Handelsregisterauszug übersetzen lassen – beglaubigte Übersetzung von Handelsregisterauszug durch Übersetzer für Deutsch, Englisch und 75 weitere Sprachen

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Handelsregisterauszug übersetzen lassen – beglaubigt.

Eine beglaubigte Übersetzung Ihres Firmenbuchauszugs (Handelsregisterauszug) fertigt in Österreich ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Übersetzer an – mit Bestätigungsvermerk, Rundsiegel und Unterschrift. Register, Banken, Notare und Ausschreibungsstellen im Ausland verlangen sie als Nachweis von Existenz, Rechtsform und Vertretungsbefugnis – für Gründung, Bankkonto oder Ausschreibung. Firmenwortlaut, Firmenbuchnummer (FN), Rechtsform, Vertretungsregelung, Prokura und Kapital werden exakt übertragen; das Firmenbuch führen die Landesgerichte (in Wien das Handelsgericht Wien) nach FBG und UGB. Den Apostille-Weg über die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Landesgerichts stimmen wir auf Wunsch mit ab. Sie laden einen gut lesbaren Scan hoch und erhalten einen verbindlichen Festpreis: Standardurkunden ab 59 €, längere Texte ab 0,89 €/Normzeile – inkl. Versand.

  • Für Geschäft/Gründung im AuslandBehörde/Bank
  • Firmierung, Prokura, Kapital exaktfehlerfrei
  • Fachterminologie UGBkorrekt übertragen
  • 4,7 · Trustpilot

Gerichtlich beeidete und zertifizierte Übersetzer · Bestätigungsvermerk nach § 14 SDG · B2B-Rahmenpreise · Vertraulich, NDA möglich

DIN EN ISO 17100zertifiziert · Reg.-Nr. 7U517
über 70 Sprachenmuttersprachliche Fachübersetzer
Preis vorabtransparent kalkuliert
VertraulichDSGVO-konform · NDA möglich

Kurz & klar

Braucht mein Unternehmen eine beglaubigte Übersetzung des Handelsregisterauszugs?

Für Auslandsgeschäfte fast immer ja. Ausländische Stellen akzeptieren den Firmenbuch- bzw. Handelsregisterauszug meist nur als beglaubigte Übersetzung, oft zusätzlich mit Apostille.

Der österreichische Auszug stammt aus dem beim Landesgericht geführten Firmenbuch; jeder Rechtsträger wird dort unter einer Firmenbuchnummer (FN) geführt. Wir übersetzen ihn form- und layoutgetreu inklusive Rechtsform, Vertretungsregelung, Prokura, Stamm-/Grundkapital und Registerangaben – ebenso ausländische Handelsregisterauszüge ins Deutsche. Für das rechtssichere Übertragen von Rechtsformen und Vertretungsbegriffen kommt es auf juristische Präzision an – siehe auch unsere juristische Fachübersetzung.

Wann nötig?

Wann der Handelsregisterauszug beglaubigt übersetzt wird.

Der Auszug ist der zentrale Existenz- und Vertretungsnachweis eines Unternehmens. Im Auslandsgeschäft treten diese Anlässe am häufigsten auf.

Gründung & Tochtergesellschaft

Zur Gründung einer Niederlassung oder Tochter im Ausland verlangt das dortige Register den übersetzten Auszug der Muttergesellschaft, meist mit Apostille.

Bankkonto & Finanzierung

Banken im Ausland fordern für Firmenkonto, Kreditlinie oder KYC-Prüfung den übersetzten Handelsregisterauszug.

Ausschreibung & Vergabe

Öffentliche und private Ausschreibungen im Ausland verlangen den Existenz- und Vertretungsnachweis als beglaubigte Übersetzung.

M&A & Beteiligung

Bei Anteilskauf, Joint Venture oder Beteiligung prüfen Gegenseite und Notar den übersetzten Auszug im Rahmen der Due Diligence.

Vertrag & Vollmacht

Für Verträge und notarielle Vollmachten im Ausland wird die Vertretungsbefugnis über den übersetzten Auszug nachgewiesen.

Ausländisches Register für AT-Stellen

Österreichische Notare, Banken oder Gerichte verlangen von einem fremdsprachigen Handelsregisterauszug eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche.

Im Ausland zählt nur, was lesbar beglaubigt ist.

Rechtsform, Vertretung und Kapital müssen präzise übertragen sein – deshalb: gerichtlich beeideter und zertifizierter Übersetzer mit juristischer Fachkenntnis.

