Ausweis & Reisepass übersetzen lassen – beglaubigte Übersetzung von Ausweis & Reisepass durch Übersetzer für Deutsch, Englisch und 75 weitere Sprachen

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Ausweis & Reisepass übersetzen lassen.

Eine beglaubigte Übersetzung Ihres Personalausweises oder Reisepasses fertigt in Österreich ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Übersetzer an – mit Bestätigungsvermerk, Rundsiegel und Unterschrift. Ob als Identitätsnachweis bei Bank und Behörde im Ausland oder als ausländisches Ausweisdokument für eine österreichische Stelle: Sie wird anerkannt. Namen, Nummern und Merkmale werden zeichengetreu übernommen und die Schreibweise mit der maschinenlesbaren Zone (ICAO) abgeglichen – eine Apostille wird auf den Ausweis selbst in der Regel nicht gesetzt, dafür dient eine notariell beglaubigte Kopie. Sie laden einen gut lesbaren Scan hoch und erhalten einen verbindlichen Festpreis: Standardurkunden ab 59 €, längere Texte ab 0,89 €/Normzeile – inkl. Versand.

  • Namen & MRZ normgerechtICAO-Transliteration
  • Alle Ausweisdaten vollständig1:1 übertragen
  • Für Bank, Notar, Behördeim Ausland
  • 4,7 · Trustpilot

Gerichtlich beeidete und zertifizierte Übersetzer · Bestätigungsvermerk nach § 14 SDG · Passschreibweise (ICAO) als Referenz · Preis inkl. Versand

DIN EN ISO 17100zertifiziert · Reg.-Nr. 7U517
über 70 Sprachenmuttersprachliche Fachübersetzer
Preis vorabtransparent kalkuliert
VertraulichDSGVO-konform · NDA möglich

Kurz & klar

Muss ich meinen Ausweis oder Reisepass übersetzen lassen?

Für viele Auslandsverfahren ja. Banken, Notare, Register und Behörden im Ausland verlangen häufig eine beglaubigte Übersetzung Ihres Personalausweises oder Reisepasses als Identitätsnachweis – etwa zur Kontoeröffnung, Firmengründung, Eheschließung oder beim Immobilienkauf. Umgekehrt braucht eine österreichische Stelle für ein fremdsprachiges Ausweisdokument eine beglaubigte Übersetzung.

Wichtig: Eine Apostille wird bei Ausweisdokumenten in der Regel nicht auf das Dokument selbst gesetzt – dazu unten mehr.

Wann nötig?

Wann Ausweis oder Reisepass beglaubigt übersetzt werden.

Der Ausweis dient als Identitäts- und Staatsangehörigkeitsnachweis. Diese Anlässe verlangen im Ausland oder gegenüber österreichischen Stellen am häufigsten eine Übersetzung.

Bank & Konto im Ausland

Zur Kontoeröffnung und für Geldwäsche-Prüfungen (KYC) verlangen Banken im Ausland einen übersetzten Identitätsnachweis.

Firmengründung im Ausland

Register und Notare fordern zur Gründung oder Beteiligung eine beglaubigte Übersetzung des Gesellschafter-Ausweises.

Heirat & Personenstand

Für eine Eheschließung oder Personenstandssache im Ausland wird der Reisepass als Identitäts- und Staatsangehörigkeitsnachweis übersetzt.

Immobilie & Notar

Beim Immobilienkauf oder bei notariellen Vollmachten im Ausland gehört der übersetzte Ausweis zu den Legitimationsunterlagen.

Studium & Aufenthalt

Universitäten und Niederlassungsbehörden verlangen zur Zulassung oder Aufenthaltssache einen übersetzten Identitätsnachweis.

Ausländischer Ausweis für DE-Stellen

Deutsche Behörden, Banken oder Arbeitgeber verlangen von einem fremdsprachigen Ausweis eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche.

Ihr Name muss überall derselbe sein.

