| Namensendung trägt das Geschlecht | -as/-us/-ys steht für Männer, -ienė traditionell für verheiratete, -aitė/-ytė/-utė für unverheiratete Frauen. Kazlauskas, Kazlauskienė und Kazlauskaitė gehören zu einer Familie – wer das nicht weiß, trennt Angehörige oder verändert ungewollt die Aussage der Urkunde. | Die Namensformen werden der richtigen Person zugeordnet und ihre Zusammengehörigkeit auf der Übersetzung ausgewiesen – ohne die Schreibung der Urkunde eigenmächtig zu vereinheitlichen. |
| Umlaute fehlen in litauischen Dokumenten | Seit Mai 2022 sind w, q und x in litauischen Personendokumenten zulässig, fremde diakritische Zeichen dagegen nicht: „Müller“ erscheint als Muller, ältere Einträge als Miuleris. Der österreichische Pass sagt etwas anderes als der Registerauszug. | Die Urkundenform wird zeichengetreu übertragen, die abweichende Passschreibweise im Bestätigungsvermerk dokumentiert – die Behörde sieht die Verbindung, statt eine Fälschung zu vermuten. |
| Seit 2017 išrašas statt liudijimas | Litauen stellt seit dem 1. Jänner 2017 keine Personenstandsurkunden alten Typs mehr aus, sondern Auszüge aus dem Registereintrag. Wer weiter eine „Geburtsurkunde“ erwartet, hält den Auszug für das falsche oder unvollständige Dokument. | Der Dokumenttyp wird korrekt als Auszug aus dem Geburts-, Ehe- oder Sterbeeintrag bezeichnet – nicht als „Urkunde“ umetikettiert –, damit Amt und Akte zusammenpassen. |
| Neun Sonderbuchstaben ą č ę ė į š ų ū ž | Häkchen und Längenzeichen sind bedeutungstragend: ū ist nicht u, ė nicht e, š nicht s. Werden sie beim Erfassen oder Kopieren getilgt, ändert sich der Name – und damit die Identität in der Akte. | Alle Diakritika werden zeichengetreu gesetzt und Eigennamen Zeichen für Zeichen gegen Ausgangsdokument und Ausweis geprüft. |
| UAB ist keine GmbH | Wer UAB (uždaroji akcinė bendrovė) als „GmbH“, AB als „AG“ oder MB als „FlexKapG“ übersetzt, behauptet eine Gesellschaft, die weder im Firmenbuch noch im litauischen Register so existiert – Haftung und Eintragung folgen litauischem Recht. | Rechtsformen, Registernummern und das Register selbst (Juridinių asmenų registras bei Registrų centras) bleiben im Original und werden erläutert statt ersetzt. |
| Deutschsprachige Ortsnamen auf alten Urkunden | Urkunden aus Ostpreußen und dem Memelgebiet tragen deutsche Ortsnamen: Memel = Klaipėda, Kauen/Kowno = Kaunas, Wilna = Vilnius. Unaufgelöst findet die Behörde den Ort im heutigen Register nicht. | Historische Exonyme werden dem heutigen amtlichen Ortsnamen zugeordnet und mit Anmerkung geführt, wo die Urkunde beide Formen braucht. |
| Datum und Beträge nach litauischer Norm | Litauen schreibt Daten amtlich als 2026-03-05 (Jahr-Monat-Tag) und nutzt das Dezimalkomma. Ein zeichengleich übernommenes deutsches Format wird im Vertrag oder auf der Rechnung zum falschen Tag oder Betrag. | Datums-, Zahlen- und Währungsformate werden auf die Zielkonvention umgestellt und bei Beträgen gegengelesen. |
| Beglaubigung: notariell statt beeidet | Litauen kennt kein staatliches Beeidigungssystem für Übersetzer. Die Richtigkeit einer Übersetzung wird dort in der Regel vom Notar (notaras) bestätigt – ein österreichisches Rundsiegel allein trägt in Vilnius nicht automatisch. | Wir klären vor dem Angebot, wo das Dokument wirken soll, und setzen die dort gültige Form an – bestätigte Übersetzung für Österreich, notariell bestätigte Fassung für Litauen. |