisch Deutsch

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Übersetzer Spanisch–Deutsch für Anerkennung Pflegeberuf und Werk in Mexiko

Bei Geburtsurkunden, Eheurkunden und Notenspiegeln aus Spanien und Lateinamerika übersetzen muttersprachliche Spanisch-Übersetzer zwischen Deutsch und Spanisch – für die Vorlage beim Standesamt, bei der Niederlassungsbehörde, beim AMS und bei der Anerkennungsstelle. Übertragen werden beide Nachnamen, die Randvermerke des Registro Civil und die Note samt Skala im Original, nicht in eine österreichische Note umgerechnet; in der Gegenrichtung steht die Zielvarietät vor Projektbeginn fest – kastilisch für Madrid, mexikanisch für Puebla, argentinisch für Buenos Aires. Amtliche Vorlagen beglaubigt ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Übersetzer mit Bestätigungsvermerk, Datum, Unterschrift und Rundsiegel nach § 190 Abs. 1 AußStrG. Festpreis ab 0,89 €/Normzeile, beglaubigte Urkunden ab 59 €.

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  • Original per PostPDF vorab
  • Antwort in 60 Minan Werktagen
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Muttersprachliche Spanisch-Fachübersetzer · Urkunden aus Spanien und Lateinamerika · beglaubigt auf Wunsch

DIN EN ISO 17100zertifiziert · Reg.-Nr. 7U517
España · LatinoaméricaZielvarietät vorab festgelegt
Preis vorabFestpreis, transparent kalkuliert
VertraulichDSGVO-konform · NDA möglich

Übersetzung Spanisch–Deutsch

Welche Spanisch-Übersetzungen fertigt der FÜD – und für welche Stelle?

Der FÜD übersetzt Urkunden, Verträge und Fachtexte zwischen Deutsch und Spanisch – für Ämter, Gerichte und Hochschulen in Österreich ebenso wie für Geschäftspartner in Spanien und Lateinamerika. Welcher muttersprachliche Spanisch-Übersetzer den Auftrag übernimmt, entscheiden Sprachrichtung, Fachgebiet und die Stelle, die das Dokument am Ende prüft: Ein Arbeitsvertrag für Madrid, eine Betriebsanleitung für ein Werk in Mexiko und ein kolumbianischer Notenspiegel für eine Anerkennung in Wien sind drei verschiedene Aufgaben.

Die beiden Richtungen haben unterschiedliche Schwerpunkte. Spanisch–Deutsch dominiert bei Urkunden: Geburts- und Eheurkunden, Strafregisterbescheinigungen, Diplome und Notenspiegel, die österreichischen Behörden, Gerichten und Anerkennungsstellen beglaubigt vorliegen müssen. Deutsch–Spanisch überwiegt bei Wirtschaft und Technik – Verträgen, technischer Dokumentation, Verlassenschaftsunterlagen für den notario und Marketing für den spanischen und lateinamerikanischen Markt.

Übersetzungsbüro Spanisch

Welches Anliegen führt Sie zu einer Spanisch-Übersetzung?

Deutsch ⇄ Spanisch bündelt sehr verschiedene Verfahren – von der kolumbianischen Geburtsurkunde für das Standesamt bis zum Liefervertrag nach Mexiko. Wählen Sie den Fall, der Ihrem am nächsten kommt: Zielland, Adressat und Fachgebiet entscheiden, welcher Spanisch-Übersetzer den Auftrag übernimmt.

Sie sind aus Lateinamerika zugewandert und wollen Ihren Berufsabschluss nutzen

Pflegefachkräfte und Ärztinnen aus Mexiko, Kolumbien und El Salvador bewerben sich in österreichischen Spitälern, dazu kommen Technikerinnen und IT-Fachkräfte aus Venezuela, Peru und Argentinien. Bei Abschlüssen aus Drittstaaten steht die Nostrifizierung am Anfang – über die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe entscheidet das Amt der Landesregierung –, und das AMS verlangt die Unterlagen auf Deutsch. Vorzulegen sind título, Notenspiegel, Personenstandsurkunden und Strafregisterbescheinigung, vollständig samt Apostille, Stempeln und Rückseiten. Ein „umgerechneter“ Notendurchschnitt macht die Bewertung angreifbar.

Häufig: Berufsabschluss in Österreich anerkennen lassen und Título universitario & Notenspiegel.

