Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Datenschutz

Die Fachübersetzungsdienst GmbH (im folgenden FÜD genannt) verpflichtet sich alle übermittelten Dokumente und Informationen vertraulich zu behandeln und nach bestem Wissen und Gewissen über alle Tatsachen und Sachzusammenhänge Stillschweigen zu bewahren, die in Zusammenhang mit Geschäftsverbindungen zu unseren Kunden bekannt werden. Freie Mitarbeiter werden zu Diskretion verpflichtet. Unsere vollständige Datenschutzerklärung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) finden Sie hier.

§ 2 Auftragsvergabe

Die Ausrichtung der Geschäftsstruktur des FÜD favorisiert die Erteilung von Übersetzungs-, Lektorats- oder Layoutaufträgen durch ein Onlineverfahren. Dazu wurde ein Kontakt-Formular erstellt, welches durch den Kunden unter Angabe einer näher bestimmenden Auftragsbeschreibung (Verwendungszweck, Ausgangssprache, Zielsprache, spezifische Terminologiewünsche, Anzahl der Worte etc.) ausgefüllt werden kann. Alle notwendigen Zusatzinformationen, die zur Bearbeitung des Auftrages erforderlich sind (Erläuterungen, Zeichnungen, Glossare, Vorlagen), sind durch den Auftraggeber unaufgefordert einzureichen. Fehler, Verzögerungen oder Qualitätsbeeinträchtigungen durch Nichtberücksichtigung der genannten Punkte, oder durch ungenaue bzw. unrichtige Angaben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 3 Auftragsausführung

Der Fachübersetzungsdienst GmbH ist es genehmigt, soweit es zweckmäßig oder sachdienlich erscheint, sich zur Ausführung der übertragenen Aufgaben, Dritter zu bedienen. Die grundsätzliche Geschäftsverbindung besteht jedoch ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem FÜD und schließt eine direkte Kontaktaufnahme zwischen Kunden und Dritten ohne Einwilligung seitens des FÜD aus. Die Arbeiten des FÜD werden hauptsächlich von auftragsgebundenen Mitarbeitern ausgeführt.
§ 3b.) Sofern nicht anders vereinbart ist es dem FÜD erlaubt, den Auftraggeber nach abgeschlossener Lieferung in die Referenzliste aufzunehmen. Dies schliesst die Benutzung von Markenzeichen ein, welche lediglich zur Veranschaulichung benutzt werden.

§ 4 Lieferung

Eine Lieferung gilt als erfolgt, sobald die jeweilige Auftragsarbeit an den Kunden abgeschickt wurde. Genannte Lieferfristen sind Näherungswerte und als voraussichtliche Termine anzusehen, welche durch den FÜD nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden. Für eventuelle Mehraufwendungen des Auftraggebers durch Nichteinhaltung genannter Fristen, übernimmt der FÜD keine Haftung.

Für die Überprüfung auf Vollständigkeit der übertragenen Daten ist der Auftraggeber verantwortlich. Dieser wird angehalten, den Erhalt des betreffenden Materials schriftlich zu bestätigen. Der Versand der ausgeführten Arbeiten erfolgt auf Gefahr des Kunden. Für eine fehlerhafte, unvollständige oder beschädigte Übertragung des zu liefernden Materials, oder deren Verlust, etwa auf dem elektronischen Transportweg, übernimmt der FÜD keine Haftung.

§ 5 Zahlungsbedingungen

Die Rechnungslegung erfolgt, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, elektronisch per Email im PDF-Format. Für die vollständige Begleichung eines Rechnungsbetrages wird eine Frist von 10 Tagen ab Rechnungsdatum festgelegt, mit Ausnahme von Erstaufträgen, für welche eine Vorkassenregelung gilt. Eine Überschreitung des Zahlungsziels zieht bankübliche Zinsen und Inkassokosten nach sich, nachdem der FÜD eine einmalige Mahnung per E-Mail, Fax oder Post ausgesprochen hat. Nachkorrekturen bewirken keinen Zahlungsaufschub.

§ 6 Preislegung

Alle ausgewiesenen Preise sind Nettopreise in € und freibleibend. Da unser Firmensitz außerhalb der EUs liegt berechnen wir dort keine Mehrwertsteuer. Die Steuerschuld wird laut § 13b USTG wird im Reverse-Charge-Verfahren geregelt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt & Nutzungsrecht

Gelieferte Übersetzungen, oder andere Auftragsarbeiten, bleiben nur bis zu benanntem Zahlungsausgleich (§ 5) seitens des Auftraggebers Eigentum der Fachübersetzungsdienst GmbH. Bis dato liegt das Urheberrecht der jeweiligen Arbeiten beim FÜD und es besteht kein Nutzungsrecht. Vervielfältigungen jedweder Art des gelieferten Materials haben bei Zahlungsrückstand Lizenzgebühren zur Folge.

Mit Ausgleich einer offenen Forderung geht das vollständige Nutzungs- und Vervielfältigungsrecht eines übersetzten, lektorierten oder editierten Textes auf den Auftraggeber über. Auch eine urheberrechtliche Nennung ist nicht verpflichtend.