Ausweis, Reisepass und Urkunden gehören zusammen – deshalb gleichen wir jede Namensschreibung mit der Passzone (ICAO) ab.

Behörde & Apostille

Warum der Pass selbst selten eine Apostille bekommt.

Personalausweis und Reisepass sind Identitätsdokumente, keine ausstellungsbezogenen Urkunden im klassischen Sinn. Eine Apostille wird deshalb in aller Regel nicht auf den Ausweis selbst gesetzt. Verlangt eine Auslandsstelle eine apostillierte Legitimation, wird dafür meist eine notariell beglaubigte Kopie des Ausweises erstellt.

Diese notarielle Beglaubigung ist eine notarielle Urkunde – ihre Apostille erteilt in Österreich die Präsidentin bzw. der Präsident des Landesgerichts, nicht das Übersetzungsbüro. Wir übersetzen anschließend Ausweis, notarielle Beglaubigung und Apostille zusammen. Für welche Länder überhaupt eine Apostille statt einer Legalisation gilt, richtet sich nach dem Haager Übereinkommen.

Erst Notar, dann Apostille, dann Übersetzung

Fordert die Zielstelle eine apostillierte Ausweis-Kopie, ist die Reihenfolge: notariell beglaubigte Kopie, Apostille durch die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Landesgerichts, danach die beglaubigte Übersetzung von Kopie, Beglaubigungsvermerk und Apostille. So passt alles beim ersten Anlauf.

Qualität, die man erst bei der Stelle bemerkt

Fehler, die nur ein Fachübersetzer erkennt.

Ein Ausweis wird an Namen, Nummern und Sicherheitsmerkmalen geprüft. Die häufigsten Stolpersteine – und wie ein gerichtlich beeideter und zertifizierter Übersetzer sie vermeidet.

Fallstricke und fachliche Lösung
FallstrickWarum das kritisch istWie der FÜD es löst
Name aus nichtlateinischer Schrift „eingedeutscht“Weicht die Umschrift von Pass oder Vorurkunden ab, gilt die Person amtlich als jemand anderes – die Stelle lehnt ab.Transliteration nach einschlägiger ISO-Norm plus die ICAO-Passschreibweise; Abweichungen werden im Bestätigungsvermerk erklärt.
Maschinenlesbare Zone (MRZ) ignoriertDie MRZ enthält die maßgebliche Namens- und Dokumentcodierung; wird sie übergangen, fehlt der Referenzabgleich.Wir gleichen die sichtbaren Angaben mit der MRZ ab und dokumentieren die maßgebliche Schreibweise.
Ausweisnummer & Behörde falsch übertragenDokumentnummer, ausstellende Behörde und Gültigkeit ordnen den Ausweis zu; Fehler machen ihn unbrauchbar.Nummern, Behörde und Daten werden vollständig und positionsgetreu übernommen.
Datumsformate 1:1 übernommen„03/04/2020“ ist im Herkunftsland ein anderes Datum als in Österreich – ein falsches Geburts- oder Gültigkeitsdatum ist kritisch.Datums- und Zahlenformate werden eindeutig übertragen, im Zweifel mit Übersetzervermerk.
Sicherheits- & Behördenvermerke weggelassenFehlen Vermerke, Stempel oder Kennzeichnungen, ist die Übersetzung unvollständig und nicht beglaubigungsfähig.Vermerke, Stempel und Kennzeichnungen werden beschrieben und übersetzt; Unleserliches wird kenntlich gemacht.
Apostille auf dem Pass erwartetDer Ausweis selbst wird meist nicht apostilliert; wer darauf wartet, verliert Zeit.Wir erklären den Weg über die notariell beglaubigte Kopie und die Apostille des Landesgerichts.

Rechtsgrundlagen

Warum die beglaubigte Übersetzung anerkannt wird.

Umgangssprachlich „beglaubigte Übersetzung“, fachlich bestätigte Übersetzung: von einem gerichtlich beeideten und zertifizierten Übersetzer mit Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk. Nach § 14 SDG wird sie österreichweit vor Behörden und Gerichten anerkannt.