Sie heiraten, holen Ihre Familie nach oder lassen sich einbürgern

Standesamt und Magistrat prüfen die Form so genau wie den Inhalt; über Aufenthaltstitel entscheidet die Niederlassungsbehörde – in Wien die MA 35 –, im Asylverfahren das BFA. Aus Spanien wird die certificación literal gebraucht, nicht der kurze extracto; aus Lateinamerika kommen acta de matrimonio und constancia de soltería hinzu. Und weil spanischsprachige Namen aus zwei Nachnamen bestehen, muss die Übersetzung sie unverändert und in Originalreihenfolge führen – sonst weichen Reisepass, Urkunde und Antrag voneinander ab.

Häufig: Acta de matrimonio fürs österreichische Standesamt, Geburtsurkunde aus Lateinamerika beglaubigt übersetzen und Familiennachzug aus Lateinamerika.

Sie liefern, produzieren oder verhandeln in Spanien und Mexiko

Mexiko ist einer der großen Produktionsstandorte für europäische Zulieferer außerhalb Europas: Automobil-, Maschinenbau- und Elektrobetriebe fertigen rund um Puebla und San Luis Potosí; in Spanien prägen Fahrzeugbau, erneuerbare Energien und Lebensmittel das Geschäft. Dort zählt nicht nur die Sprache, sondern die Vorschrift: Für Elektro- und Elektronikgeräte verlangt die mexikanische NOM-024-SCFI Bedienungsanleitung und Garantiebedingungen auf Spanisch, in Spanien schreibt das Verbraucherrecht die Kennzeichnung auf Kastilisch vor. Und eine österreichische GmbH ist weder eine S.L. noch eine S.A. de C.V., so wenig wie das Firmenbuch ein Registro Mercantil ist.

Häufig: Liefervertrag & AGB Deutsch–Spanisch und Firmenbuchauszug für den Termin beim notario.

Sie studieren, forschen oder veröffentlichen auf Spanisch

Auslandssemester in Salamanca, Doppelabschluss mit einer Universität in Chile, Beitrag in einer spanischsprachigen Fachzeitschrift: Hochschulen im spanischsprachigen Raum verlangen Zeugnisse in beglaubigter Fassung; umgekehrt bewertet ENIC-NARIC Austria beim OeAD ausländische Abschlüsse auf ihre Vergleichbarkeit. Dabei laufen die Notensysteme gegeneinander – in Spanien und Mexiko ist die 10 die Bestnote, in Kolumbien die 5,0, in Österreich die 1. Wir übertragen Note und Skala nachvollziehbar, statt ein „Sehr gut“ zu behaupten, das im Original nicht steht.

Häufig: Bewerbung an einer Universität in Spanien und Dissertation & Fachpublikation auf Spanisch.

Sprache & Zielmarkt

España oder Latinoamérica – welche Varietät braucht Ihr Text?

„Spanisch“ umfasst über zwanzig Länder mit realen Unterschieden. Spanien trennt das vertraute vosotros vom förmlichen ustedes; in fast ganz Lateinamerika gilt im Plural nur ustedes. In Argentinien, Uruguay und Teilen Mittelamerikas ersetzt das voseo (vos tenés) das tú tienes. Dazu kommt der Wortschatz: ordenador (ES) gegen computadora (LatAm), coche gegen carro oder auto, móvil gegen celular. Selbst die Urkunden heißen anders: certificado de nacimiento in Spanien, acta de nacimiento in Mexiko, partida de nacimiento in Argentinien, registro civil de nacimiento in Kolumbien. Wer beim Amt nach der falschen Bezeichnung fragt, bekommt das falsche Papier. Deshalb legen wir die Zielvarietät vor Projektbeginn fest und halten Anrede, Wortschatz und Konventionen über Translation Memory und Style Guide durch. Welche Stolperstellen konkret dahinterstecken, zeigt die Fehlertabelle weiter unten.

Für amtliche Vorlagen fertigen allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Übersetzer die beglaubigte Spanisch-Übersetzung mit Bestätigungsvermerk an; ob zusätzlich eine Apostille nötig ist, klären wir vorab – ausgestellt wird sie von der zuständigen Stelle des Ausstellungsstaats, nicht vom Übersetzungsbüro.

Spanische Fachübersetzungen

Fehler, die nur ein Spanisch-Fachübersetzer erkennt.

