| „Nationalität“ als Staatsangehörigkeit übersetzt | Sowjetische Inlandspässe und viele kasachische Urkunden führen eine eigene Zeile zur Nationalität – gemeint ist die Volkszugehörigkeit, nicht die Staatsangehörigkeit. Wird sie als „Staatsangehörigkeit“ wiedergegeben, steht in der Übersetzung eine Rechtstatsache, die die Urkunde gar nicht ausweist – und die Behörde liest sie gegen Pass und Vorurkunden. | Wir halten Nationalität und Staatsangehörigkeit strikt auseinander, geben die Zeile feldgenau wieder und übersetzen sie nicht in eine österreichische Rechtskategorie hinein. |
| Kasachisch-kyrillische Sonderzeichen | Die neun Zusatzbuchstaben Ә Ғ Қ Ң Ө Ұ Ү Һ І gibt es im russischen Alphabet nicht. Russische Tastaturbelegungen und Texterkennung ziehen sie auf das nächstliegende Pendant: Қ wird zu К, Ұ zu У, Һ zu Х. Ein falsch gelesener Buchstabe ist ein falscher Name. | Kasachische Kyrillica werden als Kasachisch gelesen, nicht als Russisch; jeder Zusatzbuchstabe wird Zeichen für Zeichen gegen das Original geprüft. |
| Latein-Fassung nicht versionsstabil | Die Lateinschrift wurde seit 2017 mehrfach überarbeitet – Apostrophe (2017), Akut-Akzente (2018), Umlaut-, Breve- und Makronzeichen (seit 2021). Ғ erscheint darin als G’, Ǵ oder Ğ. Wer eine beliebige Version wählt, erzeugt einen Namen, der von Pass und Vorurkunde abweicht. | Maßgeblich ist, was Ihre Urkunde und Ihr Reisepass führen. Abweichende Schreibungen werden ausgewiesen statt stillschweigend vereinheitlicht. |
| Patronym -ұлы/-қызы neben russifiziertem -ов/-ова | Kasachische Namen tragen -ұлы („Sohn von“) und -қызы („Tochter von“), oft neben einer russifizierten Form auf -ов/-ова; in einer Familie stehen dadurch beide Varianten in den Papieren. Wird eine Form ergänzt, weggelassen oder angeglichen, passen Urkunde und Aufenthaltsakte nicht mehr zusammen. | Die urkundliche Namensform wird buchstaben- und zeichengetreu übertragen; abweichende Varianten aus Pass und Vorurkunden werden derselben Person nachvollziehbar zugeordnet. |
| Nur eine Sprachspalte bearbeitet | Kasachische Urkunden sind meist zweisprachig angelegt – kasachisch und russisch, häufig spaltenweise. Stempel, Nachbeurkundungen und handschriftliche Randvermerke stehen dabei oft nur in einer der beiden Sprachen. Fehlt eine Spalte oder ein Vermerk, gilt die Übersetzung als unvollständig. | Beide Sprachspalten werden vollständig bearbeitet, inklusive Stempeltexten, Registernummern und Randvermerken; Auslassungen werden nicht kommentarlos gemacht. |
| Kasachisch als Russisch-Variante behandelt | Trotz kyrillischer Schrift ist Kasachisch eine Turksprache mit eigenem Wortschatz, Vokalharmonie und eigenen Behörden- und Amtsbezeichnungen. Eine Ersatzübersetzung aus dem Russischen trifft Fachtermini und Amtsnamen nicht und erfindet im Zweifel eine Stelle, die es so nicht gibt. | Es übersetzen kasachische Muttersprachler mit Sachgebiet; Behörden- und Amtsnamen bleiben im Original mit erläuternder Entsprechung. |
| Orts- und Gebietsnamen aus der Zeit der Urkunde | Aus Alma-Ata wurde Almaty, aus Zelinograd über Akmola die Hauptstadt Astana, 2019 Nur-Sultan und seit 2022 wieder Astana; 2022 kamen mit Abai, Jetissu und Ulytau drei neue Gebiete hinzu. Der Geburtsort auf der Urkunde existiert unter diesem Namen also womöglich nicht mehr – für die prüfende Stelle sieht das nach Widerspruch aus. | Historische Orts- und Gebietsbezeichnungen bleiben stehen und werden um die heutige Entsprechung ergänzt, sodass Standesamt und Bewertungsstelle die Angabe zuordnen können. |
| Echtheitsnachweis geraten statt geklärt | Für Kasachstan gilt das Haager Apostille-Übereinkommen seit dem 30. Januar 2001; die österreichische Botschaft Astana hält ausdrücklich fest, dass die Anbringung der Apostille genügt. Wer dennoch eine Legalisation über die Vertretungsbehörde betreibt, verliert Wochen – wer umgekehrt gar nichts beibringt, reicht unvollständig ein. | Wir prüfen Urkundentyp und Zielstelle, sagen Ihnen, welcher Beglaubigungsweg tatsächlich verlangt wird, und liefern die bestätigte Übersetzung passend dazu. |
| Diplom und Notenskala 1:1 gesetzt | Kasachstan kennt je nach Jahrgang das sowjetisch geprägte Spezialisten-Diplom, den Bakalawr und den Magistr; benotet wird mit der alten Fünferskala oder mit Buchstabennoten und GPA. Ein frei gewähltes österreichisches Äquivalent – „Diplomingenieur“, „Note 2“ – behauptet einen Abschluss, den die Urkunde nicht ausweist. | Titel, Fächer und die Stundenzahlen der Diplomanlage bleiben im Original mit Erläuterung; die Einstufung überlassen wir ENIC-NARIC Austria und dem Nostrifizierungsverfahren. |