| Falsche Variante gewählt | Die Zielstelle braucht einen österreichweiten Nachweis, die Bestätigung aus dem Gemeinderegister deckt aber nur diese Gemeinde ab – oder es wird ein Familienstand erwartet, den der Meldezettel nicht enthält. | Wir klären vorab, ob eine Meldebestätigung aus dem ZMR genügt oder ob ein Ehefähigkeitszeugnis nötig ist, bevor übersetzt wird. |
| Veraltetes Ausstellungsdatum | Viele Stellen akzeptieren nur aktuelle Bescheinigungen – eine alte wird zurückgewiesen. | Wir weisen auf das Datum hin und empfehlen bei Bedarf eine frische Bescheinigung vor der Übersetzung. |
| Behörden- & Ortsnamen übersetzt | Ein „übersetztes“ Meldeamt oder ein geänderter Ortsname ist nicht mehr identifizierbar. | Eigennamen bleiben im Original, mit erklärender Entsprechung in Klammern. |
| Adress- & Datumsformate 1:1 übernommen | Uneindeutige Datums- und Adressformate führen im Zielland zu Missverständnissen. | Formate werden eindeutig in die Zielsprache übertragen, im Zweifel mit Übersetzervermerk. |
| Dienstsiegel weggelassen | Ohne Beschreibung von Siegel und Unterschrift ist die Übersetzung unvollständig und nicht beglaubigungsfähig. | Dienstsiegel, Unterschrift und Ausstellungsvermerk werden beschrieben und übersetzt. |
| EU-Formular übersehen | Wer das mehrsprachige EU-Formular nicht kennt, bezahlt eine unnötige Übersetzung. | Für EU-Stellen prüfen wir, ob das mehrsprachige Formular genügt – und übersetzen nur bei echtem Bedarf. |