Viele spanische Wörter sehen wie ihre deutsche Entsprechung aus und bedeuten etwas anderes – und ob eine Urkunde beim Amt durchgeht, entscheidet sich an Namensführung, Skala und Format. Diese neun Fallstricke trennen eine muttersprachliche Fachübersetzung von einer wörtlichen.

Typische Fallstricke bei der Spanisch-Übersetzung Deutsch–Spanisch und ihre fachliche Lösung
FallstrickWarum es schiefgehtWie der FÜD es löst
Zwei Nachnamen (apellidos)Spanischsprachige Namen führen den väterlichen und den mütterlichen Nachnamen: Ana García Ruiz. Wird daraus in der Übersetzung „Ana Garcia-Ruiz“, wird „García“ als zweiter Vorname geführt oder fällt ein Namensteil weg, weichen Urkunde, Reisepass und Antrag voneinander ab – das Standesamt schickt die Unterlagen zurück.Beide Nachnamen bleiben unverändert und in Originalreihenfolge stehen, ohne Bindestrich und ohne Umsortierung; abweichende Schreibweisen zwischen Reisepass und Urkunde werden benannt statt stillschweigend geglättet.
Varietät España vs. LatinoaméricaSpanien nutzt vosotros, Lateinamerika nur ustedes; in Argentinien und Uruguay gilt das voseo. Dazu Wortschatz wie ordenador gegen computadora oder coche gegen carro. Ein für Madrid getexteter Vertrag wirkt in Bogotá fremd.Die Zielvarietät wird vorab festgelegt; Anrede (usted /  / vos), Wortschatz und Konventionen werden je Land konsequent durchgehalten.
Notenskala läuft gegenläufigIn Spanien und Mexiko ist 10 die beste Note, in Kolumbien 5,0 – in Österreich dagegen die 1 (Sehr gut), während 5 „Nicht genügend“ bedeutet. Wer eine spanische 9 unkommentiert stehen lässt, liest sich wie ein Durchfaller; wer sie eigenmächtig in ein „Sehr gut“ übersetzt, behauptet eine Bewertung, die im Zeugnis nicht steht.Note, Skala und Bestehensgrenze werden im Original mit Erläuterung übertragen (z. B. „9 von 10, Sobresaliente“). Die Bewertung bleibt der zuständigen Stelle vorbehalten – das ist genau die Fassung, die dort erwartet wird.
Falsche Freundefirma“ ist die Unterschrift, nicht die Firma (→ empresa) – im Vertrag ein folgenreicher Unterschied; „actualmente“ heißt derzeit, nicht aktuell (→ actualizado); „carta“ ist der Brief (→ tarjeta); „término“ der Begriff, nicht der Termin (→ cita); „gimnasio“ das Fitnessstudio, nicht das Gymnasium.Muttersprachler mit Fachgebiet übersetzen die Bedeutung, nicht die Wortähnlichkeit; kritische Termini liegen in der geprüften Terminologie fest und werden über alle Folgeaufträge gehalten.
eventual = befristet (Arbeitsrecht)Ein contrato eventual oder trabajador eventual ist ein befristetes, vorübergehendes Arbeitsverhältnis – kein „eventuelles“. In Arbeitsverträgen, Dienstzeugnissen und Versicherungsnachweisen entscheidet dieses eine Wort über die Aussage.Arbeits- und Rechtstermini werden nach ihrer Bedeutung im jeweiligen Rechtssystem übersetzt, nicht nach der Wortähnlichkeit; im Zweifel mit erläuternder Anmerkung.
Rechtsform & Kennungen (S.L., DNI/NIE, RFC)Eine österreichische GmbH ist keine S.L., eine AG keine S.A., und die mexikanische S.A. de C.V. folgt wieder eigenem Recht. DNI und NIE (Spanien), RFC und CURP (Mexiko) oder die cédula (Kolumbien) haben keine Entsprechung zur österreichischen Steuernummer, UID oder Firmenbuchnummer.Rechtsformen, Register und Kennungen bleiben im Original mit erklärender Entsprechung stehen – kein fremdes Institut wird untergeschoben, keine Nummer wird „gleichgesetzt“.
Zahl- & Datumsformat je LandSpanien schreibt Dezimalkomma und Tausenderpunkt (1.000,50), Mexiko meist Dezimalpunkt (1,000.50). Wird das Format ungeprüft übernommen, steht in Vertrag oder Rechnung der falsche Betrag – um den Faktor tausend daneben. Dazu heißt das österreichische „Jänner“ auf Spanisch enero, kleingeschrieben.Zahlen, Beträge und Daten werden auf die Konvention des Ziellandes gesetzt und bei Verträgen, Rechnungen und Jahresabschlüssen gegengeprüft.
Orthografie: ¿ ¡, Tilde und ñSpanisch verlangt das umgekehrte Zeichen am Satzanfang (¿Está firmado?). Und eine fehlende Tilde kippt den Sinn: año (Jahr) wird zu ano, él (er) zu el (der), (ja) zu si (wenn). In Namen verändert ein fehlendes ñ die Identität.Satzzeichen, Tilden, ñ und Trema werden nach der Norm der Real Academia Española gesetzt und geprüft – kein Zeichen wird dem deutschen Tastaturstandard geopfert.
Extracto statt certificación literalDas spanische Registro Civil stellt einen Kurzauszug (extracto) und die vollständige Registerabschrift (certificación literal) aus. Österreichische Standesämter brauchen die vollständige Fassung mit allen Randvermerken. Wer den Kurzauszug übersetzen lässt, zahlt zweimal und verliert Wochen.Wir sichten das Dokument vor der Beauftragung und sagen Ihnen, ob die vorliegende Fassung für Ihre Vorlagestelle reicht – bevor übersetzt und abgerechnet wird.

