Persisch Übersetzer – Übersetzungsbüro für persische Fachübersetzungen und beglaubigte Übersetzung Persisch Deutsch

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Übersetzer Persisch–Deutsch für Schenasnameh, Hochschulzeugnis und Vertrag

Ihre Schenasnameh, das iranische Hochschulzeugnis oder die Vollmacht für einen Grundstücksvorgang in Teheran übersetzt ein muttersprachlicher Persisch-Übersetzer zwischen Deutsch und Persisch – für die Vorlage beim Standesamt, beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), bei der Niederlassungsbehörde oder bei ENIC NARIC AUSTRIA, in der Gegenrichtung für Ämter und Geschäftspartner im Iran. Er rechnet jedes Datum des Sonnen-Hidschri-Kalenders taggenau in den gregorianischen Kalender um, erfasst jede beschriebene Seite des Schenasnameh-Hefts und schreibt Ihren Namen zeichengenau in der Passschreibweise. Amtliche Dokumente fertigt ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Übersetzer (§ 14 SDG) als beglaubigte Fassung mit Bestätigungsvermerk nach § 190 Abs. 1 AußStrG an. Beglaubigte Urkunde ab 59 €, Fließtext ab 1,09 €/Normzeile.

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Muttersprachliche Persisch-Fachübersetzer · Namen nach Pass, Datum umgerechnet · beglaubigt auf Wunsch · Preis inkl. Versand

DIN EN ISO 17100zertifiziert · Reg.-Nr. 7U517
Perso-arabische Schriftپ چ ژ گ · ک/ی korrekt kodiert
Datum eindeutigSonnen-Hidschri sauber umgerechnet
VertraulichDSGVO-konform · NDA möglich

Übersetzung Persisch–Deutsch

Was übersetzt der FÜD zwischen Deutsch und Persisch?

Der FÜD übersetzt Urkunden, Zeugnisse, Gerichtsentscheidungen und Fachtexte zwischen Deutsch und Persisch – für Privatpersonen im Behördenverfahren ebenso wie für Unternehmen im Iran-Geschäft. Persisch (فارسی, Farsi) ist Amtssprache des Iran. Ob Schenasnameh fürs Standesamt, Hochschulzeugnis zur Bewertung durch ENIC NARIC AUSTRIA, Scheidungsurkunde für die Personenstandsbehörde oder Liefervertrag für einen Partner in Teheran: Welcher muttersprachliche Persisch-Übersetzer eingesetzt wird, bestimmen Sprachrichtung, Fachgebiet und die Stelle, bei der das Dokument gelten soll.

Wir übersetzen in beide Richtungen: Persisch–Deutsch für die Vorlage bei österreichischen Stellen und Deutsch–Persisch für Ämter, Gerichte und Geschäftspartner im Iran. Für amtliche Vorlagen in Österreich fertigt ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Übersetzer eine beglaubigte Übersetzung mit Bestätigungsvermerk an: § 190 Abs. 1 AußStrG verlangt, dass die genaue Übereinstimmung mit dem Original beglaubigt und die Fassung mit Datum, Unterschrift und Siegel versehen wird. In welcher Sprachvarietät gearbeitet wird und warum das bei iranischen und afghanischen Papieren nicht dieselbe Entscheidung ist, klärt der Abschnitt Schrift, Kalender und Varietät.

Übersetzungsbüro Persisch

Persisch übersetzen lassen: passend zu Ihrer Situation, nicht von der Stange.

Deutsch ⇄ Persisch bündelt sehr verschiedene Anliegen – von der Personenstandsurkunde der Familie bis zum Liefervertrag nach Teheran. Wählen Sie den Fall, der Ihrem am nächsten kommt: Wir ordnen einen muttersprachlichen Persisch-Übersetzer mit passendem Fachgebiet zu und legen vorab fest, bei welcher österreichischen Stelle das Dokument gelten soll.

