Geburtsurkunde übersetzen lassen – beglaubigte Übersetzung von Geburtsurkunde durch Übersetzer für Deutsch, Englisch und 75 weitere Sprachen

Urkunde übersetzen › Geburtsurkunde

Geburtsurkunde übersetzen lassen – beglaubigt.

Eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde fertigt in Österreich ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Übersetzer an – mit Bestätigungsvermerk nach § 190 Abs. 1 AußStrG, Rundsiegel und Unterschrift. So erkennen Standesamt, Niederlassungsbehörde (in Wien die MA 35) und die Staatsbürgerschaftsbehörde sie nach § 14 SDG österreichweit an – für Eheschließung, Familiennachzug oder Einbürgerung. Namen werden bei kyrillischer Schrift nach ISO 9 transliteriert und mit der Passschreibweise (ICAO) abgeglichen, Abweichungen erklärt der Bestätigungsvermerk. Sie laden einen gut lesbaren Scan hoch und erhalten einen verbindlichen Festpreis: Standardurkunden ab 59 €, längere Texte ab 0,89 €/Normzeile – inkl. Versand.

  • Ausstellung: StandesamtOriginal-Urkunde
  • Namen & Orte normgerechtICAO-Transliteration
  • Vollständig übertragenRandvermerke inklusive
  • 4,7 · Trustpilot

Gerichtlich beeidete und zertifizierte Übersetzer · Namen nach ISO 9 (Kyrillisch) transliteriert · Passschreibweise abgeglichen · internationale mehrsprachige Urkunde spart oft die Übersetzung · Preis inkl. Versand

DIN EN ISO 17100zertifiziert · Reg.-Nr. 7U517
über 70 Sprachenmuttersprachliche Fachübersetzer
Preis vorabFestpreis inkl. Versand
Gerichtlich beeidete und zertifizierte ÜbersetzerBestätigungsvermerk, österreichweit gültig

Kurz & klar

Brauche ich eine beglaubigte Übersetzung – ja oder nein?

Ja – sobald eine fremdsprachige Geburtsurkunde bei einer österreichischen Stelle vorgelegt wird, verlangt diese fast immer eine beglaubigte Übersetzung. Nach § 14 SDG ist sie österreichweit gültig.

Eine wichtige Ausnahme: Liegt eine internationale mehrsprachige Geburtsurkunde (Formular nach dem Wiener CIEC-Übereinkommen) vor, ist zwischen den Vertragsstaaten oft gar keine Übersetzung nötig. Ob das für Ihren Fall gilt, klären wir vorab – und übersetzen nur, was Ihre Stelle wirklich braucht.

Wann nötig?

Anlässe, bei denen die Geburtsurkunde übersetzt werden muss.

Die Geburtsurkunde ist das meistgeforderte Personenstandsdokument. Diese Verfahren verlangen regelmäßig eine beglaubigte Übersetzung – Richtung Deutsch, wenn die Urkunde aus dem Ausland stammt, oder in die Fremdsprache, wenn eine österreichische Urkunde im Ausland gebraucht wird.

Standesamt & Familie

  • Anmeldung der Eheschließung
  • Beurkundung / Namensführung eines Kindes
  • Vaterschaftsanerkennung

Aufenthalt & Staatsbürgerschaft

  • Einbürgerung
  • Familiennachzug / Visum
  • Aufenthaltstitel & Niederlassung

Alltag & Leistungen

  • Familienbeihilfe & Kinderbetreuungsgeld
  • Anmeldung Kindergarten / Schule
  • Pensions- & Sozialleistungen

Behörde & Apostille

Wer die Übersetzung verlangt – und wer die Apostille erteilt.

Die beglaubigte Übersetzung fordern in der Regel Standesamt (Personenstandsbehörde), Aufenthalts- oder Staatsbürgerschaftsbehörde. Für die Verwendung im Ausland verlangt die Zielstelle oft zusätzlich eine Apostille auf der Original-Geburtsurkunde.

Wichtig: Der FÜD stellt keine Apostille aus. In Österreich erteilt die Apostille für Personenstandsurkunden das Amt der Landesregierung; für gerichtliche und notarielle Urkunden ist der Präsident des Landesgerichts zuständig, für Urkunden von Bundesbehörden das Außenministerium (BMEIA). Innerhalb der EU entfällt die Apostille nach der Verordnung (EU) 2016/1191 häufig; ein beigefügtes mehrsprachiges Formular ersetzt dann oft auch die Übersetzung.

Fachmehrwert

Fehler, die nur ein Fachübersetzer erkennt.

Eine Geburtsurkunde wird selten am Fließtext zurückgewiesen, sondern an einem Namen, einem Datum oder einem fehlenden Stempel. Die häufigsten Ablehnungsgründe – und wie ein gerichtlich beeideter und zertifizierter Übersetzer sie vermeidet.