Warum sichere Spanischkenntnisse allein diese Fehler nicht abfangen

Viele dieser Fehler überstehen jede Rechtschreib- und Grammatikprüfung. Sie entstehen an der Nahtstelle zweier Sprach-, Rechts- und Verwaltungssysteme und fallen erst beim Empfänger auf: beim Standesamt, das die Namensführung prüft, bei der Anerkennungsstelle, die den Notenspiegel liest, beim notario in Alicante. Genau dort setzt muttersprachliche Fachübersetzung mit Sachgebiet an.

Fällt in Ana García Ruiz ein Nachname weg, lässt sich die Urkunde dem Reisepass nicht mehr zweifelsfrei zuordnen.

Deshalb: beide apellidos unverändert, Note samt Skala im Original – und die Zielvarietät vor Projektbeginn.

Beglaubigte Übersetzung Spanisch–Deutsch

Beglaubigte Übersetzung Spanisch–Deutsch: Was in Österreich gilt und was Spanien und Lateinamerika verlangen

Für Vorlagen bei österreichischen Behörden und Gerichten beglaubigt ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Übersetzer die genaue Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original – mit Bestätigungsvermerk, Datum, Unterschrift und Rundsiegel, wie § 190 Abs. 1 AußStrG es verlangt. Das ist die Fassung, die Standesämter, Magistrate, das AMS und Gerichte in Österreich als Nachweis entgegennehmen; wer so zeichnen darf, ist nach § 14 SDG in die Gerichtsdolmetscherliste eingetragen. Für die Gegenrichtung gilt in jedem spanischsprachigen Land eine eigene Logik.

Jurado, perito traductor, traductor público – wer im Zielland unterschreiben darf

In Spanien verlangen Behörden eine Übersetzung durch einen Traductor-Intérprete Jurado, der vom Außenministerium (MAEC) ernannt und in einem öffentlichen Verzeichnis geführt wird. In Mexiko ist es der perito traductor, autorisiert vom Obersten Gerichtshof des jeweiligen Bundesstaats; in Argentinien der traductor público, dessen Unterschrift die Berufskammer legalisiert (in Buenos Aires die CTPCBA); in Kolumbien der traductor oficial mit staatlich anerkannter Prüfung. Eine österreichische Beglaubigung nach dem AußStrG erledigt diesen Schritt nicht automatisch mit. Wir setzen die im jeweiligen Zielland gültige Form an – im DIN EN ISO 17100-Prozess mit muttersprachlicher Revision.

Apostille, Legalisation – oder gar nichts

Für Urkunden aus Spanien greift innerhalb der EU seit dem 16. Februar 2019 die Verordnung (EU) 2016/1191: Personenstandsurkunden brauchen keine Apostille mehr, und liegt das mehrsprachige Formular bei, entfällt in der Regel auch die Übersetzung. Das Formular gibt es allerdings nur für einen Teil der Sachverhalte – für Scheidung, Abstammung und Staatsangehörigkeit nicht; dann bleibt es bei der beglaubigten Übersetzung, für Zeugnisse und Diplome ohnehin. Für Lateinamerika ist der Weg die Apostille: Mexiko, Kolumbien, Argentinien, Chile, Peru und Ecuador sind Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens, dem auch Österreich angehört. Kuba ist es nicht; kubanische Urkunden brauchen die konsularische Beglaubigung. Ausgestellt wird die Apostille immer von der zuständigen Stelle des Ausstellungsstaats – für österreichische Urkunden je nach Urkundentyp der Präsident des zuständigen Landesgerichts, das Amt der Landesregierung oder das BMEIA, nie vom FÜD.