Sie regeln Personenstand, Heirat oder Einbürgerung

Die zentrale iranische Personenstandsurkunde ist die Schenasnameh (شناسنامه): ein Heft, in das Geburt, Heirat, Kinder, Scheidung und Tod über das ganze Leben nachgetragen werden. Das Standesamt im Magistrat oder Gemeindeamt braucht die Seiten mit Eintragungen, nicht nur das Deckblatt – und daneben regelmäßig die Eheurkunde عقدنامه (Aghdnameh), die zugleich Ehevertrag ist. Ein gerichtlich zertifizierter Übersetzer überträgt jede Eintragung vollständig, rechnet das Sonnen-Hidschri-Datum um und setzt den Namen exakt so, wie er im Reisepass steht.

Häufig: iranische Geburtsurkunde fürs Standesamt und Unterlagen für die Einbürgerung in Österreich.

Sie lassen ein iranisches Studium oder einen Berufsabschluss anerkennen

Für Hochschulqualifikationen erstellt ENIC NARIC AUSTRIA beim OeAD die Bewertung, für ausländische Schulzeugnisse die ASBB; die förmliche Anerkennung in einem reglementierten Beruf und die Nostrifizierung laufen über die jeweils zuständige Stelle, Unterlagen verlangt häufig auch das AMS. Iranische Hochschulen benoten auf einer Skala von 0 bis 20 mit der Bestehensgrenze 10: Eine 17 ist dort ein sehr gutes Ergebnis und gerade nicht die österreichische Note 1,7. Wir übertragen Grad und Note prüfbar mit Erläuterung, damit die Stelle nach ihren eigenen Tabellen einordnen kann – bewertet wird der Abschluss von ihr, nicht vom Übersetzungsbüro. Das gilt auch, wenn Sie mit einem iranischen Abschluss eine Studienbewerbung in Österreich einreichen.

Häufig: iranisches Hochschulzeugnis & Notenübersicht und iranischen Berufsabschluss anerkennen lassen.

Sie brauchen Unterlagen für Asyl, Aufenthalt oder Familiennachzug

Beim BFA, bei der Niederlassungsbehörde und bei der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland entscheidet, dass Namen, Daten und Ortsangaben über alle Unterlagen hinweg zusammenpassen – zwischen Pass, Urkunde und Einvernahmeprotokoll. Die Varietät ist dabei keine Formalie: Für iranische Dokumente gilt iranisches Persisch, für afghanische Dokumente Dari. Gleiche Schrift, aber eigener Amtswortschatz und eigene Monatsnamen; wir besetzen muttersprachlich passend, statt beides über einen Kamm zu scheren. Für den Aufenthaltstitel nach dem NAG zählt zusätzlich, dass die Vorurkunden zueinander passen.

Häufig: Familiennachzug aus dem Iran und Dari für afghanische Urkunden.

Sie führen ein Verfahren vor Gericht oder Geschäfte mit dem Iran

Scheidungsurkunde, Verlassenschaft, Vollmacht oder Liefervertrag: Hier zählt die genaue Wiedergabe iranischer Rechtsbegriffe, denn nach Art. 10 Abs. 3 des Freundschafts- und Niederlassungsvertrags Österreich–Iran (BGBl. Nr. 45/1966) bleiben iranische Staatsangehörige in Österreich für Eheschließung, Güterrecht, Scheidung, Mitgift, Abstammung, Vormundschaft und Erbfolge dem Recht ihres Heimatstaates unterworfen. Institute wie die Brautgabe مهریه (Mahriye), oft in Bahar-Azadi-Goldmünzen beziffert, bleiben deshalb im Original mit Erläuterung stehen, statt durch ein österreichisches Gegenstück ersetzt zu werden. Ob eine iranische Scheidung hier wirkt, prüft die Stelle selbst (§ 97 AußStrG).

Häufig: iranische Scheidungsurkunde und Vollmacht und Vertrag auf Persisch.

Schrift, Kalender & Varietät

Welche Fassung gilt – und woran erkennt die Stelle sie?