Behörde & Apostille

Wer das Firmenbuch führt – und wer die Apostille erteilt.

Das Firmenbuch wird von den Landesgerichten geführt – in Wien vom Handelsgericht Wien, in Graz vom Landesgericht für Zivilrechtssachen; jeder kann es über die Firmenbuchabfrage der Justiz einsehen (Firmenbuchgesetz – FBG, in Verbindung mit dem UGB). Jeder Rechtsträger – ob e.U., OG, KG, GmbH oder AG – erhält eine Firmenbuchnummer (FN); anders als das österreichische Firmenbuch kennt das Firmenbuch keine Abteilungen HRA/HRB. Es gibt den aktuellen und den historischen (chronologischen) Auszug.

Ein beglaubigter Firmenbuchauszug stammt vom Landesgericht oder vom Notar. Braucht er für das Ausland eine Apostille, erteilt sie in Österreich die Präsidentin bzw. der Präsident des Landesgerichts, nicht das Übersetzungsbüro. Wir stellen keine Apostille aus, nennen die zuständige Stelle und übersetzen die Apostille anschließend mit.

Aktueller Auszug, dann Apostille, dann Übersetzung

Ziehen Sie einen tagesaktuellen, beglaubigten Firmenbuchauszug, klären Sie mit der Zielstelle den Apostillebedarf und lassen Sie – falls nötig – erst die Apostille des Landesgerichts setzen. Danach übersetzen wir Auszug und Apostille beglaubigt in einem Dokument, damit die ausländische Stelle nichts nachfordert.

Qualität, die man erst bei der Stelle bemerkt

Fehler, die nur ein juristischer Fachübersetzer erkennt.

Ein Handelsregisterauszug wird an Rechtsform, Vertretungsbefugnis und Registerangaben geprüft. Die häufigsten Stolpersteine – und wie ein gerichtlich beeideter und zertifizierter Übersetzer sie vermeidet.

Fallstricke und fachliche Lösung
FallstrickWarum das kritisch istWie der FÜD es löst
Rechtsform mit „Ltd/LLC/Inc.“ gleichgesetztGmbH, UG, KG oder e. K. haben im Zielland kein identisches Gegenstück; eine falsche Gleichsetzung verändert Haftung und Rechtsstatus.Die Rechtsform bleibt im Original stehen und wird mit erläuterndem Übersetzervermerk eingeordnet, ohne eine fremde Gesellschaftsform vorzutäuschen.
Vertretungsbefugnis & Prokura verkürzt„selbstständig vertretungsbefugt“, „kollektivvertretungsbefugt“ oder „Prokura“ sind haftungsrelevant; eine unscharfe Übertragung gefährdet das Geschäft.Vertretungsregelungen und Prokura werden vollständig und sinnwahrend übertragen und erläutert.
Firmenbuchnummer (FN) falschFirmenbuchnummer und führendes Landesgericht ordnen den Auszug zu; Fehler machen ihn für die Zielstelle unbrauchbar.Firmenbuchnummer (FN) und Gericht werden positionsgetreu und vollständig übernommen.
Firmenbuchgericht übersetzt statt benanntEin „übersetztes“ Landesgericht bzw. Handelsgericht ist für die ausländische Stelle nicht auffindbar.Der Name des führenden Gerichts bleibt im Original, mit erklärender Entsprechung in Klammern.
Kapital- & Beteiligungsangaben ungenauStamm-/Grundkapital, Geschäftsanteile und Einlagen sind prüfungsrelevant; Rundungen oder Auslassungen fallen bei der Due Diligence auf.Kapital-, Anteils- und Einlagenangaben werden exakt und formatgerecht übertragen.
Apostille „mitbestellt“ beim ÜbersetzerDie Apostille kommt beim Firmenbuchauszug von der Präsidentin bzw. dem Präsidenten des Landesgerichts – fehlt sie, lehnt die Auslandsstelle ab.Wir stellen keine Apostille aus, nennen die zuständige Stelle und übersetzen die Apostille anschließend mit.

Rechtsgrundlagen

Warum die beglaubigte Übersetzung anerkannt wird.

Umgangssprachlich „beglaubigte Übersetzung“, fachlich bestätigte Übersetzung: von einem gerichtlich beeideten und zertifizierten Übersetzer mit Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk. Nach § 14 SDG wird sie österreichweit vor Behörden und Gerichten anerkannt. Bei Registerauszügen kommt es zusätzlich auf juristische Terminologie an – deshalb übersetzen Fachübersetzer mit Rechtshintergrund; mehr in unserer juristischen Übersetzung.

