Übersetzung fürs Studium im Ausland durch Übersetzer für Deutsch, Englisch und 75 weitere Sprachen

Beglaubigte Übersetzung › Studium & Bewerbung im Ausland

Beglaubigte Übersetzung fürs Studium im Ausland.

Für die Bewerbung und Zulassung an österreichischen Universitäten, die Nostrifizierung und die Bewertung durch den OeAD übersetzt ein gerichtlich beeideter und zertifizierter Übersetzer Ihre Zeugnisse, Diplome und Transcripts beglaubigt – ins Deutsche (oder Englische), mit originalgetreuer Noten- und ECTS-Übertragung. Zum Festpreis inklusive Versand.

  • Für Zulassung an Uni & FHim Bewerbungsverfahren
  • Zeugnis, Diplom, Transcriptvollständig übertragen
  • Noten & Fächer korrektNotenskala erklärt
  • 4,6 · Trustpilot

Gerichtlich beeidete und zertifizierte Übersetzer · Deutsch (oder Englisch) für die Uni-Zulassung · Noten & ECTS originalgetreu · für Nostrifizierung & OeAD-Bewertung tauglich · Antwort an Werktagen binnen 60 Minuten

DIN EN ISO 17100zertifiziert · Reg.-Nr. 7U517
über 70 Sprachenmuttersprachliche Fachübersetzer
Preis vorabFestpreis inkl. Versand
Gerichtlich beeidete und zertifizierte ÜbersetzerBestätigungsvermerk, österreichweit gültig

Kurz & klar

Welche Übersetzungen ein Studium im Ausland verlangt.

In einem Satz: Für Studium und Bewerbung brauchen Sie beglaubigte Übersetzungen Ihrer Zeugnisse, Diplome und Transcripts – für die Zulassung an einer österreichischen Universität meist auf Deutsch, eingereicht als Schul- und Hochschulzeugnisse direkt bei der Universität. Fertigt sie ein gerichtlich beeideter und zertifizierter Übersetzer, werden sie nach § 14 SDG österreichweit gültig.

Zwei Richtungen: Wer aus dem Ausland in Österreich studieren will, übersetzt ins Deutsche (bei englischsprachigen Programmen ins Englische); wer aus Österreich ins Ausland geht, in die Zielsprache. Die Übersetzung ist dabei nur ein Schritt – über die Zulassung entscheidet die Universität direkt, die Nostrifizierung (Gleichwertigkeit) läuft über die Universität nach § 90 UG 2002, und die Bewertung für berufliche Zwecke übernimmt OeAD/ENIC NARIC Austria.

Verfahren & Stellen

Studium in Österreich: Zulassung, Nostrifizierung und OeAD-Bewertung.

Vier Schritte, klar getrennte Zuständigkeiten. Frage-basiert erklärt, damit Sie wissen, welche Übersetzung wofür gebraucht wird.

01

Zulassungsvoraussetzungen klären

Sie brauchen die allgemeine und – je nach Studium – besondere Universitätsreife. Welche Nachweise und Sprachnachweise (meist Deutsch) verlangt werden, legt die jeweilige Universität fest; die Liste steuert alles Weitere.

02

Bewerbung direkt an der Universität

In Österreich bewerben Sie sich direkt bei der Universität – es gibt keine zentrale Vorprüfstelle. Eingereicht werden die Zeugnisse als beglaubigte Übersetzung ins Deutsche (bei englischsprachigen Programmen ins Englische).

03

Nostrifizierung (falls nötig)

Die Nostrifizierung erkennt einen ausländischen Abschluss als gleichwertig mit einem österreichischen an. Sie ist nur erforderlich, wenn ein reglementierter Beruf das zwingend verlangt, und wird über die Universität beantragt (§ 90 UG 2002).

04

Bewertung, Aufenthalt & Studienbeginn

Für berufliche Zwecke bewertet OeAD/ENIC NARIC Austria Ihren Abschluss vergleichend. Nicht-EU-Bürger:innen brauchen einen Aufenthaltstitel „Studierende“; auch dafür werden Geburtsurkunde und Nachweise oft beglaubigt übersetzt vorgelegt.