Persisch wird in perso-arabischer Schrift von rechts nach links geschrieben und hat eigene Buchstaben (پ p, چ č, ژ ž, گ g) sowie eigene Zeichen für ک und ی. Wortkritisch ist der Halbabstand نیم‌فاصله (ZWNJ), der Wortteile ohne Leerzeichen trennt (می‌رودمیرود), und die eigenen Ziffern ۰۱۲۳۴۵۶۷۸۹. Iranische Urkunden datieren nach dem Sonnen-Hidschri-Kalender: Wer ihn mit dem islamischen Mondkalender verwechselt, verschiebt Geburts- oder Ausstellungsdatum um Jahre – auf einer Urkunde ist das kein Stilfehler, sondern ein Rückfragegrund.

Praktisch entscheidend ist nicht die Sprachbezeichnung, sondern die Herkunft des Dokuments. Farsi ist schlicht die persische Eigenbezeichnung für dieselbe Sprache; Dari ist die in Afghanistan amtliche Varietät – gleiche Schrift, aber eigener Amtswortschatz und eigene Monatsnamen. Für eine Urkunde zählt deshalb, aus welchem Land sie stammt, nicht welches Wort auf dem Deckblatt steht: iranische Papiere setzen wir in iranischem Persisch, afghanische in Dari.

Für die Verwendung im Iran greift ein anderer Weg als für die Vorlage in Österreich: Der Iran ist kein Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens, weshalb dort statt der Apostille die Legalisation vorgesehen ist – wann eine Apostille überhaupt in Frage kommt, erklären wir gesondert. Welche Fassung Ihre Stelle verlangt, steht im Abschnitt zur Beglaubigung.

Persische Fachübersetzungen

Fehler, die nur ein Persisch-Fachübersetzer erkennt.

Persisch sieht für Außenstehende „wie Arabisch“ aus – und genau das ist die Falle. Schrift, Kalender, Ziffern, Register und Urkundenform folgen eigenen Regeln. Alle neun Punkte sind DE ⇄ FA-spezifisch und in der Praxis belegbar.