Sie erhalten die Übersetzung vorab als PDF und danach das beglaubigte Original per Post. Für das Ausland klären wir vorab Apostille-Bedarf und ob die Anerkennung eine im Zielland zugelassene Übersetzung verlangt. Auf Wunsch schließen wir eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA).

So läuft es ab

Von der Anfrage zum beglaubigten Auszug.

Sie laden einen tagesaktuellen, vollständigen Auszug hoch (aktueller oder chronologischer Ausdruck) und nennen uns Zielland und Empfängerstelle. Wir sichten Umfang und Sprachrichtung und nennen einen verbindlichen Festpreis – für laufende Auslandsgeschäfte auch als B2B-Rahmenpreis. Nach Freigabe übersetzt ein gerichtlich beeideter Fachübersetzer Rechtsform, Vertretung, Kapital und Registerangaben präzise.

Das Dokument erhalten Sie vorab als PDF und als beglaubigtes Original per Post. Ist eine Apostille geplant, stimmen wir die Reihenfolge mit Ihnen ab. Zum Dokument-Upload oder zur B2B-Rahmenanfrage.

Vor dem Upload

Damit Ihr Registerauszug beim ersten Anlauf durchgeht.

Mit diesen Angaben überträgt ein gerichtlich beeideter Fachübersetzer Ihren Auszug direkt formgerecht.

  • Tagesaktueller, vollständiger Auszug – aktueller oder chronologischer Ausdruck inklusive aller Seiten und Registerangaben.
  • Zielland & Empfängerstelle – Register, Bank, Notar oder Vergabestelle; sie bestimmt Sprache und Form.
  • Firmierung & Rechtsform – gewünschte Zielschreibweise der Firma; die Rechtsform bleibt im Original.
  • Apostille geklärt? – ob der Auszug eine Apostille braucht; die erteilt die Präsidentin bzw. der Präsident des Landesgerichts, nicht das Übersetzungsbüro.
  • Aktueller vs. chronologischer Auszug – welche Fassung die Zielstelle verlangt.
  • Frist, Vertraulichkeit & Versandweg – bis wann Sie liefern müssen; NDA auf Wunsch.

Für laufende Auslandsgeschäfte richten wir einen B2B-Rahmen mit fester Terminologie und Ansprechpartnern ein – so bleiben Firmierung und Vertretungsbegriffe über alle Übersetzungen konsistent.

Anwendungsfälle

Drei typische Wege einer Handelsregister-Übersetzung.

Der Zweck entscheidet über Fassung, Sprachrichtung und Apostillebedarf. Drei häufige Konstellationen im B2B-Geschäft.

Gründung

Firmenbuchauszug für eine Tochtergesellschaft im Ausland

Ausgangslage
Eine GmbH gründet eine Tochter im Ausland; das dortige Register verlangt den apostillierten, übersetzten Firmenbuchauszug der Muttergesellschaft.
Ablauf
Wir klären den Apostillebedarf, weisen auf die Reihenfolge über das Landesgericht hin und übersetzen Auszug und Apostille beglaubigt, Rechtsform und Vertretung mit Vermerk eingeordnet.
Ergebnis
Beglaubigte Übersetzung mit Bestätigungsvermerk – PDF vorab, Original per Post, passend zu den Anforderungen des ausländischen Registers.

Bank

Auszug für ein Firmenkonto im Ausland

Ausgangslage
Für ein Firmenkonto und die KYC-Prüfung verlangt eine Bank im Ausland den übersetzten Handelsregisterauszug.
Ablauf
Wir übersetzen Existenz, Rechtsform und Vertretungsbefugnis beglaubigt und übertragen Register- und Kapitalangaben positionsgetreu.
Ergebnis
Ein prüfbarer Existenz- und Vertretungsnachweis, den die Bank ohne Rückfrage akzeptiert.

Ausschreibung

Vertretungsnachweis für eine Vergabe im Ausland

Ausgangslage
Für eine Ausschreibung im Ausland muss ein Unternehmen Existenz und Vertretungsbefugnis als beglaubigte Übersetzung nachweisen.
Ablauf
Ein gerichtlich beeideter Fachübersetzer überträgt Vertretungsregelung und Prokura vollständig und erläutert haftungsrelevante Begriffe.
Ergebnis
Beglaubigte Übersetzung, die die Vergabestelle als formgerechten Nachweis anerkennt.

