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Ihr Übersetzungsbüro – österreichweit und vor Ort.

Standorte in Wien, Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck, österreichweit digital und per Post: Finden Sie Ihre Stadt, oder wenden Sie sich direkt an unser Büro in Wien.

5 Standortein fünf Landeshauptstädten
Österreichweitdigital & per Post erreichbar
§ 14 SDGgerichtlich beeidet & zertifiziert
DIN EN ISO 17100zertifiziert · Reg.-Nr. 7U517

Kurz & klar

Reichweite eines Fachdienstes, Nähe eines Ansprechpartners.

Die meisten Aufträge wickeln wir vollständig digital ab. Sie laden Ihr Dokument hoch oder senden es per Post, wir prüfen Umfang und Fachgebiet und nennen einen verbindlichen Preis; die fertige – bei beglaubigten Übersetzungen gesiegelte – Fassung erhalten Sie vorab als PDF und zusätzlich per Post an Ihre Adresse.

Zusätzlich sind wir in den Landeshauptstädten Wien, Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck vor Ort – für die persönliche Übergabe und Rückgabe von Originalen nach Terminvereinbarung. Wählen Sie unten Ihre Stadt, oder wenden Sie sich direkt an unser Büro in Wien.

Standorte

Feste Anlaufstellen in Österreich.

Unser Büro mit fester Anschrift finden Sie in Wien; in Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck nehmen wir Dokumente nach Terminvereinbarung persönlich entgegen – für Rückfragen vor Ort oder die persönliche Abgabe von Dokumenten.

Österreich · Büro

Wien

Fachübersetzungsdienst GmbH
Am Euro Platz 2
1120 Wien
+43 1 3050-647
Österreich

Graz

Fachübersetzungsdienst GmbH
Kaiserfeldgasse 1
8010 Graz
+43 1 3050-647

Termin nach Vereinbarung

Österreich

Linz

Fachübersetzungsdienst GmbH
Spittelwiese 6
4020 Linz
+43 1 3050-647

Termin nach Vereinbarung

Für Österreich fertigen gerichtlich beeidete und zertifizierte Übersetzer nach § 14 SDG beglaubigte Übersetzungen an – österreichweit gültig.

Weitere Standorte

Persönliche Abgabe in weiteren Landeshauptstädten.

Über unser Wiener Büro hinaus nehmen wir auch an folgenden Standorten Dokumente persönlich entgegen. Einreichung und Beratung vor Ort sind nach Terminvereinbarung möglich; Umfang, Preis und Bearbeitung sind überall identisch.

Salzburg

Persönliche Abgabe nach Terminvereinbarung · +43 1 3050-647

Innsbruck

Persönliche Abgabe nach Terminvereinbarung · +43 1 3050-647

Alle Städte

Übersetzungsbüro nach Stadt – A bis Z.

In allen gelisteten Städten arbeiten wir mit demselben verbindlichen Preis; Städte mit dem Zusatz „Büro“ haben zusätzlich eine eigene Anschrift für die persönliche Einreichung nach Termin. In allen übrigen Orten Österreichs arbeiten wir digital und per Post.

Büro eigene Anschrift vor Ort · alle anderen: digital & per Post, Dokumentannahme nach Rücksprache

Unsere Standorte in Österreich

Ihre Stadt ist nicht dabei? Wir arbeiten österreichweit – fragen Sie an.

Ein Land, eine Stadt, ein Festpreis.

Ob eigenes Büro oder Dokumentannahme nach Rücksprache: Umfang, Bearbeitung und Preislogik bleiben überall dieselben.

So arbeiten wir

Vom Standort unabhängig, im Ablauf gleich.

Für die meisten Behörden und Gerichte ist die zugestellte Papierfassung mit Stempel und Unterschrift die maßgebliche Fassung; eine persönliche Abgabe ist dafür nicht nötig. Wo ein Vor-Ort-Termin sinnvoll ist – etwa bei umfangreichen oder besonders sensiblen Unterlagen –, stehen unsere Büros und Zentralen nach Vereinbarung offen.

