Häufige Fragen zu beglaubigter Übersetzung in Österreich

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Häufige Fragen zu Übersetzung & Beglaubigung.

Preis und Dauer, beglaubigte Übersetzung, Apostille, Qualität und Vertraulichkeit – die wichtigsten Antworten auf einen Blick. Ihr konkretes Anliegen klären wir gern persönlich.


Preis, Dauer, Ablauf und Anerkennung – kurz erklärt · mit Verweis auf Gesetz und amtliche Quellen · Beispiele aus der täglichen Praxis · offene Punkte klären wir persönlich

DIN EN ISO 17100zertifiziert · Reg.-Nr. 7U517
Gerichtlich beeidete und zertifizierte Übersetzer§ 14 SDG · österreichweit gültig
VertraulichNDA auf Wunsch
Preis vorabkeine Nachberechnung

Kurz & klar

Antworten auf die häufigsten Fragen.

Hier finden Sie gebündelt, was Auftraggeber am häufigsten fragen – zu Preis und Dauer, zur beglaubigten Übersetzung, zur Apostille sowie zu Qualität und Vertraulichkeit. Zu Ihrem konkreten Anliegen beraten wir Sie gern persönlich.

Kosten & Angebot

Kosten & Angebot

Was kostet eine Übersetzung?

Der Preis richtet sich nach Umfang, Sprachrichtung, Fachgebiet und Frist. Zur Orientierung starten Fachübersetzungen ab 0,89 €/Normzeile; nach kurzer Sichtung nennen wir einen verbindlichen Festpreis. Wie sich der Preis zusammensetzt, zeigt unsere Preisübersicht.

Bekomme ich einen verbindlichen Festpreis?

Ja. Vor Auftragsbeginn erhalten Sie einen verbindlichen Festpreis ohne unangekündigte Mehrkosten – bei laufendem Bedarf auch als Rahmenangebot mit festem Ansprechpartner.

Gibt es eine kostenlose Probeübersetzung?

Für größere oder laufende Projekte bieten wir auf Wunsch eine kostenlose Probeübersetzung an, damit Sie Stil und Terminologie vorab prüfen können.

Ablauf & Dauer

Ablauf & Dauer

Wie läuft eine Anfrage ab?

Sie laden Ihr Dokument hoch oder beschreiben das Projekt kurz. Wir prüfen Umfang, Fachgebiet, Frist und – falls nötig – die geforderte Beglaubigung und nennen einen Festpreis. Nach Freigabe übersetzt eine passende Fachkraft; das Ergebnis erhalten Sie vorab als PDF.

Wie lange dauert eine Übersetzung?

Überschaubare Dokumente sind oft in wenigen Werktagen fertig; per 24-Stunden-Express nach Machbarkeit schneller. Bei großen Volumina koordinieren wir Teams und halten über Translation Memories die Terminologie konstant.

Bieten Sie Express-Übersetzungen an?

Ja. Für eilige Aufträge gibt es die Expressübersetzung; die Machbarkeit hängt von Sprache, Umfang und Fachgebiet ab und wird vorab verbindlich bestätigt.

Wie lade ich Dokumente sicher hoch?

Über das verschlüsselte Formular auf der jeweiligen Leistungsseite. Ein gut lesbarer Scan oder ein PDF genügt in der Regel; sensible Inhalte behandeln wir vertraulich und zweckgebunden.

Beglaubigung & Anerkennung

Beglaubigung & Anerkennung

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung wird von einem gerichtlich beeideten und zertifizierten Übersetzer angefertigt, der mit Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk die Richtigkeit und Vollständigkeit bestätigt. Behörden, Ämter und Gerichte verlangen sie für fremdsprachige Dokumente.

Was bedeutet „gerichtlich beeidet“ – und ist das dasselbe wie „vereidigt“?

In Österreich lautet der korrekte Begriff „allgemein beeidete:r und gerichtlich zertifizierte:r Dolmetscher:in“ (nach dem SDG). Diese Qualifikation umfasst auch das schriftliche Übersetzen und das Anfertigen bestätigter (beglaubigter) Übersetzungen. „Vereidigt“ ist umgangssprachlich und unpräzise. Die passende Qualifikation stellen wir je nach Vorgang – Übersetzung oder Dolmetschen – bereit.

Ist die Übersetzung österreichweit gültig?

Ja. Eine in Österreich allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscher:in – eingetragen in die Gerichtsdolmetscherliste – darf bestätigte (beglaubigte) Übersetzungen ausstellen, die nach § 14 SDG österreichweit vor allen Behörden und Gerichten anerkannt werden.

Benötigen Sie das Original meines Dokuments?

Für die Übersetzung genügt in der Regel ein gut lesbarer Scan. Ob sich die Beglaubigung auf Original, beglaubigte Kopie oder Scan beziehen soll, richtet sich nach der anfordernden Stelle – wir vermerken den Bezug entsprechend.

Apostille & Verwendung im Ausland

Apostille & Verwendung im Ausland

Was ist eine Apostille und wann brauche ich sie?

Die Apostille bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde für die Verwendung in Staaten des Haager Übereinkommens. Ob Ihre Zielstelle sie verlangt, klären wir vorab.

Stellt das Übersetzungsbüro die Apostille aus?

Nein. Die Apostille erteilt in Österreich die je nach Urkundentyp zuständige Stelle – für gerichtliche und notarielle Urkunden der Präsident des Landesgerichts, für behördliche Urkunden das Amt der Landesregierung, für bestimmte Bundesurkunden das BMEIA –, nicht das Übersetzungsbüro. Wir beraten, welche Stelle zuständig ist und in welcher Reihenfolge Apostille und Übersetzung sinnvoll sind.

Qualität, Vertraulichkeit & Sprachen

Qualität, Vertraulichkeit & Sprachen

Arbeiten Sie nach einer Qualitätsnorm?

Ja. Der Fachübersetzungsdienst ist nach DIN EN ISO 17100 zertifiziert (DIN CERTCO, Reg.-Nr. 7U517). Fachübersetzungen entstehen durch qualifizierte, muttersprachliche Fachübersetzer, auf Wunsch im Vier-Augen-Prinzip.

Wie stellen Sie Vertraulichkeit sicher?

Beauftragte Fachkräfte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet; Daten werden zweckgebunden nach DSGVO verarbeitet. Auf Wunsch schließen wir eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) und bearbeiten den Auftrag ohne maschinelle Übersetzung und KI.

Welche Sprachen und Fachgebiete decken Sie ab?

Über 70 Sprachen und mehr als 70 Fachgebiete – von Recht und Technik über Medizin bis Wissenschaft. Einen Überblick geben die Fachgebiete.

Bieten Sie auch Dolmetscher an?

Ja. Für Termine bei Gericht, Notar, Behörde oder auf Konferenzen vermitteln wir passende Dolmetscher – konsekutiv oder simultan, vor Ort oder per Video.

Belege

Quellen & Rechtsgrundlagen.

Die rechtlichen Aussagen auf dieser Seite sind an österreichische Primärquellen belegt. Über die Anerkennung im Einzelfall entscheidet stets die anfordernde Stelle.

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