Sie erhalten die Übersetzung vorab als PDF und danach das beglaubigte Original per Post. Für das Ausland klären wir vorab, ob eine notariell beglaubigte Kopie mit Apostille gefordert ist und ob die Anerkennung eine im Zielland zugelassene Übersetzung verlangt.

So läuft es ab

Von der Anfrage zum beglaubigten Identitätsnachweis.

Sie laden einen gut lesbaren Scan Ihres Ausweises oder der Passdatenseite hoch (inklusive maschinenlesbarer Zone) und nennen uns Zielland und Empfängerstelle. Wir nennen einen verbindlichen Festpreis. Nach Freigabe überträgt ein gerichtlich beeideter und zertifizierter Übersetzer alle Angaben form- und layoutgetreu und gleicht die Namensschreibung ab.

Das Dokument erhalten Sie vorab als PDF und als beglaubigtes Original per Post. Ist eine apostillierte Kopie gefordert, stimmen wir die Reihenfolge mit Ihnen ab. Zum Dokument-Upload.

Vor dem Upload

Damit Ihr Ausweis beim ersten Anlauf durchgeht.

Mit diesen Angaben überträgt ein gerichtlich beeideter und zertifizierter Übersetzer Ihren Ausweis direkt formgerecht.

  • Gut lesbarer Scan inklusive MRZ – die maschinenlesbare Zone am unteren Rand nicht abschneiden.
  • Zielland & Empfängerstelle – Bank, Notar, Register oder Behörde; sie bestimmt Sprache und Form.
  • Maßgebliche Namensschreibung – wenn Ausweis und andere Urkunden abweichen, nennen Sie die gewünschte Referenz.
  • Apostille geklärt? – ob eine notariell beglaubigte Kopie mit Apostille gefordert ist; die erteilt die Präsidentin bzw. der Präsident des Landesgerichts, nicht das Übersetzungsbüro.
  • Sprachrichtung – aus welcher Sprache in welche übersetzt werden soll.
  • Frist & Versandweg – bis wann Sie PDF-Vorab und Original benötigen.

Unsicher, ob eine Kopie mit Apostille verlangt wird? Der FÜD klärt das vor der Übersetzung mit Ihnen – so passt die Form zum Verfahren.

Anwendungsfälle

Drei typische Wege einer Ausweis-Übersetzung.

Der Zweck entscheidet über Form und Apostillebedarf. Drei häufige Konstellationen.

Bank

Reisepass für eine Kontoeröffnung im Ausland

Ausgangslage
Eine Bank im Ausland verlangt zur Kontoeröffnung und KYC-Prüfung einen übersetzten Identitätsnachweis.
Ablauf
Wir übersetzen die Passdatenseite beglaubigt, gleichen den Namen mit der MRZ ab und übertragen Nummern und Behörde positionsgetreu.
Ergebnis
Beglaubigte Übersetzung mit Bestätigungsvermerk – PDF vorab, Original per Post, passend zu den Legitimationsanforderungen der Bank.

Notar

Ausweis-Kopie mit Apostille für einen Immobilienkauf

Ausgangslage
Für den Immobilienkauf im Ausland fordert der Notar eine apostillierte, übersetzte Kopie des Ausweises.
Ablauf
Wir erklären die Reihenfolge – notariell beglaubigte Kopie, Apostille des Landesgerichts – und übersetzen anschließend Kopie, Beglaubigung und Apostille beglaubigt.
Ergebnis
Aufeinander abgestimmte Legitimationsunterlagen, die der Notar ohne Rückfrage annimmt.

Behörde in AT

Ausländischer Ausweis für die Niederlassungsbehörde

Ausgangslage
Eine österreichische Niederlassungs- bzw. Aufenthaltsbehörde (Amt der Landesregierung, in Wien die MA 35) verlangt von einem fremdsprachigen Ausweis eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche.
Ablauf
Ein gerichtlich beeideter und zertifizierter Übersetzer überträgt alle Angaben, transliteriert den Namen nach ISO-Norm und dokumentiert die Passschreibweise.
Ergebnis
Beglaubigte deutsche Übersetzung, die den Ausweis für die Behörde eindeutig zuordenbar macht.

