| Schriftwechsel auf 1991 datiert | Das Gesetz vom 25. Dezember 1991 führte die Lateinschrift wieder ein, verbindlich für den amtlichen Schriftverkehr wurde sie aber erst zum 1. August 2001. Wer „seit 1991 lateinisch“ annimmt, ordnet Urkunden aus dem ganzen Jahrzehnt dazwischen der falschen Schriftära zu und liest Stempel, Behördennamen und Randvermerke nicht. | Die Schriftära wird am Dokument bestimmt, nicht am Ausstellungsjahr; kyrillische und lateinische Fassungen werden buchstabengetreu übertragen und miteinander abgeglichen. |
| Der Schwa-Buchstabe Ə ə | Ə (U+018F, Laut /æ/) hat auf österreichischen Tastaturen kein Gegenstück und wird als a oder e gesetzt: aus Əliyev wird „Aliyev“ oder „Eliyev“. Kyrillisch stand dafür Ә, der Reisepass folgt oft einer dritten Umschrift – drei Schreibungen, eine Person. | Wir setzen die urkundliche Ə-Form an und vermerken die abweichende Passschreibweise sichtbar, damit die Zielstelle beide Fassungen derselben Person zuordnen kann. |
| Punktloses ı und großes İ | Aserbaidschanisch unterscheidet ı (ohne Punkt) von i und İ von I. Österreichische Register tilgen zudem ə, ğ, ş, ç oder ersetzen sie stillschweigend – dann finden Urkunde, Melderegister und Ausweis nicht mehr zusammen. | Die Schreibung wird zeichengenau nach der Urkunde gesetzt; wo das Register nur den dort zulässigen Zeichensatz akzeptiert, dokumentieren wir die Umschrift nachvollziehbar, statt Sonderzeichen kommentarlos zu streichen. |
| Patronym oğlu/qızı gegen russifizierte Endung | Sowjetische Papiere führen russifizierte Formen auf -ov, -ova, -yev; heutige Urkunden führen den Vatersnamen mit oğlu („Sohn“) beziehungsweise qızı („Tochter“) als eigenes Namensglied. In den Unterlagen einer Familie stehen beide Systeme nebeneinander, gelegentlich bei derselben Person. | Jedes Namensglied wird als das übersetzt, was es ist – der Vatersname bleibt Vatersname und wird nicht zum zweiten Vornamen – und abweichende Formen werden über alle Dokumente hinweg zugeordnet. |
| Ausstellende Stelle nicht erkannt | Sowjetische Personenstandsurkunden stammen vom ZAGS, heutige aus den staatlichen Dienstzentren ASAN xidmət oder vom Justizministerium. Wer die Stellen nicht auseinanderhält, macht aus einem Registerauszug eine bloße Bescheinigung – und lässt genau den Vermerk weg, an dem die Behörde erkennt, welches Register geprüft wurde. | Ausstellende Stelle, Registerbezug, Stempel und Randvermerke werden vollständig übertragen und benannt, nicht zusammengefasst. |
| Notenskala verkehrt herum gelesen | Auf sowjetischen Diplomen ist die 5 die beste Note – im österreichischen Schema die schlechteste. Heutige aserbaidschanische Hochschulen bewerten dagegen auf einer 100-Punkte-Skala, auf der 91 bis 100 „ausgezeichnet“ bedeutet. Eine Note ohne Skalenangabe kehrt die Leistung in ihr Gegenteil. | Noten bleiben im Original und werden mit der zugehörigen Skala erläutert; eine österreichische Note behaupten wir nicht – das ist Sache der Bewertungsstelle. |
| Rechtsform „übersetzt“ | Die aserbaidschanische MMC (Məhdud Məsuliyyətli Cəmiyyət) ist keine GmbH nach österreichischem Recht: anderes Register, andere Haftungs- und Kapitalregeln. Wer die Rechtsform tauscht, behauptet eine Gesellschaft, die es so nicht gibt – im Vertrag ein Haftungsrisiko. | Rechtsformen, Register und Behörden bleiben im Original stehen und werden erläutert, statt durch ein fremdes Institut ersetzt zu werden. |
| Aserbaidschanisch als Türkisch behandelt | Beide sind oghusische Turksprachen und wirken auf den ersten Blick austauschbar. Aserbaidschanisch hat aber eigene Buchstaben, russisch geprägte Verwaltungs- und Rechtstermini und andere Behördennamen; eine türkische Ersatzübersetzung trifft genau diese Stellen nicht. | Es übersetzen aserbaidschanische Muttersprachler mit Sachgebiet – auch dann, wenn ein türkischer Kollege den Text im Großen und Ganzen verstehen würde. |