Typische Fallstricke bei der Persisch-Übersetzung Deutsch–Persisch und ihre fachliche Lösung
FallstrickWarum es schiefgehtWie der FÜD es löst
Perso-arabische Schrift mit arabischem Font gesetztPersisch hat eigene Buchstaben (پ چ ژ گ), und ک/ی sind anders kodiert als arabisch ك/ي. Ein arabischer Font oder falsches Tippen macht Namen und Wörter unleserlich oder unsuchbar.Wir setzen echte persische Schrift mit korrekten Unicode-Zeichen (ک U+06A9, ی U+06CC) und geprüftem Shaping.
Sonnen-Hidschri mit dem islamischen Mondkalender verwechseltIranische Urkunden datieren nach dem Sonnen-Hidschri (z. B. ۱۴۰۵), nicht nach dem islamischen Mondkalender. Wer mit dem falschen System umrechnet, verschiebt Geburts- oder Ausstellungsdatum um Jahre.Wir rechnen das Sonnen-Hidschri-Datum korrekt ins gregorianische um und weisen beide Datierungen nachvollziehbar aus.
Halbabstand نیم‌فاصله (ZWNJ) fehlt oder wird zum LeerzeichenDer Halbabstand trennt Wortteile ohne echtes Leerzeichen (می‌رود ‚er geht‘ ≠ میرود; Plural کتاب‌ها). Fehlt er, zerfällt das Wort oder ändert die Lesart.Verbpräfixe, Plural- und Zusammensetzungen werden mit korrektem ZWNJ gesetzt – keine zerbrochenen oder verklebten Wörter.
Persische vs. arabische Ziffern ۴۵۶ / ٤٥٦Persisch nutzt die Ziffern ۰۱۲۳۴۵۶۷۸۹; mehrere davon (۴/٤, ۵/٥, ۶/٦) sehen anders aus als die arabischen. In Beträgen, Geburtsdaten und Aktenzeichen führt Verwechslung zu falschen Zahlen.Ziffern, Beträge und Aktenzeichen werden eindeutig in die Zielkonvention übertragen und Ziffer für Ziffer gegen das Original geprüft.
Ezafe unmarkiert → falsche WortzuordnungDie Ezafe-Verbindung (ein ungeschriebenes -e zwischen Nomen und Attribut) wird meist nicht geschrieben. Falsch aufgelöst, verbindet sie die falschen Wörter und kippt die Aussage.Muttersprachler lösen die Ezafe aus dem Kontext korrekt auf – die Beziehung der Wörter bleibt eindeutig.
Namensordnung & Transliteration weichen vom Pass abPersische Namen und ihre Umschrift (خ = ch/kh, و = v/u/o) lassen sich mehrfach schreiben. Weicht die Übersetzung von der Reisepass-Schreibweise ab, kann das die Identitätszuordnung erschweren und zu Rückfragen oder Zurückweisung führen.Namen werden nach der Passschreibweise gesetzt und mit Ihren Ausweisdokumenten abgeglichen.
Formelles Schriftpersisch vs. UmgangsspracheGeschriebenes Standard-Persisch unterscheidet sich stark vom Tehrani-Umgangston (می‌روم vs. میرم). Der falsche Register-Ton wirkt in Urkunden und Verträgen unpassend.Das Zielregister wird vorab festgelegt – formelles Schriftpersisch für Amt, Vertrag und Urkunde.
Schenasnameh nur als Deckblatt übersetztDie iranische Personenstandsurkunde ist ein Heft: Heirat, Kinder, Scheidung und Tod werden über Jahrzehnte nachgetragen. Wird nur die erste Seite übersetzt, fehlen dem Standesamt genau die Eintragungen, auf die es ankommt.Wir übersetzen alle beschriebenen Seiten samt Stempeln und Nachträgen formtreu und weisen leere Abschnitte als solche aus.
Iranisches Persisch mit Dari vermischt – oder die falsche Beglaubigungsrichtung gewähltWortschatz und Monatsnamen unterscheiden sich je Varietät. Und: Ein iranischer مترجم رسمی (beim iranischen Justizministerium registrierter Übersetzer) und ein in Österreich gerichtlich zertifizierter Übersetzer sind zwei verschiedene Bestellungen. Wer die falsche wählt, lässt dasselbe Dokument zweimal übersetzen.Zielvarietät und Zielstelle werden vorab festgelegt: iranisches Persisch für iranische Papiere, Dari für afghanische – und wir sagen, welcher der beiden Beglaubigungswege für Ihre Stelle gilt.

Warum sichere Persischkenntnisse allein diese Fehler nicht abfangen

Viele dieser Fehler überstehen eine einfache Rechtschreib- oder Grammatikprüfung und fallen auch einer zweisprachigen Familienangehörigen nicht auf, weil sie an der Schnittstelle von Schrift, Kalender, Urkundenform und Zuständigkeit entstehen. Sichtbar werden sie erst beim Empfänger: beim Standesamt, bei der Bewertungsstelle, beim Gericht. Genau dort setzt muttersprachliche Fachübersetzung mit Sachgebiet an.

Ob eine iranische Urkunde angenommen wird, entscheidet sich an Datum, Name und Vollständigkeit.

Deshalb: Sonnen-Hidschri sauber umgerechnet, Name nach Pass, jede Eintragung übersetzt – nicht nur das Deckblatt.

Vereidigter Persisch-Übersetzer

Beglaubigt in Österreich, legalisiert für den Iran – wer was bestätigt

Für Vorlagen bei österreichischen Behörden, Gerichten und im Asylverfahren übersetzt ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Persisch-Übersetzer, der nach § 14 SDG in die Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste eingetragen ist. Er beglaubigt nach § 190 Abs. 1 AußStrG die genaue Übereinstimmung mit dem Original und versieht die Fassung mit Datum, Unterschrift und Siegel – in dieser Form nehmen österreichische Behörden und Gerichte sie als Nachweis entgegen, nach DIN EN ISO 17100-Prozess mit muttersprachlicher Revision.