Spanische Dokumente übersetzen lassen

Drei typische Spanisch-Aufträge: Anerkennung, Verlassenschaft, Werk in Mexiko.

Zweck, Herkunftsland und Zielvarietät entscheiden über Terminologie, Form und Beglaubigung. Drei häufige Aufträge – von der Ausgangslage bis zum Ergebnis.

Anerkennung Pflegeberuf

Título, Notenspiegel & Urkunden Kolumbien → Deutsch

Ausgangslage
Eine Krankenpflegerin aus Medellín will in Österreich arbeiten. Das Amt der Landesregierung verlangt für die Nostrifikation Studienabschluss, Fächer- und Stundennachweis sowie Personenstandsurkunden beglaubigt auf Deutsch – die kolumbianische Skala reicht von 0 bis 5,0.
Ablauf
Ein beeideter Übersetzer überträgt Fächer, Stundenzahlen und Noten samt Skala im Original mit Erläuterung, führt beide Nachnamen unverändert und übersetzt Apostille, Stempel und Rückseiten mit, statt sie als „unleserlich“ auszulassen.
Ergebnis
Eine Fassung, die die Anerkennungsstelle ohne Nachforderung bearbeiten kann – keine Rückfrage zur Notenumrechnung, weil die Bewertung dort bleibt, wo sie hingehört.

Verlassenschaft mit Immobilie in Spanien

Einantwortungsbeschluss, Testament & Vollmacht Deutsch → Spanisch

Ausgangslage
Nach einem Todesfall gehört eine Wohnung an der Costa Blanca zum Nachlass. Der spanische notario und das Grundbuchamt verlangen Erbnachweis, Testament und notarielle Vollmacht in beglaubigter spanischer Fassung – und Österreich kennt keinen Erbschein.
Ablauf
Ein juristischer Fachübersetzer überträgt die Nachlassunterlagen ins kastilische Spanisch, lässt österreichische Rechtsbegriffe wie „Einantwortungsbeschluss“ und „Verlassenschaftsverfahren“ mit Erläuterung stehen und klärt vorab, für welche Vorurkunde die Apostille auf die Nachlassunterlagen einzuholen ist – alternativ trägt das Europäische Nachlasszeugnis.
Ergebnis
Unterlagen, die den Notartermin in Spanien ohne Rückläufer überstehen – österreichische Rechtsinstitute erklärt, nicht durch spanische ersetzt.

Werk in Mexiko

Betriebsanleitung & Garantie Deutsch → mexikanisches Spanisch

Ausgangslage
Ein Hersteller liefert Elektrogeräte an einen Handelspartner in Mexiko. Die NOM-024-SCFI verlangt Bedienungsanleitung, Sicherheitshinweise und Garantiebedingungen auf Spanisch – mit Angaben zu Importeur und Servicestellen.
Ablauf
Ein technischer Übersetzer setzt die Maschinen- und Gerätedokumentation in mexikanisches Spanisch um, hält Warnhinweise und Bauteilbenennungen über Translation Memory konsistent und stellt Maßeinheiten und Zahlformat auf die dortige Konvention.
Ergebnis
Eine Fassung, die im Zielmarkt verwendbar ist – konsistent über Handbuch, Kurzanleitung und Garantiekarte hinweg.

Preise für Spanisch-Übersetzungen

Was kostet eine Spanisch-Übersetzung?

Wir sichten Umfang, Fachgebiet, Sprachrichtung und Zielvarietät und nennen einen verbindlichen Festpreis. Standard-Urkunden meist zum Pauschalpreis, umfangreiche Texte nach Normzeile – Beglaubigung auf Wunsch, PDF-Vorab und Postversand inklusive.