So verbinden wir die Reichweite eines österreichweit und in Österreich tätigen Übersetzungsdienstes mit der Erreichbarkeit eines lokalen Ansprechpartners: Ihr Projekt betreut eine feste Kontaktperson, unabhängig davon, in welcher Stadt Sie sitzen. Beglaubigte Übersetzungen fertigen dabei stets gerichtlich beeidete und zertifizierte Übersetzer an; die bestätigte Übersetzung (§ 14 SDG) wird österreichweit nach § 14 SDG anerkannt.

„Unsere Standorte liegen über ganz Europa verstreut, die Bewerber kommen aus noch mehr Ländern. Dass wir Originale bei Bedarf persönlich übergeben können und trotzdem alles digital läuft, hat uns die Entscheidung leicht gemacht – ein Ansprechpartner, ein Festpreis, egal welche Stadt.“

Personalleiterin, mittelständisches Industrieunternehmen · 4,9 / 5 aus 268 Bewertungen (Stand 08/2026)

Persönlich erreichbar, überall gleich verlässlich

Standorte mit eigener Anschrift kennzeichnen wir als Büro; in allen übrigen Städten sind wir als Annahmestelle nach Rücksprache für Sie da – für die persönliche Übergabe und Rückgabe von Originalen. So sehen Sie auf einen Blick, wo eine persönliche Einreichung möglich ist. Die digitale Abwicklung, der verbindliche Preis und die Bearbeitung sind an jedem Standort identisch. Referenzen ansehen →

Häufige Fragen

Standorte – häufige Fragen.

Muss ich für eine beglaubigte Übersetzung persönlich in einem Büro vorbeikommen?

Nein. Die meisten Aufträge laufen vollständig digital: Sie laden das Dokument hoch oder senden es per Post, die beglaubigte Übersetzung mit Stempel und Unterschrift erhalten Sie vorab als PDF und zusätzlich per Post. Eine persönliche Einreichung an einem unserer Standorte ist nur auf Wunsch und nach Terminvereinbarung nötig.

Gibt es in meiner Stadt ein FÜD-Büro?

Mit eigener Anschrift sind wir in Wien vertreten; in Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck nehmen wir Dokumente nach Terminvereinbarung persönlich entgegen (gelistete Standorte). In weiteren Orten Österreichs arbeiten wir digital und per Post – der Preis und die Bearbeitung sind identisch.

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?

Der Preis richtet sich nach Umfang, Sprachrichtung, Fachgebiet und Frist. Zur Orientierung starten Übersetzungen ab 0,89 €/Normzeile; nach kurzer Sichtung nennen wir einen verbindlichen Festpreis inklusive Beglaubigung, PDF-Vorabversand und Postversand. Details zu den Kosten →

Brauche ich zusätzlich eine Apostille?

Das hängt vom Zielland und Dokument ab. Eine Apostille erteilt ausschließlich der Präsident des zuständigen Landesgerichts bzw. das Außenministerium (BMEIA) – der FÜD stellt keine Apostillen aus, berät Sie aber, ob eine nötig ist, und liefert die Übersetzung in anerkennungsfähiger Form. Mehr zur Apostille →

Sind Sie in ganz Österreich erreichbar?

Ja. Unser Büro mit fester Anschrift ist in Wien; in Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck nehmen wir Dokumente nach Terminvereinbarung entgegen. Österreichweit arbeiten wir digital und per Post – mit gerichtlich beeideten und zertifizierten Übersetzern nach § 14 SDG.

Wie schnell erhalte ich mein Dokument zurück?

Nach kurzer Sichtung nennen wir einen verbindlichen Termin. Standard-Urkunden liefern wir oft innerhalb weniger Werktage, eilige Texte auf Wunsch im 24-Stunden-Express nach Machbarkeitsprüfung.
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