Warum es für den Iran keine Apostille gibt

Der Iran ist nicht Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens. Für iranische Urkunden greift daher nicht die Apostille, sondern die Legalisation: Die Österreichische Botschaft Teheran überbeglaubigt Unterschrift und Amtssiegel des iranischen Außenministeriums, nachdem die Urkunde den innerstaatlichen iranischen Weg durchlaufen hat – iranisches Justizministerium, danach iranisches Außenministerium, in dieser Reihenfolge. Zwei Punkte übersehen viele: Die Botschaft nimmt nach eigener Auskunft seit Jänner 2026 grundsätzlich nur Übersetzungen in die deutsche Sprache an, und Voraussetzung der Überbeglaubigung ist, dass die Urkunde in Österreich verwendet wird. Die Konsulargebühr beträgt 80 € pro Dokument (Stand des Merkblatts: August 2026).

Für Sie folgt daraus vor allem eine Weichenstellung: Der österreichische und der iranische Weg verlangen jeweils eine eigene Übersetzerbestellung – hier die Eintragung nach dem SDG, dort die Registrierung beim iranischen Justizministerium –, und wer sie verwechselt, lässt dasselbe Dokument zweimal übersetzen. Wir sagen Ihnen vorab, welcher Weg für Ihre Stelle gilt, auch dann, wenn das nicht unsere Fassung ist. Weder Apostille noch Legalisation stellt ein Übersetzungsbüro aus; ausgestellt werden sie von der jeweils zuständigen Stelle.

Sonderfall Afghanistan: keine Beglaubigung durch die Vertretungsbehörde

Für afghanische Urkunden gilt in Österreich etwas anderes: Zuständig ist die Österreichische Botschaft Islamabad – und sie hält fest, dass die Überprüfung und Beglaubigung von Urkunden afghanischer Behörden seit 1. Jänner 2013 aufgrund der geänderten österreichischen Rechtslage nicht mehr möglich ist. Ob eine solche Urkunde im Verfahren trägt, würdigt die österreichische Stelle daher selbst. Umso mehr zählt eine vollständige, formtreue und beglaubigte Übersetzung, die nichts glättet und nichts ergänzt – für afghanische Unterlagen mit Dari-Muttersprachlern besetzt.

Persische Dokumente übersetzen lassen

Drei typische Persisch-Übersetzungen aus der Praxis.

Zweck, Adressat und Laufrichtung entscheiden über Beglaubigungsform, Datums- und Namensschreibung. Drei häufige Aufträge – von der Ausgangslage bis zum Ergebnis.

Personenstand · Standesamt

Schenasnameh Iran → Deutsch

Ausgangslage
Für die Eheschließung in Österreich verlangt das Standesamt die iranische Personenstandsurkunde – ein Heft mit Nachträgen aus mehreren Jahrzehnten und Datumsangaben im Sonnen-Hidschri.
Ablauf
Ein gerichtlich zertifizierter Übersetzer überträgt alle beschriebenen Seiten samt Stempeln, rechnet jedes Datum um, setzt den Namen nach Reisepass und ergänzt bei Bedarf die iranische Ledigkeitsbescheinigung.
Ergebnis
Eine beglaubigte Fassung ohne Lücken – das Amt muss keine fehlende Eintragung nachfordern.

Anerkennung · Studium & Beruf

Diplom & Notenübersicht Iran → Deutsch

Ausgangslage
Eine Ingenieurin will ihren iranischen Masterabschluss in Österreich bewerten lassen; Abschlussurkunde und Notenübersicht sind auf der iranischen Skala von 0 bis 20 ausgestellt.
Ablauf
Der Übersetzer hält Grad, Fachbezeichnung und Punktwerte im Original und erläutert Skala und Bestehensgrenze, statt eine österreichische Note zu behaupten; ENIC NARIC AUSTRIA ordnet den Abschluss nach eigenen Maßstäben ein.
Ergebnis
Unterlagen, welche die Stelle ohne Rückfrage einordnen kann – beglaubigt, wenn verlangt.