Übersetzung ≠ Anerkennung

Eine beglaubigte Übersetzung überträgt Ihr Zeugnis sprachlich korrekt – sie ist die Voraussetzung, aber nicht die Anerkennung selbst. Über Zulassung und Gleichwertigkeit entscheidet die Universität (bzw. bei der Bewertung der OeAD). Wir liefern die Übersetzung, die diese Stellen als Grundlage verlangen, und übertragen Noten und ECTS originalgetreu, ohne sie eigenmächtig umzurechnen.

Welche Dokumente

Welche Dokumente Sie fürs Studium im Ausland übersetzen lassen müssen.

Diese Checkliste ist der Kern der Bewerbungsmappe. Jede Zeile führt zum passenden Ratgeber mit Details zu Form, Notenübertragung und Beglaubigung. Was die Universität oder der OeAD sehen will, wird beglaubigt übersetzt – außer es liegt schon in der geforderten Sprache (meist Deutsch) vor.

Dokumente und die passenden Übersetzungs-Ratgeber
Dokument (Ratgeber)Wofür im VerfahrenSprachrichtungWorauf es ankommt
Zeugnis / Diplom / TranscriptKernnachweis für Bewerbung, Zulassung und OeAD-BewertungAusgangs- → Deutsch (o. Englisch)Noten, Notensysteme und ECTS 1:1 übertragen; keine Noten „umrechnen“
Schul- & Abschlusszeugnisseallgemeine/besondere Universitätsreife, ZulassungAusgangs- → Deutsch/Englischvollständig inkl. Fächer- und Stundenübersichten
GeburtsurkundeImmatrikulation, Visum, StipendienAusgangs- → Deutsch/Englischinternationale mehrsprachige Urkunde spart im EU-Raum oft die Übersetzung
Reisepass / PersonalausweisIdentität, Visum, maßgebliche NamensschreibweiseAusgangs- → Deutsch/EnglischPassschreibweise ist der Maßstab für alle Zeugnisse
Berufsanerkennung / Berufsqualifikationreglementierte Studiengänge & Berufsanerkennung (z. B. Medizin)Ausgangs- → DeutschFachterminologie exakt; oft mit Nostrifizierung/Anerkennungsstelle
Führungszeugnismanche Programme, Lehramt, PraktikaAusgangs- → Deutsch/EnglischAktualität beachten; ggf. mit Apostille/Legalisation

Zuerst die Anforderungen der Universität

Jede Universität und jedes Programm führt eine eigene Dokumentenliste – in Österreich holen Sie diese direkt bei der Zulassungsstelle der Universität ein. Klären Sie die Liste zuerst – so übersetzen wir genau die Zeugnisse, die gebraucht werden, und bei mehreren Dokumenten kalkulieren wir das Set mit Mengenvorteil. Übersicht: Zeugnisse übersetzen.

Apostille & Beglaubigung

Wann Zeugnisse eine Apostille brauchen – und wer sie erteilt.

Je nach Land und Hochschule wird auf ausländischen Zeugnissen eine Apostille oder Legalisation verlangt, die die Echtheit von Unterschrift und Siegel bestätigt – nicht den Inhalt.

Wichtig: Der FÜD stellt keine Apostille aus. Für ausländische Zeugnisse ist die Stelle im Ausstellungsland zuständig. Für österreichische Zeugnisse, die im Ausland gebraucht werden, erteilt die Apostille bei akademischen/behördlichen Urkunden das Amt der Landesregierung bzw. – bei notariell oder gerichtlich beglaubigten Unterlagen – der Präsident des Landesgerichts. Wir übersetzen Zeugnis und Apostille anschließend gemeinsam beglaubigt.

Noten überträgt man, man rechnet sie nicht um.

Deshalb: originalgetreue Übertragung von Noten, Notensystem und ECTS – die Einstufung bleibt Sache der Universität bzw. des OeAD.

Praxisfälle

Drei typische Wege ins Studium.

Herkunft, Ziel und Fach entscheiden über Sprachrichtung, Umfang und Apostille.

Ausland → Österreich

Master an einer Uni in Österreich

Ausgangslage
Eine Bewerberin aus Indien will einen Master an einer österreichischen Universität beginnen; Bachelor-Zeugnis und Transcript sind englisch.
Ablauf
Für ein englischsprachiges Programm genügt oft das englische Original; verlangt die Universität Deutsch oder liegen Dokumente nur in Landessprache vor, übersetzen wir beglaubigt für die Zulassung.
Ergebnis
Bewerbungsfähige Mappe – passend zu den Vorgaben der Universität, ohne überflüssige Übersetzungen.