Angebot & Preis

Individuell kalkuliert, verbindlich zugesagt.

Einen Standard-Auszug rechnen wir meist als Pauschale je Auszug ab, umfangreiche chronologische Auszüge nach Normzeile. Für laufende Auslandsgeschäfte bieten wir B2B-Rahmenpreise. Nach kurzer Sichtung nennen wir einen verbindlichen Festpreis – Beglaubigung, PDF-Vorab und Postversand inklusive.

Verbindlicher Festpreis
Pauschale je AuszugStandard-Auszug · umfangreiche/chronologische Auszüge ab 0,89 € / Normzeile · B2B-Rahmen
alles inklusive · Versand enthalten
Beglaubigte Übersetzung durch gerichtlich beeideten und zertifizierten Übersetzerenthalten
Bestätigungsvermerk, Stempel & Unterschriftenthalten
PDF-Vorabversand zur Kontrolleenthalten
Postversand des beglaubigten Originalsenthalten
Qualitätssicherung & Endkontrolleenthalten

Standard-Auszug meist zum Pauschal-Festpreis; umfangreiche Dokumente ab 0,89 €/Normzeile. Den genauen Betrag nennen wir nach kurzer Sichtung – Wie sich der Preis zusammensetzt →

Angebot anfordern

Häufige Anlässe für diese Übersetzung: Geschäft im Ausland. Dort finden Sie das komplette Urkundenpaket samt Verfahren und Fristen.

Häufige Fragen

Handelsregisterauszug übersetzen – häufige Fragen.

Braucht mein Handelsregisterauszug eine beglaubigte Übersetzung?

Für Auslandsgeschäfte in der Regel ja: Register, Banken, Notare und Ausschreibungsstellen akzeptieren den Auszug meist nur als beglaubigte Übersetzung durch einen gerichtlich beeideten und zertifizierten Übersetzer, oft zusätzlich mit Apostille. Österreichische Stellen verlangen dies umgekehrt für fremdsprachige Registerauszüge.

Wie ist der österreichische Firmenbuchauszug aufgebaut?

In Österreich führt das Firmenbuch beim Landesgericht (in Wien beim Handelsgericht Wien) alle Rechtsträger unter einer Firmenbuchnummer (FN); Abteilungen wie HRA/HRB im österreichischen Firmenbuch gibt es nicht. Rechtsformen sind etwa e.U., OG, KG, GmbH und AG. Wir übersetzen sowohl österreichische Firmenbuchauszüge als auch ausländische Handelsregisterauszüge beglaubigt; Firmenbuchnummer und Registerangaben werden positionsgetreu übernommen.

Brauche ich zusätzlich eine Apostille – und wer erteilt sie?

Für viele Länder ja. Weil der Firmenbuchauszug bei Gericht beglaubigt wird, erteilt die Apostille in Österreich die Präsidentin oder der Präsident des Landesgerichts, nicht das Übersetzungsbüro. Sie gehört vor die Übersetzung; wir übersetzen sie anschließend mit.

Wie werden Rechtsform und Vertretungsbefugnis übersetzt?

Rechtsformen wie GmbH oder KG bleiben im Original und werden mit Übersetzervermerk eingeordnet, statt sie mit Ltd oder LLC gleichzusetzen. Vertretungsregelung und Prokura werden vollständig und sinnwahrend übertragen, weil sie haftungsrelevant sind.

Sollte der Auszug aktuell oder chronologisch sein?

Das hängt von der Zielstelle ab. Häufig genügt ein tagesaktueller Auszug; bei Due Diligence oder Historienprüfung wird der chronologische Auszug verlangt. Nennen Sie uns die Anforderung, wir übersetzen die passende Fassung.

Was kostet die beglaubigte Übersetzung eines Handelsregisterauszugs?

Einen Standard-Auszug übersetzen wir meist zum Pauschal-Festpreis; umfangreiche chronologische Auszüge nach Umfang. Für laufende Auslandsgeschäfte bieten wir B2B-Rahmenpreise. Beglaubigung, PDF-Vorab und Postversand sind enthalten.
Unser Firmenbuchauszug wurde für die Gründung der Auslandstochter mit Apostille übersetzt – Rechtsform und Vertretungsregelung sauber eingeordnet. Das ausländische Register hat nichts beanstandet.
★★★★★

Dr. K. Weiß · Legal Counsel, Wien

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