Österreichische Urkunde für den Iran

Vollmacht & Vertrag Deutsch → Persisch

Ausgangslage
Eine in Österreich lebende Familie braucht eine Vollmacht für einen Grundstücksvorgang im Iran; parallel geht ein Liefervertrag an einen Partner in Teheran.
Ablauf
Ein juristischer Fachübersetzer setzt formelles Schriftpersisch, lässt österreichische Rechtsformen und Behörden im Original mit Erläuterung stehen – und wir sagen vorab, welche Vorbeglaubigung und Legalisation der iranische Adressat verlangt. Für österreichische Urkunden mit Auslandsbestimmung gilt dieselbe Reihenfolge in umgekehrter Richtung.
Ergebnis
Eine Fassung, die für die iranische Stelle präzise und formgerecht lesbar ist – und deren weiterer Weg vorher feststeht.

Preise für Persisch-Übersetzungen

Was kostet eine Persisch-Übersetzung?

Wir sichten Umfang, Fachgebiet, Sprachrichtung und Dokumenttyp und nennen einen verbindlichen Festpreis. Standard-Urkunden meist zum Pauschalpreis, umfangreiche Texte nach Normzeile – Beglaubigung auf Wunsch, PDF-Vorab und Postversand inklusive.

Verbindlicher Festpreis
ab 1,09 € / NormzeileBeglaubigte Standard-Urkunde ab 59 € je Dokument
Preis vorab · keine unangekündigten Mehrkosten
Muttersprachliche Farsi-Fachübersetzung (iranisches Persisch)enthalten
Sonnen-Hidschri-Datum umgerechnet, Namen nach Passschreibweiseenthalten
Beglaubigung durch gerichtlich zertifizierten Übersetzer auf Wunschenthalten
PDF-Vorab & Postversand des Originalsenthalten
Muttersprachliche Revision & Endkontrolleenthalten

Zur Orientierung ab 1,09 €/Normzeile; den genauen Betrag nennen wir nach kurzer Sichtung – Wie sich der Preis zusammensetzt →

Persisch-Übersetzung anfragen

Persische Dokumente & Texte

Übersetzungsbüro für persische Texte und Dokumente.

Wir übersetzen Persisch – Deutsch und Deutsch – Persisch – von der beglaubigten Urkunde bis zum Fachtext. Häufig aus dem Persischen: شناسنامه (Schenasnameh, das iranische Personenstandsheft), عقدنامه (iranische Eheurkunde fürs Standesamt), گواهی عدم سوء پیشینه (iranischer Strafregisterauszug), گواهینامه رانندگی (iranischer Führerschein), سند طلاق (Scheidungsurkunde für die Personenstandsbehörde).

Urkunden & Privates

Recht & Wirtschaft

Häufige Fragen

Persisch-Übersetzung – häufige Fragen.

Wer übersetzt bei Ihnen ins Persische und aus dem Persischen?

Muttersprachliche Farsi-Fachübersetzer mit belegtem Fachgebiet, unterstützt durch geprüfte Terminologie. So stimmen Fachinhalt und Idiomatik in beide Richtungen; auf Wunsch prüft eine zweite qualifizierte Person nach dem Vier-Augen-Prinzip.

Bieten Sie beglaubigte Persisch-Übersetzungen an?

Ja. Für Urkunden, Zeugnisse und amtliche Dokumente beglaubigt ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Übersetzer die genaue Übereinstimmung mit dem Original und versieht die Fassung nach § 190 Abs. 1 AußStrG mit Datum, Unterschrift und Siegel. In dieser Form nehmen österreichische Behörden und Gerichte sie als Nachweis entgegen – auch im Asylverfahren.