Fallstricke bei der Übersetzung der Geburtsurkunde und ihre fachliche Lösung
FallstrickWarum das kritisch istWie der FÜD es löst
Name aus Kyrillisch „eingedeutscht“Weicht die Umschrift vom Reisepass ab, gilt die Person amtlich als jemand anderes – das Standesamt weist die Übersetzung zurück.Transliteration nach ISO 9, zusätzlich die Passschreibweise (ICAO) vermerkt und Abweichungen im Bestätigungsvermerk erklärt.
Datum 1:1 übernommen„03/04/2020“ ist im Herkunftsland der 4. März, in Österreich der 3. April – ein falsches Geburtsdatum macht die Urkunde unbrauchbar.Datums- und Zahlenformate werden eindeutig übertragen, im Zweifel mit erläuterndem Übersetzervermerk.
Geburtsort übersetzt oder geratenEin „übersetzter“ Ort ist im Register nicht mehr auffindbar; Behörden erwarten den amtlichen Originalnamen.Eigennamen bleiben im Original, mit erklärender Entsprechung in Klammern – der Ort bleibt eindeutig identifizierbar.
Register- & Beurkundungsnummern fehlenOhne die Kennnummern kann die Zielbehörde die Übersetzung nicht der Quellurkunde zuordnen.Alle Register-, Urkunden- und Beurkundungszeichen werden vollständig und positionsgetreu übernommen.
Internationale Urkunde übersehenWer eine mehrsprachige CIEC-Geburtsurkunde erhält, bestellt manchmal überflüssig eine Übersetzung – Zeit und Geld ohne Nutzen.Wir prüfen zuerst, ob eine mehrsprachige Urkunde vorliegt oder beschaffbar ist, und übersetzen nur, wenn die Stelle es wirklich verlangt.
Siegel & Randvermerke weggelassenNur der Fließtext übersetzt = unvollständig und damit nicht beglaubigungsfähig.Siegel, Stempel und handschriftliche Vermerke werden beschrieben und übersetzt; Unleserliches wird kenntlich gemacht.

Erst prüfen, dann übersetzen

Die günstigste Übersetzung ist die, die Sie nicht brauchen. Deshalb klären wir vor dem Auftrag, ob für Ihren Fall eine internationale mehrsprachige Geburtsurkunde genügt – und ob Ihre Stelle die Übersetzung mit Bezug auf Original, beglaubigte Kopie oder Scan erwartet.

Ein falsch geschriebener Name macht die Urkunde wertlos.

Deshalb: ISO-Transliteration, Abgleich mit dem Pass und ein nachvollziehbarer Bestätigungsvermerk.

Anwendungsfälle

Drei typische Wege einer Geburtsurkunden-Übersetzung.

Wofür die Urkunde gebraucht wird, entscheidet über Sprachrichtung, Form und Apostillebedarf.

Einbürgerung

Ausländische Urkunde fürs Standesamt

Ausgangslage
Eine Geburtsurkunde aus der Ukraine soll zur Einbürgerung vorgelegt werden – der Name steht in kyrillischer Schrift.
Ablauf
Scan hochladen, Passschreibweise angeben. Der gerichtlich beeidete und zertifizierte Übersetzer überträgt formgetreu, transliteriert nach ISO 9 und übersetzt Siegel und Vermerke mit.
Ergebnis
Beglaubigte Übersetzung mit dokumentierter Namensschreibweise – PDF vorab, Original per Post.

Österreichische Urkunde ins Ausland

Geburtsurkunde für Behörde im Ausland

Ausgangslage
Für eine Anmeldung im Ausland wird eine österreichische Geburtsurkunde mit Apostille und Übersetzung verlangt.
Ablauf
Wir weisen darauf hin, welche Stelle die Apostille erteilt (Amt der Landesregierung); nach deren Erteilung übersetzen wir Urkunde und Apostille beglaubigt in die Zielsprache.
Ergebnis
Aufeinander abgestimmte Unterlagen – Urkunde, Apostille und Übersetzung passend zur Zielstelle.

EU-Fall

Mehrsprachige Urkunde – ohne Übersetzung

Ausgangslage
Eine französische Geburtsurkunde wird für ein österreichisches Verfahren benötigt.
Ablauf
Wir prüfen, ob eine internationale mehrsprachige Urkunde (CIEC) vorliegt. Ist das der Fall, ist innerhalb der EU meist weder Apostille noch Übersetzung nötig.
Ergebnis
Kein überflüssiger Auftrag – ehrliche Beratung statt Standardübersetzung.

So läuft es ab

Von der Anfrage zur beglaubigten Geburtsurkunde.

Sie laden einen gut lesbaren Scan hoch oder senden ihn per E-Mail und nennen die Passschreibweise des Namens. Wir sichten Umfang und Sprachrichtung und nennen einen verbindlichen Festpreis. Nach Freigabe übersetzt ein gerichtlich beeideter und zertifizierter Übersetzer form- und layoutgetreu inklusive Stempeln und Vermerken.