Verbindlicher Festpreis
ab 0,89 € / NormzeileStandard-Urkunden zum Pauschalpreis je Dokument, ab 59 €
Preis vorab · keine unangekündigten Mehrkosten
Muttersprachliche Spanisch-Fachübersetzungenthalten
Festgelegte Zielvarietät (España / México / Argentina / …)enthalten
Beglaubigung durch einen allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Übersetzer auf Wunschenthalten
PDF-Vorab & Postversand des Originalsenthalten
Muttersprachliche Revision & Endkontrolleenthalten

Zur Orientierung ab 0,89 €/Normzeile; den genauen Betrag nennen wir nach kurzer Sichtung. Wie sich der Preis zusammensetzt →

Spanisch-Übersetzung anfragen

Dokumente

Spanische Dokumente übersetzen lassen – von der acta bis zur escritura

Wir übersetzen spanische und österreichische Urkunden, Zeugnisse, Verträge und Fachdokumente in beide Sprachrichtungen, amtliche Dokumente auf Wunsch beglaubigt. Häufig aus dem Spanischen: certificación literal de nacimiento und acta de nacimiento (Geburtsurkunde), acta de matrimonio (Heiratsurkunde), certificado de antecedentes penales (Strafregisterbescheinigung), título universitario mit certificado de notas (Diplom und Notenspiegel), sentencia de divorcio (Scheidungsurteil), permiso de conducir (Führerschein) sowie escritura pública und poder notarial (notarielle Urkunde und Vollmacht).

Häufige Fragen

Spanisch-Übersetzung – häufige Fragen.

Wer übersetzt bei Ihnen ins Spanische und aus dem Spanischen?

Muttersprachliche Spanisch-Fachübersetzer mit belegtem Fachgebiet, unterstützt durch geprüfte Terminologie; amtliche Dokumente beglaubigt ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Übersetzer. So stimmen Fachinhalt und Idiomatik in beide Richtungen; auf Wunsch prüft eine zweite qualifizierte Person.

Übersetzen Sie für Spanien oder für Lateinamerika?

Für beide. Sagen Sie uns Zielland und Adressat, dann legen wir die Zielvarietät vor Projektbeginn fest – kastilisches Spanisch oder eine lateinamerikanische Varietät wie mexikanisch, argentinisch oder kolumbianisch – und halten Anrede (ustedes, vosotros, voseo), Wortschatz und Zahlformat über Translation Memory und Style Guide konsistent durch.

Brauche ich für eine spanische Geburtsurkunde in Österreich überhaupt eine Übersetzung?

Oft nicht. Seit 16. Februar 2019 gilt die Verordnung (EU) 2016/1191: Für die spanische Geburtsurkunde entfällt in Österreich die Apostille, und liegt das mehrsprachige Formular als Übersetzungshilfe bei, verlangt die Behörde in aller Regel auch keine Übersetzung. Fordern Sie es gleich beim Registro Civil mit an. Zwei Einschränkungen: Das Formular gibt es nur für einen Teil der Sachverhalte – für ein Scheidungsurteil etwa nicht. Und für Urkunden aus Lateinamerika gilt die Verordnung überhaupt nicht.

Welche Fassung meiner spanischen Urkunde soll ich einreichen?

Die vollständige Registerabschrift, die certificación literal: Österreichische Standesämter arbeiten mit ihr samt allen Randvermerken. Verlangen Sie sie beim Registro Civil ausdrücklich – sonst wird der Kurzauszug (extracto) ausgegeben.

Wird mein spanischer oder lateinamerikanischer Notendurchschnitt in eine österreichische Note umgerechnet?

Nicht durch uns – und das ist der richtige Weg. In Spanien und Mexiko ist 10 die beste Note, in Kolumbien 5,0, in Österreich die 1. Wir übertragen Note, Skala und Bestehensgrenze im Original mit Erläuterung; die Bewertung nimmt die zuständige Stelle vor, für akademische Abschlüsse etwa ENIC-NARIC Austria beim OeAD. Eine eigenmächtig umgerechnete Note im Übersetzungstext ist ein häufiger Ablehnungsgrund.

Wie werden meine zwei Nachnamen in der Übersetzung geführt?

Unverändert und in Originalreihenfolge – väterlicher, dann mütterlicher Nachname, ohne Bindestrich und ohne Umsortierung. Legen Sie die Passseite bei, damit wir Abweichungen benennen können, statt sie stillschweigend zu glätten: Standesamt und Niederlassungsbehörde prüfen genau diesen Punkt.

Was kostet eine Spanisch-Übersetzung?