Was ist der Unterschied zwischen Persisch, Farsi und Dari?

Sie müssen sich auf keine Bezeichnung festlegen. Sagen Sie uns, aus welchem Land die Urkunde stammt und bei welcher österreichischen Stelle sie gelten soll – die Zuordnung des passenden Muttersprachlers übernehmen wir: iranisches Persisch für iranische Papiere, Dari für afghanische.

Muss ich meine ganze Schenasnameh übersetzen lassen?

In der Regel ja – jedenfalls alle beschriebenen Seiten. Legen Sie das Heft vollständig bei, dazu die Passseite mit der lateinischen Namensschreibung; dann übernehmen wir jede Eintragung samt Stempeln und weisen leere Abschnitte aus, statt sie wegzulassen.

Was kostet eine Persisch-Übersetzung?

Der Preis richtet sich nach Umfang, Fachgebiet, Richtung und Frist. Nach kurzer Sichtung nennen wir einen verbindlichen Festpreis; beglaubigte Standard-Urkunden ab 59 € je Dokument, Fließtext zur Orientierung ab 1,09 € pro Normzeile.

Brauche ich für iranische Urkunden eine Apostille?

Nein – der Iran ist nicht Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens. Statt der Apostille greift die Legalisation: Die Urkunde durchläuft in Teheran zuerst das iranische Justiz-, dann das iranische Außenministerium; anschließend überbeglaubigt die Österreichische Botschaft Teheran. Welcher Weg für Ihre Stelle gilt, klären wir vorab. Weder Apostille noch Legalisation stellt ein Übersetzungsbüro aus – wir beraten und liefern die anerkennungsfähige Übersetzung.

Reicht die Übersetzung eines iranischen مترجم رسمی für eine österreichische Stelle?

Meist nicht. Der iranische مترجم رسمی ist beim iranischen Justizministerium registriert und deckt den iranischen Legalisationsweg ab. Österreichische Behörden und Gerichte verlangen dagegen die beglaubigte Übersetzung eines gerichtlich zertifizierten Übersetzers. Nennen Sie uns die Zielstelle, dann sagen wir Ihnen, welche Fassung Sie brauchen.

Werden afghanische Urkunden anders behandelt als iranische?

Ja. Für Afghanistan ist die Österreichische Botschaft Islamabad zuständig; sie kann Urkunden afghanischer Behörden seit 1. Jänner 2013 nicht mehr überprüfen und beglaubigen. Die österreichische Stelle würdigt die Unterlagen daher selbst – eine vollständige, formtreue beglaubigte Übersetzung wiegt entsprechend schwer. Für afghanische Papiere setzen wir Dari-Muttersprachler ein.

Warum reicht eine automatische Übersetzung bei Persisch nicht?

Perso-arabische Schrift, der wortkritische Halbabstand, eigene Ziffern, die ungeschriebene Ezafe und der Sonnen-Hidschri-Kalender erzeugen Fehler, die bei haftungsrelevanten und amtlichen Texten ohne fachliche Prüfung nicht abgesichert sind – und keiner davon sieht im Ergebnis nach einem Fehler aus. Hinzu kommt, dass Behörden einen Bestätigungsvermerk verlangen, den nur ein gerichtlich zertifizierter Übersetzer setzen darf.
Beim ersten Anlauf hatte ich nur die erste Seite meiner Schenasnameh übersetzen lassen – das Standesamt hat sie zurückgegeben. Hier wurden alle Eintragungen übernommen, das Datum sauber umgerechnet und mein Name genau wie im Pass geschrieben. Danach gab es keine Rückfrage mehr.
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S. Ahmadi · Privatkundin Wien, Eheschließung und Zeugnisbewertung

Weitere Felder unserer Übersetzungsagentur

Leistungen, Fachgebiete und Sprachen.

Persisch-Aufträge verbinden sich häufig mit weiteren Leistungen und Sprachrichtungen aus derselben Region – die meistgefragten davon:

Karriere beim FÜD

Persisch-Übersetzer werden?