§ 8 Haftung

Sofern keine näher bestimmten Vereinbarungen bezüglich spezifischer Anforderungen einer Übersetzung oder einer anderen Arbeit getroffen worden sind, wird jene vom Auftragnehmer nach bestem Wissen und Gewissen, orthographisch und grammatikalisch richtig, vollständig und sinngemäß zum Zwecke der Information angefertigt. Der Auftraggeber hat das Recht der schriftlichen Einwendung innerhalb von 10 Werktagen (Eingang bei uns). Wird diese Möglichkeit nicht wahrgenommen, oder die genannte Frist überschritten, gilt die Übersetzung als genehmigt, oder das Ergebnis einer Auftragsarbeit als akzeptiert. In diesem Falle verzichtet der Auftraggeber auf sämtliche Ansprüche, welche ihm im Falle eines Mangels zustehen würden. Wird jedoch ein objektiv erkennbarer und nachweislich erheblicher Mangel beanstandet, so muss dieser so genau wie möglich beschrieben werden, um dem Auftragnehmer die Möglichkeit zur Nachbesserung zu geben. Im Falle der Korrektur von Eilaufträgen (mehr als 10 Normseiten/ 250 Zeilen/ oder 2500 Wörter pro Werktag), muss der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Nachbesserung gewährleisten. Ist jene Korrektur nachweislich erfolglos, so besteht die Möglichkeit einer zweiten und dritten Überarbeitung. Sollten diese Versuche objektiv scheitern, hat der Auftraggeber das Recht auf Rücktritt vom Vertrag, Minderung des Rechnungsbetrages oder Wandlung. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den typischer Weise eintretenden, vorhersehbaren Schaden begrenzt und beschränkt sich auf die Höhe des Betrages des Auftragsvolumens der Übersetzung oder der jeweiligen anderen Arbeit. Der Auftragnehmer haftet nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Die Fachübersetzungsdienst GmbH übernimmt keine Haftung für jene Übersetzungsfehler, oder andere spezifische Mängel, welche auf unvollständige, unrichtige oder unleserliche Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind. Hierzu zählen auch Mängel, welche auf Fehler der elektronischen Übermittlung oder Dokumenten-Formatwandlung auftreten. Die wichtige Angabe des Verwendungszweckes für den Übersetzungsauftrag (Werbezwecke, Druck, Veröffentlichung etc.) impliziert keine Haftung für eventuelle Ungeeignetheit der Übersetzung oder eine mögliche Rufschädigung des betreffenden Unternehmens. Wird der FÜD auf Grund einer Übersetzung wegen Verletzung des Urheberrechts belangt, stellt uns der Auftraggeber von der Haftung in vollem Umfang frei.

§ 9 Rücktritt, Kündigung, Abtretung, Lieferverzug, Unmöglichkeit

Ein Vertrag kann bis zur Fertigstellung einer Übersetzung oder eines anderen Auftrages nur unter schriftlicher Angabe wichtiger Gründe durch den Auftraggeber gekündigt werden. Für den entgangenen Gewinn steht der Fachübersetzungsdienst GmbH Schadenersatz in Höhe des vollen Auftragswertes zu. Ein Rückzug vom Vertrag durch den Auftraggeber im Falle eines Leistungsverzuges oder der Unmöglichkeit durch den FÜD ist nur möglich, wenn die dreimalige Nachbesserungsmöglichkeit durch den Auftragnehmer nachweislich fehlgeschlagen und eine Minderung ausgeschlossen ist, sowie im Falle eines unangemessenen Lieferverzuges, nach Verstreichung einer schriftlich verankerten, angemessenen Nachfrist durch den Auftraggeber. Die Abtretung von Rechten aus einem Vertrag durch den Auftraggeber bedarf unserer schriftlichen Einwilligung.

§ 10 Höhere Gewalt und andere Störfaktoren

Für Schäden, verursacht durch die Störung des Geschäftsbetriebes und höhere Gewalt wie Naturereignisse, Übertragungsfehler elektronisch übermittelter Daten, Beeinträchtigung von Daten durch Viren oder Spamfilter, Netzwerk- oder Serverfehler und sonstige nicht von uns zu vertretene Hindernisse, übernimmt die Fachübersetzungsdienst GmbH keine Haftung. In genannten Fällen, als auch in der möglichen Ausnahmesituation einer teilweisen Einschränkung oder Einstellung unseres Geschäftsbetriebes haben wir das Recht, von geschlossenen Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten.

§ 11 Geltungsbereich

Die aufgelisteten AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr des FÜD, mit Firmenzentrale in CH-6340 Baar, Rathausstraße 14. Die Geschäftsbedingungen werden von den Kunden durch das Lesen der Webseite, durch Auftragserteilung oder sonstige geschäftsrelevante Interaktionen anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Zukünftige Geschäfte werden somit eingeschlossen. Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Fachübersetzungsdienst GmbH nur verbindlich, wenn jene ausdrücklich anerkannt wurden.

Weitergehende Vereinbarungen mit unseren Kunden, die von den AGB abweichen, sind nur dann gültig, so sie von beiden Seiten rechtsgültig unterzeichnet worden sind. Alle anderen Regelungen behalten auch dann weiterhin ihre Gültigkeit. Vertragsverhältnisse und weitere geschäftliche Verbindungen zwischen dem FÜD und den Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht des Firmenstandorts Schweiz, unter Ausschluss des Internationalen Kaufrechts. Für alle Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand für beide Teile Baar, Schweiz.

§ 12 Wirksamkeit

Infolge einer anfänglichen oder später eintretenden Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der AGB wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt. Es gilt dann eine dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck am nahesten kommende gültige Regelung als vereinbart.