Angebot & Preis

Individuell kalkuliert, verbindlich zugesagt.

Einen Ausweis oder eine Passdatenseite rechnen wir meist als Pauschale je Dokument ab. Nach kurzer Sichtung nennen wir einen verbindlichen Festpreis – Beglaubigung, PDF-Vorab und Postversand inklusive.

Verbindlicher Festpreis
Pauschale je DokumentAusweis / Passdatenseite · Sonderfälle nach Umfang ab 0,89 € / Normzeile
alles inklusive · Versand enthalten
Beglaubigte Übersetzung durch gerichtlich beeideten und zertifizierten Übersetzerenthalten
Bestätigungsvermerk, Stempel & Unterschriftenthalten
PDF-Vorabversand zur Kontrolleenthalten
Postversand des beglaubigten Originalsenthalten
Qualitätssicherung & Endkontrolleenthalten

Ausweis oder Passseite meist zum Pauschal-Festpreis; umfangreiche Dokumente ab 0,89 €/Normzeile. Den genauen Betrag nennen wir nach kurzer Sichtung – Wie sich der Preis zusammensetzt →

Angebot anfordern

Häufige Anlässe für diese Übersetzung: Einbürgerung · Auswandern & Aufenthalt. Dort finden Sie das komplette Urkundenpaket samt Verfahren und Fristen.

Häufige Fragen

Ausweis & Reisepass übersetzen – häufige Fragen.

Muss ich meinen Personalausweis oder Reisepass übersetzen lassen?

Für viele Verfahren im Ausland ja: Banken, Notare, Register und Behörden verlangen den Ausweis als übersetzten Identitätsnachweis. Deutsche Stellen verlangen dies umgekehrt für fremdsprachige Ausweisdokumente.

Bekommt der Reisepass eine Apostille?

In der Regel nicht auf das Dokument selbst. Verlangt eine Auslandsstelle eine apostillierte Legitimation, wird meist eine notariell beglaubigte Kopie erstellt; deren Apostille erteilt in Österreich die Präsidentin oder der Präsident des Landesgerichts, nicht das Übersetzungsbüro.

Warum ist die Namensschreibung so wichtig?

Weicht die Umschrift des Namens von Pass oder anderen Urkunden ab, ordnet die Zielstelle Sie einer anderen Person zu. Wir transliterieren nach ISO-Norm und gleichen mit der maschinenlesbaren Zone (ICAO) ab, damit Ihr Name überall gleich lautet.

Reicht ein Scan oder brauchen Sie das Original?

Für die Übersetzung genügt in der Regel ein gut lesbarer Scan inklusive maschinenlesbarer Zone. Ob sich die Beglaubigung auf Original, beglaubigte Kopie oder Scan bezieht, richtet sich nach der anfordernden Stelle – wir vermerken den Bezug.

Wird die Übersetzung im Ausland anerkannt?

In Österreich gilt die Anerkennung nach § 14 SDG. Für das Ausland verlangt die Zielstelle oft zusätzlich eine apostillierte Kopie und teils eine im Zielland zugelassene Übersetzung – das klären wir vorab.

Was kostet die beglaubigte Übersetzung eines Ausweises?

Einen Ausweis oder eine Passdatenseite übersetzen wir meist zum Pauschal-Festpreis; Sonderfälle nach Umfang. Beglaubigung, PDF-Vorab und Postversand sind enthalten – den genauen Preis nennen wir nach kurzer Sichtung.
Für die Kontoeröffnung im Ausland war mein Reisepass in zwei Tagen beglaubigt übersetzt – mit exakt der Namensschreibung aus der Passzone. Die Bank hat nichts nachgefordert.
★★★★★

S. Aydın · Kontoeröffnung, Wien

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