Unsere Persisch-Übersetzungen werden von muttersprachlichen Fachübersetzern ausgeführt, die neben der Sprache vor allem drei Dinge sicher beherrschen: die Umrechnung des Sonnen-Hidschri-Kalenders, die Namensumschrift gegen Reisepass und Vorurkunden und den perso-arabischen Satz von rechts nach links mit Halbabstand und eigenen Ziffern. Wer als Persisch-Übersetzer für den FÜD arbeiten möchte, muss deshalb mehr mitbringen als Zweisprachigkeit: ein belegtes Fachgebiet – in der Praxis vor allem Personenstands- und Urkundensachen, Zeugnisse und Hochschulunterlagen, Gerichtsentscheidungen, medizinische Befunde oder Verträge und Vollmachten – und für beglaubigte Fassungen die Eintragung als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Übersetzer. Wir arbeiten fest angestellt und freiberuflich mit gerichtlich zertifizierten Persisch-Übersetzerinnen und -Übersetzern zusammen; der Einstieg ist auch über ein Praktikum möglich.

Womit Sie arbeiten

Fachgebiete & Textsorten

Im Posteingang liegen im Kern drei Auftragstypen. Erstens Personenstands- und Verfahrensunterlagen aus dem Iran und aus Afghanistan: Schenasnameh-Hefte mit Nachträgen aus Jahrzehnten, Eheurkunden mit beziffertem Mahriye, Scheidungsurkunden, Ledigkeits- und Meldebestätigungen, Strafregisterauszüge – für Standesämter, Bezirksgerichte, die Niederlassungsbehörde und Verlassenschaftsverfahren beim Notar. Zweitens Bildungsunterlagen für Zulassung, Bewertung und Berufsanerkennung: Abschlussurkunden, Notenübersichten auf der Skala 0 bis 20, Modulbeschreibungen, Promotionsunterlagen. Drittens die Gegenrichtung Deutsch–Persisch: Vollmachten für Grundstücks- und Erbvorgänge, Liefer- und Werkverträge, Firmenbuchauszüge und technische Dokumentation für Partner in Teheran; quer dazu Arztbriefe und Befunde in beiden Richtungen. Entscheidend ist dabei weniger der Wortschatz als die Textsorte: Ein Urkundenauftrag verlangt formtreue Wiedergabe samt Stempeln, Nachträgen und leeren Abschnitten, ein Vertrag formelles Schriftpersisch mit über den ganzen Text konsistenter Rechtsterminologie.

Berufsrealität

Was der Beruf tatsächlich verlangt

Zuerst eine ehrliche Selbstverortung: Iranisches Persisch und afghanisches Dari werden beim FÜD getrennt besetzt, und eine Bewerbung sagt, welche der beiden Varietäten in Urkundenqualität abgedeckt wird. Zweitens Formstrenge. Gearbeitet wird am Zeichen, nicht am Satz: jedes Datum aus dem Sonnen-Hidschri umgerechnet, jeder Name gegen Pass und Vorurkunden gesetzt, jede beschriebene Seite eines Schenasnameh-Hefts erfasst statt zusammengefasst, Stempel und Siegel beschrieben statt übergangen. Drittens Verfahrenskenntnis: Für österreichische Stellen zählt die Eintragung nach dem SDG samt Haftung für die Beglaubigungsklausel, für den iranischen Legalisationsweg die Registrierung beim iranischen Justizministerium – wer Aufträge annimmt, muss vorher wissen, welche der beiden Bestellungen die Zielstelle verlangt. Und viertens ein zweigeteilter Arbeitsrhythmus: kurzfristige Urkundenaufträge, die an einem Behörden- oder Standesamtstermin hängen, neben Fach- und Vertragsprojekten, in denen Terminologie über Monate konsistent bleiben muss. Wir arbeiten dafür mit festen Ansprechpartnern, verbindlichen Lieferterminen und gepflegten Termdatenbanken.

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