Ausland → Österreich

Kyrillisches Diplom + Nostrifizierung

Ausgangslage
Ein ukrainisches Hochschuldiplom soll für die Zulassung und – für einen reglementierten Beruf – die Nostrifizierung genutzt werden.
Ablauf
Beglaubigte Übersetzung ins Deutsche, Namen nach ISO 9 mit Passabgleich, Noten und Fächer originalgetreu übertragen.
Ergebnis
Grundlage für Zulassung und Nostrifizierungsantrag an der Universität aus einer Hand.

Österreich → Ausland

Matura für Uni im Ausland

Ausgangslage
Ein österreichischer Maturant bewirbt sich an einer Universität im Ausland, die beglaubigte Übersetzung und Apostille verlangt.
Ablauf
Wir weisen auf die zuständige Apostille-Stelle hin und übersetzen Zeugnis und Apostille beglaubigt in die Zielsprache.
Ergebnis
Aufeinander abgestimmte Unterlagen – Zeugnis, Apostille und Übersetzung passend zur Zielhochschule.

Fachmehrwert

Fehler, die Bewerbungen ausbremsen.

Bewerbungen scheitern selten am Fach, sondern an Formalien der Übersetzung. Die häufigsten Rückläufer – und wie ein gerichtlich beeideter und zertifizierter Übersetzer sie vermeidet.

Fallstricke und ihre fachliche Lösung
FallstrickWarum das kritisch istWie der FÜD es löst
Noten eigenmächtig „umgerechnet“Universität und OeAD nehmen die Einstufung selbst vor; eine vorweggenommene Umrechnung macht die Übersetzung angreifbar.Noten, Notensystem und ECTS werden originalgetreu übertragen, bei Bedarf mit erläuterndem Übersetzervermerk.
Transcript unvollständigFehlen Fächer, Credits oder Rückseiten, kann die Hochschule den Abschluss nicht einordnen.Wir übersetzen Transcripts vollständig inklusive Legenden, Notenschlüssel und Rückseiten.
Titel wörtlich statt fachlich übersetztEin falsch übersetzter Studiengangs- oder Gradtitel führt zu falscher Einstufung.Grad- und Studiengangsbezeichnungen bleiben nachvollziehbar; die Entsprechung wird erläutert, nicht geraten.
Sprache verfehltWird ins Deutsche übersetzt, obwohl das Programm Englisch verlangt (oder umgekehrt), ist die Mappe unbrauchbar.Wir klären die geforderte Sprache vorab mit der Universität – meist Deutsch, bei internationalen Programmen Englisch.
Apostille übersehenOhne Apostille/Legalisation gilt das ausländische Zeugnis als nicht nachgewiesen.Wir prüfen den Apostillebedarf und übersetzen Zeugnis und Apostille gemeinsam beglaubigt.

So läuft es ab

Vom Scan zur bewerbungsfähigen Mappe.

Sie laden gut lesbare Scans Ihrer Zeugnisse und Transcripts hoch und nennen Zielsprache (Deutsch/Englisch) und Passschreibweise. Wir sichten Umfang und Sprachrichtung und nennen einen verbindlichen Festpreis für die gesamte Mappe. Nach Freigabe übersetzt ein gerichtlich beeideter und zertifizierter Übersetzer form- und layoutgetreu inklusive Notenschlüsseln und Siegeln.

Sie erhalten die Übersetzungen vorab als PDF und anschließend die beglaubigten Originale per Post. Auf Wunsch stimmen wir Sprache und Form auf die Universität bzw. den OeAD ab – damit die Bewerbung beim ersten Anlauf vollständig ist.

Angebot & Preis

Individuell kalkuliert, verbindlich zugesagt.

Zeugnisse und Transcripts rechnen wir nach Normzeile ab, einfache Urkunden meist als Pauschale je Dokument. Nach kurzer Sichtung nennen wir einen verbindlichen Festpreis – als Mappe kalkuliert mit Mengenvorteil.

