Häufige Fragen
Geschäft & Gründung im Ausland – häufige Fragen.
Welche Firmenunterlagen muss ich fürs Auslandsgeschäft übersetzen lassen?
Für Gründung, Niederlassung oder Ausschreibungen im Ausland verlangen Behörden, Notare und Geschäftspartner meist beglaubigte Übersetzungen von Firmenbuchauszug, Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung, Jahresabschluss/Bilanz und Vollmachten – oft zusätzlich mit Apostille. Umgekehrt werden ausländische Firmenunterlagen für den österreichischen Rechts- und Firmenbuchverkehr ins Deutsche übersetzt.
Braucht ein Firmenbuchauszug fürs Ausland eine Apostille?
In vielen Fällen ja. Der Firmenbuchauszug wird mit einer Apostille versehen, die die Echtheit bestätigt. Zuständig ist nicht das Übersetzungsbüro, sondern – da das Firmenbuch von den Gerichten geführt wird – der Präsident des zuständigen Landesgerichts. Wir übersetzen Auszug und Apostille anschließend gemeinsam beglaubigt.
Wer stellt die Apostille für notarielle Urkunden aus – etwa den Gesellschaftsvertrag?
Für notariell beurkundete Unterlagen wie Gesellschaftsvertrag, Satzung oder beglaubigte Vollmachten erteilt die Apostille der Präsident des Landesgerichts, in dessen Sprengel der Notar seinen Sitz hat. Der FÜD stellt keine Apostille aus, stimmt die Reihenfolge von Apostille und Übersetzung aber auf die Zielstelle ab.
In welche Sprache und mit welcher Terminologie wird übersetzt?
In die Amtssprache des Ziellandes (bzw. ins Deutsche für den Gebrauch in Österreich). Entscheidend ist die exakte Rechts- und Bilanzterminologie: Rechtsformen, Firmenbuchbegriffe und Bilanzpositionen dürfen nicht frei übersetzt, sondern müssen fachlich korrekt und konsistent übertragen werden. Dafür arbeiten wir mit Fachübersetzern für Recht und Wirtschaft.
Können Sie größere B2B-Projekte und laufende Übersetzungen übernehmen?
Ja. Für Kanzleien, Steuerberater und Unternehmen bieten wir Rahmenvereinbarungen, konsistente Terminologie über alle Dokumente (Termbase) und vertrauliche Bearbeitung. Bei umfangreichen Unterlagen wie Verträgen und Geschäftsberichten rechnen wir nach Normzeile ab und kalkulieren das Projekt vorab verbindlich.
Was kostet die beglaubigte Übersetzung von Firmenunterlagen?
Firmenunterlagen wie Verträge, Satzungen und Bilanzen rechnen wir nach Normzeile ab (ab 0,89 €); kurze Registerauszüge oft als Pauschale je Dokument. Beglaubigung, PDF-Vorab und Postversand sind enthalten; den verbindlichen Festpreis nennen wir nach Sichtung –