| Gegisch statt Standardnorm | Unterlagen aus dem Kosovo und Nordmazedonien tragen häufig gegische Züge, die Schriftnorm beruht seit 1972 aber auf dem Toskischen. Wer den Dialekt unbesehen in die Zielfassung überträgt, trifft für die amtliche Übersetzung nicht die maßgebliche Norm. | Der Ausgangsdialekt wird erkannt und inhaltlich korrekt gelesen; die amtliche Fassung entsteht im kodifizierten Standard-Albanischen. |
| Weggelassenes ë und ç | In fremden Systemen und Tastaturen fallen ë und ç regelmäßig weg: Durrës wird zu „Durres“, Çelaj zu „Celaj“. Auf einer Personenstandsurkunde ist das keine Kleinigkeit, sondern eine Namens- oder Ortsabweichung gegenüber dem Reisepass. | Namen und Orte werden zeichengenau mit ë und ç in der Passschreibung gesetzt und gegen Ausgangsurkunde und Reisedokument abgeglichen. |
| Digraphen als eigene Buchstaben | Neun Buchstabenpaare (dh, gj, ll, nj, rr, sh, th, xh, zh) sind je ein Buchstabe mit eigenem Laut, kein zufälliges Zusammentreffen. Wer sie trennt oder deutsch liest, verändert das Wort – rr und r sind verschiedene Laute, gj ist kein g plus j. | Muttersprachler behandeln die Digraphen als Einzelbuchstaben – bei Lesung, Silbentrennung und alphabetischer Sortierung von Namenslisten. |
| Bestimmte vs. unbestimmte Form bei Namen und Orten | Weil der Artikel angehängt wird, hat jeder Orts- und Personenname zwei Formen: Die Urkunde schreibt Tiranë, das österreichische Formular kennt „Tirana“; Prishtinë und Prishtina sind dieselbe Stadt. Wer eine Form für einen Tippfehler hält und „korrigiert“, erzeugt eine Abweichung, wo keine war. | Beide Formen werden als grammatische Varianten desselben Namens erkannt und so übertragen, dass kein Schein-Unterschied zu den übrigen Unterlagen entsteht. |
| Nachgestellter Artikel im Satzbau | Albanisch hängt den bestimmten Artikel an das Nomen an, statt ihn wie der/die/das voranzustellen. Wörtlich übertragen fehlt im deutschen Satz der Artikel oder er steht an der falschen Stelle – in Urkundenformeln und Behördensätzen fällt das sofort auf. | Sätze werden zielsprachlich gebaut statt mechanisch nachgebildet; die deutsche Fassung liest sich als Amtstext, nicht als Übertragung. |
| Registerbegriffe Albanien vs. Kosovo | Behörden, Register und Urkundenformeln heißen in beiden Ländern teils verschieden – schon die Geburtsurkunde erscheint als Certifikatë lindjeje oder als Certifikatë e lindjes. Schematisch übersetzt geht die Zuordnung zur ausstellenden Stelle verloren, die die österreichische Behörde gerade prüfen will. | Registerbezeichnungen und ausstellende Stellen werden herkunftsgerecht wiedergegeben und, wo das Amt es braucht, mit erklärender Entsprechung versehen. |
| Serbischsprachige Parallelurkunden | Zu Personen aus dem Kosovo existieren neben albanischsprachigen Urkunden oft ältere oder parallele serbischsprachige. Name und Geburtsort stehen dann verschieden – Prishtinë gegenüber Priština, Gjilan gegenüber Gnjilane. Für die Behörde sehen zwei Papiere dann nach zwei Personen aus. | Jede Urkunde wird aus ihrer eigenen Ausgangssprache übersetzt; abweichende Namens- und Ortsformen werden als solche kenntlich gemacht statt stillschweigend vereinheitlicht. |
| Namensfelder vertauscht | Albanische und kosovarische Personenstandspapiere führen neben Vor- und Familiennamen weitere Namensangaben, und Frauennamen erscheinen je nach Urkunde in der Geburts- oder der Ehefassung. Wer Felder zusammenzieht oder vertauscht, produziert eine Abweichung zum Reisepass. | Die Namensfelder werden einzeln zugeordnet und benannt; maßgeblich ist die Schreibung im Reisepass, abweichende Formen werden angemerkt, nicht ersetzt. |
| Noten und Qualifikationsstufen „umgerechnet“ | In Albanien und im Kosovo ist die höchste Zahl die beste Note – im österreichischen Zeugnis ist es die 1. Eine übernommene Ziffer kehrt die Bewertung um. Ebenso ist ein kosovarisches Berufsdiplom eine Stufe des nationalen Qualifikationsrahmens und kein österreichischer Lehrabschluss. | Noten, Titel und Qualifikationsstufen bleiben im Original, mit erklärender Entsprechung und Nennung der Ausgangsskala. Die Gleichwertigkeit stellt die zuständige Bewertungs- oder Anerkennungsstelle fest, nicht das Übersetzungsbüro. |