Verbindlicher Festpreis
ab 0,89 € / NormzeileZeugnisse & Transcripts nach Normzeile · einfache Urkunden als Pauschale
alles inklusive · Versand enthalten
Beglaubigte Übersetzung durch gerichtlich beeideten und zertifizierten Übersetzerenthalten
Bestätigungsvermerk, Stempel & Unterschriftenthalten
Originalgetreue Noten-, Notensystem- & ECTS-Übertragungenthalten
PDF-Vorab und Postversand der beglaubigten Originaleenthalten
Set-Rabatt bei mehreren Zeugnissenmöglich

Zeugnisse ab 0,89 €/Normzeile; einfache Urkunden als Pauschale. Den genauen Betrag nennen wir nach kurzer Sichtung – Wie sich der Preis zusammensetzt →

Angebot anfordern

Häufige Fragen

Studium & Bewerbung im Ausland – häufige Fragen.

Welche Dokumente muss ich für ein Studium in Österreich übersetzen lassen?

In der Regel Ihre Schul- und Hochschulzeugnisse, Diplome bzw. Bachelor-/Master-Urkunden samt Notenübersicht (Transcript of Records), oft die Geburtsurkunde und den Reisepass, je nach Programm ein Motivationsschreiben und den Lebenslauf. Die Zulassung läuft in Österreich direkt über die jeweilige Universität; die Zeugnisse werden beglaubigt ins Deutsche (bei englischsprachigen Programmen ins Englische) übersetzt, sofern sie nicht bereits in der geforderten Sprache ausgestellt sind.

Was ist der Unterschied zwischen Zulassung, Nostrifizierung und Bewertung?

Die Zulassung zum Studium entscheidet die österreichische Universität selbst – Sie bewerben sich direkt bei ihr, es gibt keine zentrale Vorprüfstelle. Die Nostrifizierung ist die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig mit einem österreichischen akademischen Grad; sie ist nur nötig, wenn ein reglementierter Beruf den österreichischen Abschluss zwingend verlangt, und wird über die Universität beantragt (§ 90 UG 2002). Die Bewertung durch OeAD/ENIC NARIC Austria ist eine vergleichende Einstufung für berufliche Zwecke, aber keine formale Anerkennung. Grundlage für alle drei sind beglaubigte Übersetzungen der Zeugnisse.

In welche Sprache muss ich meine Zeugnisse übersetzen lassen?

Österreichische Universitäten verlangen die Dokumente in der Regel auf Deutsch; bei englischsprachigen Programmen wird ins Englische übersetzt. Wurde das Zeugnis bereits in der geforderten Sprache ausgestellt, ist keine Übersetzung nötig. Verlangt werden Übersetzungen von gerichtlich beeideten und zertifizierten Übersetzer:innen – Übersetzungen ohne Beglaubigung werden nicht akzeptiert.

Brauche ich eine beglaubigte Übersetzung oder eine Nostrifizierung bzw. Bewertung?

Das sind verschiedene Schritte. Die beglaubigte Übersetzung überträgt das Zeugnis sprachlich richtig und vollständig. Die Nostrifizierung durch die Universität (§ 90 UG 2002) erkennt einen Abschluss als gleichwertig an; die Bewertung durch OeAD/ENIC NARIC Austria ordnet ihn vergleichend ein. Für beide ist die beglaubigte Übersetzung oft Voraussetzung. Welche Nachweise Sie brauchen, hängt von Universität und Zweck ab.

Muss ich zusätzlich eine Apostille auf meine Zeugnisse setzen lassen?

Je nach Land und Hochschule kann eine Apostille oder Legalisation des Originals verlangt werden, die die Echtheit bestätigt. Der FÜD stellt keine Apostille aus – zuständig ist die Stelle im Ausstellungsland. Wir übersetzen Zeugnis und Apostille anschließend gemeinsam beglaubigt, damit die Bewertung oder Immatrikulation nicht an der Echtheitskette scheitert.

Was kostet die beglaubigte Übersetzung von Zeugnissen und Diplomen?

Zeugnisse und Transcripts rechnen wir nach Normzeile ab (ab 0,89 €), einfache Urkunden meist als Pauschale je Dokument. Beglaubigung, PDF-Vorab und Postversand sind enthalten; kommen mehrere Zeugnisse zusammen, kalkulieren wir das Set. Den verbindlichen Festpreis nennen wir nach kurzer Sichtung –
Mein ukrainisches Diplom wurde für die OeAD-Bewertung und die Bewerbung gebraucht. FÜD hat Noten und Fächer exakt übertragen – nichts wurde umgerechnet, und die Universität hatte keine Rückfragen.
★★★★★

I. Bondarenko · Masterbewerbung, Wien

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