| Punktiertes / punktloses İ · ı | Türkisch kennt vier i-Buchstaben: İ/i (mit Punkt) und I/ı (ohne). Groß-/Kleinschreibung nach österreichischer Regel macht aus İstanbul „Istanbul“ und aus Işık „isik“ – ein anderer Name als im Pass. | Wir wenden die türkisch-lokalisierte Groß-/Kleinschreibung an und halten die vier i-Formen zeichengenau ein, gegen das Original geprüft. |
| Diakritika ş ğ ç ö ü in Namen | In österreichischen Systemen fallen türkische Sonderzeichen oft weg: Erdoğan→„Erdogan“, Şafak→„Safak“. Auf Personenstandsurkunden ist das kein Schönheitsfehler, sondern eine Namensabweichung. | Namen und Orte werden exakt in der Passschreibung wiedergegeben – mit allen Diakritika – und Zeichen für Zeichen abgeglichen. |
| Agglutination & Vokalharmonie | Ein türkisches Wort trägt mehrere harmonisierende Suffixe (ev-iniz-den) und entspricht einem deutschen Nebensatz. Wort-für-Wort oder maschinell zerfällt die Bedeutung. | Muttersprachler analysieren die Morphologie statt der Zeichen und übertragen den vollständigen Sinngehalt in idiomatisches Deutsch. |
| Kein grammatisches Geschlecht, keine Artikel | o heißt „er“, „sie“ und „es“ zugleich; Türkisch hat keinen bestimmten Artikel. Ins Deutsche übertragen muss das Geschlecht ergänzt werden – falsch geraten, stimmt die Aussage nicht. | Das Geschlecht wird aus dem Dokumentkontext (Anrede, weitere Felder, Standesregister) abgeleitet, nicht vermutet. |
| SOV-Satzbau (Verb am Ende) | Türkisch ist eine Subjekt-Objekt-Verb-Sprache; der Sinn langer Amtssätze klärt sich erst am Schlussverb. Lineares Übernehmen der Reihenfolge ergibt unverständliches Deutsch. | Sätze werden vollständig umgebaut statt Wort für Wort umgestellt – die deutsche Fassung liest sich klar und behält den Rechtssinn. |
| Türkische Behörden- & Registerbegriffe | Nüfus Cüzdanı, Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği oder die elfstellige T.C. Kimlik No haben kein österreichisches 1:1-Gegenstück. Wörtlich übersetzt liest das Standesamt etwas anderes, als im Register steht. | Registerbegriffe werden einheitlich mit erklärender Entsprechung wiedergegeben (z. B. „Personenstandsregister-Auszug“) und im Original benannt. |
| Türkisches Namensrecht | Familiennamen gibt es erst seit dem Soyadı Kanunu von 1934; Formen wie -oğlu („Sohn von“) und geänderte Frauennamen führen bei Übertragung leicht zu Verwechslungen von Vor- und Nachname. | Namensbestandteile werden korrekt zugeordnet, in Passschreibung gesetzt und – wo nötig – erläutert, ohne die Person umzubenennen. |
| Anrede & Register (siz / sen, Bey / Hanım) | Höflichkeitsform siz und die dem Vornamen nachgestellten Anreden … Bey / … Hanım folgen anderen Regeln als das deutsche „Herr/Frau“ + Nachname. Falsches Register wirkt distanzlos oder steif. | Ton und Anrede werden je Dokumenttyp gewählt – förmlich in Verträgen und Behördenschreiben, korrekt gesetzt in Korrespondenz. |