Das Dokument erhalten Sie vorab als PDF und anschließend als beglaubigtes Original per Post. Auf Wunsch prüfen wir vorab den Apostille- und Formbedarf Ihrer Zielstelle – damit alles beim ersten Anlauf passt.

Angebot & Preis

Individuell kalkuliert, verbindlich zugesagt.

Standard-Geburtsurkunden rechnen wir meist als Pauschale je Urkunde ab, umfangreichere Dokumente nach Normzeile. Nach kurzer Sichtung nennen wir einen verbindlichen Festpreis – Beglaubigung, PDF-Vorab und Postversand inklusive.

Verbindlicher Festpreis
Pauschale je UrkundeStandard-Geburtsurkunde · umfangreiche Dokumente ab 0,89 € / Normzeile
alles inklusive · Versand enthalten
Beglaubigte Übersetzung durch gerichtlich beeideten und zertifizierten Übersetzerenthalten
Bestätigungsvermerk, Stempel & Unterschriftenthalten
PDF-Vorabversand zur Kontrolleenthalten
Postversand des beglaubigten Originalsenthalten
Qualitätssicherung & Endkontrolleenthalten

Standard-Urkunden meist zum Pauschal-Festpreis; umfangreiche Dokumente ab 0,89 €/Normzeile. Den genauen Betrag nennen wir nach kurzer Sichtung – Wie sich der Preis zusammensetzt →

Angebot anfordern

Häufige Anlässe für diese Übersetzung: Einbürgerung · Familiennachzug · Heirat im Ausland. Dort finden Sie das komplette Urkundenpaket samt Verfahren und Fristen.

Häufige Fragen

Geburtsurkunde übersetzen – häufige Fragen.

Brauche ich für meine Geburtsurkunde eine beglaubigte Übersetzung?

In der Regel ja, sobald eine fremdsprachige Geburtsurkunde bei Standesamt, Aufenthaltsbehörde oder Staatsbürgerschaftsbehörde vorgelegt wird. Anders ist es bei einer internationalen mehrsprachigen Geburtsurkunde: Sie enthält bereits genormte Übersetzungshilfen und wird von vielen österreichischen Stellen ohne zusätzliche Übersetzung akzeptiert.

Was ist eine internationale mehrsprachige Geburtsurkunde – und erspart sie die Übersetzung?

Es ist ein genormter mehrsprachiger Auszug aus dem Geburtenregister nach dem Wiener CIEC-Übereinkommen von 1976 (Formular „A“). Zwischen den Vertragsstaaten – dazu zählen u. a. Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Österreich, die Schweiz, Polen und die Türkei – ist er von jeder Förmlichkeit befreit und braucht meist weder Apostille noch Übersetzung. Ausstellen kann ihn das Standesamt des Ausstellungslandes.

Wie wird mein Name aus einer anderen Schrift übertragen?

Namen aus nichtlateinischer Schrift – etwa Kyrillisch – werden nach der einschlägigen ISO-Norm transliteriert (für Kyrillisch ISO 9). Wir gleichen zusätzlich die Schreibweise aus Ihrem Reisepass ab und dokumentieren beide Formen im Bestätigungsvermerk, damit das Standesamt keine Abweichung moniert.

Brauche ich zusätzlich eine Apostille?

Für die Verwendung im Ausland oft ja – für eine ausländische Urkunde in Österreich teils ebenfalls. Die Apostille für Personenstandsurkunden erteilt nicht das Übersetzungsbüro, sondern in Österreich das Amt der Landesregierung (für gerichtliche und notarielle Urkunden der Präsident des Landesgerichts, für Bundesbehörden das BMEIA). Innerhalb der EU entfällt die Apostille nach der EU-Verordnung 2016/1191 häufig ganz.

Genügt ein Scan oder brauchen Sie das Original?

Für die Übersetzung genügt ein vollständiger, gut lesbarer Scan inklusive Stempeln und Randvermerken. Ob sich die Beglaubigung auf Original, beglaubigte Kopie oder Scan beziehen soll, richtet sich nach der anfordernden Stelle – wir vermerken den Bezug entsprechend.

Was kostet die beglaubigte Übersetzung einer Geburtsurkunde?

Standard-Geburtsurkunden rechnen wir meist als Pauschale je Urkunde ab; Beglaubigung, PDF-Vorab und Postversand sind enthalten. Den genauen Preis nennen wir nach kurzer Sichtung. Mehr dazu unter Kosten.
Meine ukrainische Geburtsurkunde wurde beim Standesamt ohne Rückfrage akzeptiert – der Name war exakt wie im Pass geschrieben. Genau daran war es beim ersten Versuch gescheitert.
★★★★★

O. Kovalenko · Staatsbürgerschaft, Wien

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