| Rechtsform mit „Ltd/LLC/Inc.“ gleichgesetzt | GmbH, UG, KG oder e. K. haben im Zielland kein identisches Gegenstück; eine falsche Gleichsetzung verändert Haftung und Rechtsstatus. | Die Rechtsform bleibt im Original stehen und wird mit erläuterndem Übersetzervermerk eingeordnet, ohne eine fremde Gesellschaftsform vorzutäuschen. |
| Vertretungsbefugnis & Prokura verkürzt | „selbstständig vertretungsbefugt“, „kollektivvertretungsbefugt“ oder „Prokura“ sind haftungsrelevant; eine unscharfe Übertragung gefährdet das Geschäft. | Vertretungsregelungen und Prokura werden vollständig und sinnwahrend übertragen und erläutert. |
| Firmenbuchnummer (FN) falsch | Firmenbuchnummer und führendes Landesgericht ordnen den Auszug zu; Fehler machen ihn für die Zielstelle unbrauchbar. | Firmenbuchnummer (FN) und Gericht werden positionsgetreu und vollständig übernommen. |
| Firmenbuchgericht übersetzt statt benannt | Ein „übersetztes“ Landesgericht bzw. Handelsgericht ist für die ausländische Stelle nicht auffindbar. | Der Name des führenden Gerichts bleibt im Original, mit erklärender Entsprechung in Klammern. |
| Kapital- & Beteiligungsangaben ungenau | Stamm-/Grundkapital, Geschäftsanteile und Einlagen sind prüfungsrelevant; Rundungen oder Auslassungen fallen bei der Due Diligence auf. | Kapital-, Anteils- und Einlagenangaben werden exakt und formatgerecht übertragen. |
| Apostille „mitbestellt“ beim Übersetzer | Die Apostille kommt beim Firmenbuchauszug von der Präsidentin bzw. dem Präsidenten des Landesgerichts – fehlt sie, lehnt die Auslandsstelle ab. | Wir stellen keine Apostille aus, nennen die zuständige Stelle und übersetzen die Apostille anschließend mit. |