Der Preis richtet sich nach Umfang, Fachgebiet, Sprachrichtung und Frist. Nach kurzer Sichtung nennen wir einen verbindlichen Festpreis; Standard-Urkunden meist zum Pauschalpreis ab 59 €, umfangreiche Texte ab 0,89 € je Normzeile – Beglaubigung, PDF-Vorab und Postversand inklusive.
Mein Abschluss und der Notenspiegel aus Bogotá lagen beglaubigt auf Deutsch vor, bevor der Termin beim Amt war – mit beiden Nachnamen, der Apostille und der Notenskala so übersetzt, wie sie im Original steht. Nachgefordert wurde nichts.
★★★★★

N. Restrepo · diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin, Wien

Karriere beim FÜD

Spanisch-Übersetzer werden?

Unsere Spanisch-Übersetzungen fertigen muttersprachliche Fachübersetzer an, die neben der Sprache vor allem drei Dinge beherrschen: die unveränderte Führung der beiden apellidos gegen Reisepass und Vorurkunden, die vorab festgelegte Zielvarietät – España, México, Argentina – bis hinunter zu Anrede, Wortschatz und Zahlformat, und die Übertragung gegenläufiger Notenskalen samt Bestehensgrenze, statt eine österreichische Note zu behaupten. Wer als Spanisch-Übersetzer für den FÜD arbeiten möchte, muss deshalb mehr mitbringen als Zweisprachigkeit: ein belegtes Fachgebiet – Recht, Medizin, Technik oder Wirtschaft – und für beglaubigte Fassungen die Beeidigung und gerichtliche Zertifizierung mit Eintragung in die Gerichtsdolmetscherliste. Wir arbeiten fest angestellt oder freiberuflich mit beeideten Spanisch-Übersetzerinnen und -Übersetzern zusammen.

Womit Sie arbeiten

Fachgebiete & Textsorten

Typisch sind zwei Arbeitsfelder. Das eine ist die Urkunde aus dem spanischsprachigen Amerika: acta de nacimiento, acta de matrimonio, constancia de soltería, certificado de antecedentes penales und der título universitario mit certificado de notas – Unterlagen, die Standesamt, Magistrat, Niederlassungsbehörde und Anerkennungsstelle beglaubigt auf Deutsch sehen wollen, samt Apostille, Stempeln und Rückseiten. Aus Spanien kommt die certificación literal des Registro Civil dazu, seit der EU-Verordnung 2016/1191 allerdings seltener. Das andere Feld läuft in die Gegenrichtung: Liefer- und Arbeitsverträge, Firmenbuchauszüge, Einantwortungsbeschlüsse und notarielle Vollmachten für den notario, Betriebsanleitungen und Garantiebedingungen für den mexikanischen Markt, Katalog- und Werbetexte für Spanien. Beides steht und fällt an denselben zwei Stellen – an der Namensführung und an der Varietät, die vor Projektbeginn feststehen muss.

Berufsrealität

Was der Beruf tatsächlich verlangt

Spanisch ist eine der großen Sprachen, und der Kreis derer, die sie anbieten, ist entsprechend groß – Zweisprachigkeit allein unterscheidet niemanden. Unterschieden wird an drei Stellen. Erstens am Fachgebiet: Recht, Medizin, Technik und Wirtschaft verlangen belegte Sachkenntnis, weil firma, eventual oder S.L. im Vertrag etwas anderes bedeuten, als sie aussehen. Zweitens an der Verantwortung für die beglaubigte Fassung: Wer mit Bestätigungsvermerk und Rundsiegel zeichnet, steht für die genaue Übereinstimmung mit dem Original ein und muss zusätzlich wissen, dass diese österreichische Beglaubigung den Traductor-Intérprete Jurado in Spanien oder den perito traductor in Mexiko nicht ersetzt; wer beide Richtungen beglaubigt anbieten will, braucht die Zulassung zweimal. Drittens an der Konsistenz über die Zeit: Varietät, Terminologie und Zahlformat müssen über Folgeaufträge hinweg gleich bleiben. Praktisch heißt das kurzfristige Urkundenaufträge mit hoher Formstrenge neben planbaren Export- und Rechtsprojekten. Wir arbeiten dafür mit festen Ansprechpartnern, verbindlichen Lieferterminen, gepflegten Termdatenbanken und einer Kollegin oder einem Kollegen im Revisionsschritt.

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